RGBlog
Ralph Günther
exali-Gründer | Versicherungsexperte

Viel Lärm um nichts: Urteil zur Speicherung von IP-Adressen bringt keine Erkenntnis für Betreiber von Webseiten

Datenschutz ist ein wichtiges Thema, das in unserer digitalisierten Welt immer wieder zu Streitigkeiten führt. Nicht nur zwischen Klägern und Angeklagten, sondern sogar zwischen den juristischen Instanzen selbst. Dies gilt auch für die Frage, ob (dynamische) IP-Adressen von Webseiten-Betreibern gespeichert werden dürfen oder ob das einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht darstellt. Stolze acht Urteile liegen dazu bislang vor – eine eindeutige Regelung gibt es immer noch nicht. Seitenbetreibern dürfte eine Entscheidung jedoch so oder so nichts nutzen: Ob eine IP statisch oder dynamisch ist, kann von ihnen sowieso nicht festgestellt werden.

secret

Schadenfälle, die aus Datenschutzverletzungen hervorgehen, habe ich immer mal wieder auf meinem Schreibtisch liegen. Oft sind die Verstöße dabei eine Folge von Unwissenheit. Warum auch die bis dato jüngste Entscheidung, das Urteil des LG Berlin aus vergangenem Jahr, nicht für Aufklärung sorgt, zeige ich heute auf meinem Blog.

Personenbezug von IP-Adressen

Wie soll man sich als Freiberufler mit eigener Website datenschutzkonform verhalten, wenn sich selbst die Richter uneinig sind, was zulässig ist und was nicht? Die Speicherung von IP-Adressen beschäftigt die Gerichte seit Ende 2005.

Dreh- und Angelpunkt der Diskussion ist dabei der Personenbezug von IP-Adressen. Unter personenbezogenen Daten werden nach §3 des Bundesdatenschutzgesetzes „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“ verstanden. Auf den Punkt gebracht: Durch die IP-Adresse wird eine Person identifizierbar.

Die Speicherung solcher personenbezogener Daten ist hierzulande deshalb nur eingeschränkt zulässig, da sie in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift. Je nachdem, ob die IP-Adresse nun als personenbezogenes Datum eingeordnet wird oder nicht, stellt deren Speicherung also einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz dar.

Vier von sechs Urteilen bestätigten bislang, dass eine natürliche Person durch die IP „bestimmbar“ gemacht werden kann und qualifizierten IP-Adressen damit als personenbezogenes Datum.

Unterscheidung von statischen und dynamischen IP-Adressen

Mit dem aktuellsten Urteil zum Thema wird es noch etwas komplizierter: Das Landgericht Berlin entschied im Januar vergangenen Jahres, dass bei der Frage nach dem Personenbezug zu beachten sei, ob die IP-Adresse statisch oder dynamisch ist.

Eine statische IP ist einem bestimmten Nutzer zugeordnet und nach Auffassung des Gerichts damit klar personenbezogen. Im Gegensatz dazu wird eine dynamische IP bei jedem Zugriff aufs Internet neu vergeben – letztlich kann also nur der Provider nachvollziehen, welcher Nutzer unter welcher IP im Internet unterwegs war.

Das LG Berlin gelangte deshalb zu folgender Ansicht: Die bloße Erhebung und Speicherung einer dynamischen IP-Adresse stellt noch keinen datenschutzrechtlich relevanten Akt dar.

Machte dabei aber eine entscheidende Einschränkung: Verfügt der Website-Betreiber allerdings über Zusatzinformationen, die eine Identifizierung der Person hinter der IP möglich machen (z.B. Name oder E-Mail-Adresse), so ist auch die dynamische IP als personenbezogenes Datum anzusehen. Die Folge: Eine Speicherung ohne Einwilligung der betroffenen Personen wäre unzulässig (= Datenschutzverstoß).

Bedeutung des Urteils für die Praxis

In der Praxis hat das Urteil für die Betreiber von Websites geringe bis keine Bedeutung. Zwar wissen sie nun, in welchen Fällen die IP-Adressen von Nutzern gespeichert werden dürfen und wann nicht – ob eine dynamische oder eine statische IP-Adresse vorliegt, kann von ihnen jedoch nicht festgestellt werden. Einzig dem Provider ist das möglich.

Vor Datenschutzverstößen wird also auch das Urteil des LG Berlin nicht effektiv schützen. Da sieht man mal wieder, dass Gerichte oft an der Lebenswirklichkeit des Volkes vorbei urteilen 🙂

Weiterführende Informationen:

Kategorien

Über Ralph Günther

Ralph Blog Bild

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

Über die exali AG

exali logo

Die exali AG mit Sitz in Augsburg ist der Spezialist für Berufshaftpflicht-versicherungen für Freelancer und Selbständige. Ein intuitiver Online-Rechner ermöglicht den Abschluss einer Berufshaftpflicht in unter 10 Minuten. Bei exali treiben wir die Digitalisierung der Versicherungsbranche jeden Tag ein weiteres Stück voran.

Alles rund um Chancen und Risiken im Business auf exali.de:

anastasiya badun zGa sTfBMc unsplash
Instagram für Freelancer: Marke aufbauen und Kundschaft gewinnen
Entdecken Sie, wie Instagram helfen kann, Ihre Marke aufzubauen und neue Kunden zu gewinnen. Erfahren Sie alles über Account-Typen, Strategien und kreative Inhalte für mehr Sichtbarkeit! weiterlesen
question gb
Berufshaftpflicht: Wer muss sich versichern?
Welche Berufsgruppen sind gesetzlich zur Berufshaftpflicht verpflichtet? Welche nicht? und warum ist sie für alle Selbstständigen wichtig? Antworten gibt es in unserem Artikel. weiterlesen
glenn carstens peters RLw UCGwc unsplash
Gewerbe anmelden: So geht’s richtig!
Ein Gewerbe anmelden klingt erstmal nach einer Menge Aufwand. Der Prozess ist allerdings gut zu bewältigen, wenn Sie ihn strukturiert angehen. Unser Artikel unterstützt Sie dabei. weiterlesen
zhenyu luo kEJmtbvXxM unsplash
KI im eCommerce: Zukunftsperspektiven für den Online-Handel
KI transformiert den eCommerce! Deshalb verraten wir im Artikel, wie KI Ihnen das tägliche Geschäft erleichtert und Ihrer Kundschaft ein besseres Einkauferlebnis beschert. weiterlesen

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

Ralph Blog Bild
Ralph Blog Bild

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

LogoBlog

Absicherung für Ihr Business ohne kompliziertes Versicherungs-Blabla und tonnenweise Papierkram? Das gibt’s bei exali. Wir sind seit 2008 der Makler für Ihre Berufshaftpflicht – und zwar europaweit! Bei uns schließen Sie Ihren Versicherungsschutz komplett online in Echtzeit ab. Wählen Sie aus maßgeschneiderten Lösungen zur Absicherung von Risiken in Ihrem Berufsfeld: von IT- und Engineering-Experten über Kreative und Medienschaffende bis hin zu Beratern und eCommerce-Anbietern. Mit frei wählbaren Zusatzbausteinen wächst Ihre Berufshaftpflicht mit Ihrem Business mit. Bei Fragen und im Schadenfall sind unsere Profis aus dem exali-Kundenservice persönlich für Sie da. Denn wir finden: Ein digitales Angebot und persönliche Betreuung gehören unbedingt zusammen. So können Sie sich ganz auf Ihr Business konzentrieren – die Risiko-Absicherung übernehmen wir.