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Ralph Günther
exali-Gründer | Versicherungsexperte

So ein Tapetenkleister: Das Urheberrecht steckt im Detail

Klappe zu, Affe tot. Oder wie war das? Da wären die Zuschauer des Films ‚Der Staat gegen Fritz Bauer‘ wohl im Traum nicht drauf gekommen als es hieß: Spot on! Ausgerechnet die Tapete im wohnlichen Arbeitszimmer der Hauptfigur ist die Produktionsfirma teuer zu stehen gekommen. Denn das ausschließliche Nutzungsrecht des Musters an der Wand liegt bei einer privaten Stiftung in Paris. Dem heimlichen Star des Films, der schwarz-weißen Tapete, stiehlt damit so schnell niemand die Show – nicht einmal die Rauchschwaden, die über die Leinwand ziehen.

Um auf Nummer Sicher zu gehen: So oder so ähnlich dürfte das Design der Tapete im Film vielleicht ausgesehen haben ;-)
Um auf Nummer Sicher zu gehen: So oder so ähnlich dürfte das Design der Tapete im Film vielleicht ausgesehen haben 😉

Auf meinem Blog geht es heute um die kostspieligen Hintergründe der Film-Tapete.

Zu viele Meister verderben den Kleister…

Seit kurzem versuche ich mich ja, wie ihr sicherlich schon alle habt sehen können, als Youtuber auf dem exali.de Channel. Für mich ist es eine gute Plattform, um schnell viele von euch zu erreichen. Natürlich wird derzeit noch etwas experimentiert; hier und dort ausprobiert. Und als wäre das nicht schon spannend genug, bin ich jetzt auch noch über eine Geschichte gestolpert, die meine Nackenhaare (wortwörtlich) senkrecht hat aufstehen lassen: Habt ihr euch schon mal Gedanken über die dekorative Auswahl im Hintergrund eines eurer Videos oder Fotos gemacht? Nein? Dann solltet ihr das fix ändern! Denn auch wenn es im ersten Moment absurd klingen mag: aber das Thema Urheberrecht reicht über Inhalte hinweg, bis hin zur Wandverzierung.

Ein teurer Spaß für Filmproduzenten

Erst neulich habe ich mir einen gemütlichen Filmabend gegönnt – mit allem, was so dazugehört. Auf dem Programm stand ‚Der Staat gegen Fritz Bauer‘ von Lars Kraume. Und wie bei jedem guten Filmabend habe ich mir vorab (wer macht das nicht) schon mal ein paar Infos aus dem Netz rausgesucht. Doch worüber ich da gestolpert bin, war nicht etwa eine simple Inhaltsangabe zu den Hintergründen der Handlung oder Hauptfigur – nein, meine Nase wurde zu allererst auf die Geschichte hinter der Kulisse des Films gestoßen. Deutschlandradio Kultur berichtet in einem Artikel über die haarsträubende Geschichte.

Denn wie es scheint, wollten die Produzenten für die Verfilmung der Lebensgeschichte des wohl bekanntesten deutschen Staatsanwaltes eine möglichst naturgetreue Darstellung damaliger Verhältnisse schaffen. Und die Kulisse gehört für eine authentische Verfilmung nun mal genauso dazu wie der Name an Fritz Bauers Tür – ganz besonders die gemusterte Tapete, die des Öfteren zwischen Rauchschwaden in einzelnen Szenen des Films aufblitzt. Und genau an dieser Wandbekleidung ist mein für Urheberrecht sensibilisiertes Auge hängen geblieben. Denn es handelt sich nicht etwa nur um irgendein bedrucktes Papier an der Wand. Nein, es dreht sich um ein ganz bestimmtes Design nach Le Corbusier.

Aufgepasst, hier gilt einfaches Nutzungsrecht!

Corbusier-was? Ja, das habe ich mir auch zunächst gedacht. Le Corbusier ist das Pseudonym eines französisch-schweizerischen Architekten und Designers, dessen Name noch heute für einen gewissen Stil und nicht zuletzt für unzählige Entwürfe steht – und dazu gehört nun auch jenes Muster der Tapete im Film. Zwischen Rauch und hektischem Schriftwechsel flackert ab und zu in authentischer Manier ein Fitzelchen der Tapete à la Corbusier über die Leinwand. Nicht der Rede wert, gäbe es da nicht ein Problem. Die Tapete wird heute gar nicht mehr produziert und die ausschließlichen Nutzungsrechte des Designs liegen bei der Fondation Le Corbusier in Paris. Ein Fall also, der mich von Berufs wegen her neugierig gemacht hat.

Die Filmproduzenten haben in diesem Fall aber rechtzeitig erkannt, was zu tun ist, um ein einfaches Nutzungsrecht am Designs zu erhalten und die Tapete damit ohne Risiko auf Abmahnung nutzen zu können: Es wurde einmal tief in die Tasche gegriffen. Mit einer nicht unerheblichen Summe wurden die Rechte zur Verwendung des Tapeten-Designs für den Dreh des Films gekauft. Nun ist es aber so, dass das einfache Nutzungsrecht allein zum Gebrauch der Tapete für eben diesen speziellen Dreh berechtigt – für keine anderen Verwendungszwecke! Deshalb wollten die Rechteinhaber, nachdem der Film im Kasten war, sogar einen Beweis dafür, dass die extra für diese Zwecke angefertigte Tapete nach dem Dreh vernichtet wurde. Ja, tatsächlich wahr. Um zu beweisen, dass das Design nicht beliebig weiterverwendet wurde, hat die Produktionsfirma nach dem Ende der Filmarbeiten ein Foto an die private Le Corbusier-Stiftung nach Paris schicken müssen, auf dem zu sehen ist, wie das bedruckte Wandpapier verbrannt wird.

Die goldene Nase von und zu

Dieser Fall ist, wie ich finde, ein Paradebeispiel dafür, wie mit dem nötigen Weitblick eine Urheberrechtsverletzung vermieden werden kann – ihr müsst nur wissen, worauf zu achten ist. Nun steckt hinter der Story, dank des souveränen Handelns der Filmproduzenten, kein rechtlicher Streitfall, aber doch genügend Zündstoff für meinen Blog. Denn mir und euch zeigt die Geschichte einmal mehr, dass man bei der Arbeit mit Youtube und anderen sozialen Medien, schnell in die Urheberrechts-Falle tappt. Also, Augen auf bei der Tapetenwahl! 😉

Weiterführende Informationen:

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Über Ralph Günther

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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