Klassisches Telefonieren war gestern: Voice over IP, das Telefonieren über das Internet, wird immer beliebter: „Die Telefonie über das Internet boomt“, sagte jüngst auch BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. So werden in diesem Jahr in Deutschland 11,2 Millionen Nutzer regelmäßig über das Web telefonieren, berichtet der Hightech-Verband BITKOM unter Berufung auf aktuelle Daten des European Information Technology Observatory (EITO). Beeindruckend – denn das würde einem Anstieg um 13,5 Prozent im Vergleich zu 2010 entsprechen.
Vom Kostensparer zum Kostentreiber
VoIP ist ein Kostensparer. Deshalb setzen im Business vor allem Unternehmen aus dem Telekommunikationsbereich auf die neue Technologie. Was dabei jedoch niemals vergessen werden darf: Durch die Integration der Sprachdatenübertragung in das IP-Netz beim Telefonieren über Computernetzwerke, ergeben sich neue Herausforderungen an die IT-Sicherheit. Deshalb ist es für den IT-Freelancer oder TK-Dienstleister im Zeitalter von Viren, Trojanern und Würmern ein Muss, das Thema Datenschutz auf dem Bildschirm zu haben.
In meiner Versicherungspraxis stelle ich täglich fest: Die Schadenfälle, die durch unsichere VoIP-Software und Hardware verursacht werden, häufen sich. Und dabei geht es nicht um Peanuts: Die Schadensummen bewegen sich im fünfstelligen Euro-Bereich – und das kann für IT-Freiberufler oder TK-Dienstleister schnell zur Existenzbedrohung werden.
Wenn Hacker zuschlagen: Ein Beispiel aus der Praxis
Beispiel: Ein Telefonprovider für VoIP hatte sich vor zwei Jahren eine neue Software zur Abrechnung der Telekommunikationsdienstleistungen, wie z.B. der Telefoneinheiten, angeschafft. Die Entwicklung wurde von einem IT-Freelancer unterstützt, der auch weiterhin für den Support der Software verantwortlich war. Dann passierte es: Hacker drangen in die VoIP-Software ein, telefonierten auf Kosten des Providers. Und das nicht zu knapp: Am Ende betrugen die Gebühren 35.000 Euro. Und der Provider? Der forderte diese Summe natürlich von dem IT-Freiberufler zurück – als Schadensersatz. Schließlich sei er es gewesen, der die Software nicht richtig eingerichtet habe, so die Begründung.
Rechtzeitig vorsorgen mit einer IT-Haftpflichtversicherung
Das Beispiel zeigt deutlich: Sicherheitslücken und Fehlkonfigurationen in der Software im VoIP-Bereich bergen Risiken – und können innerhalb kürzester Zeit hohe Schadensummen nach sich ziehen.
Ein Muss für die Grundausstattung eines jeden IT-Freelancers und TK-Dienstleisters ist deshalb der Rundum-Schutz durch eine bedarfsgerechte IT-Haftpflichtversicherung mit entsprechend hohen Deckungssummen. Ganz nach der Devise: Vorsorge, von vornherein. Denn oft treten Fehler in der Programmierung erst längere Zeit nach Abschluss des Projektes auf. War der IT-Freelancer damals jedoch noch nicht haftpflichtversichert, muss er den Schaden bei vielen Versicherern ohne eine sogenannte Vorumsatzdeckung zahlen – aus eigener Tasche.
Individualität versus Angebote von der Stange: Bedarfsgerechte Versicherung bedeutet auch Spezialisierung
Wer sich als IT-Freelancer umfassend versichern will, sollte auf „All-Risk-Deckung“ achten. Die „All-Risk-Deckung“ versichert pauschal alle beruflichen Tätigkeiten und Risiken z.B. eines IT-Freelancers. Ausgeschlossen sind nur die Risiken, die auch explizit in den Versicherungsbedingungen benannt werden.
Natürlich sollte der Versicherer auf die jeweilige Branche spezialisiert sein – die Bedürfnisse seiner Zielgruppe kennen und verstehen.
Und: Besser als Angebote von der Stange sind Verträge mit individuell zugeschnittenen Versicherungsbedingungen. Das schließt auch Flexibilität mit ein: der Vertrag sollte an veränderte Rahmenbedingungen oder Kundenvorgaben angepasst werden können.
Checkliste: Darauf sollten TK- und IT-Freelancer bei ihrer IT-Haftpflichtversicherung achten
- Die Deckungssumme / Versicherungssumme für reine Vermögensschäden sollte ausreichend hoch bemessen sein. Dabei sind 500.000 Euro und 1 Million Euro marktüblich.
- Rechtsverletzungen, wie Urheberrechtsverletzungen, Namens- und Markenrechtsverletzungen sowie Datenschutzrechtsverletzungen, sollten mit eingeschlossen sein. Zudem sollte die IT-Haftpflichtversicherung auch dann leisten, wenn der IT- Freelancer oder Dienstleister grob fahrlässig handelt.
- Bei der Erbringung von Internet- und datenbankbezogenen Dienstleistungen sollte auch die Betriebsunterbrechung ihres Kunden bzw. Auftraggebers versichert sein. Manche Verträge bieten hier nur Versicherungsschutz, wenn unbefugte Dritte einen Schaden im DV-System des Freelancers verursachen und dadurch der Kunde geschädigt wird. Nicht jedoch eine direkte Schädigung des Kunden.
- Schäden durch die fahrlässige Übermittlung von Viren sollten mitversichert sein.
- Vermeiden von sogenannten „Stand der Technik“ Klauseln: Sie machen den Versicherungsschutz vom Stand der Technik und Methodik abhängig Damit bietet diese Klausel zahlreiche Rückzugsmöglichkeiten des Versicherers.
- Die „All-Risk-Deckung“ muss sich auch auf Telekommunikationsschäden beziehen. Die Abgrenzungsproblematik zwischen einer IT- und TK-Dienstleistung kann sonst zu Versicherungslücken führen.
- Da Schäden nur schwer regional einzugrenzen sind, ist für IT- und TK-Dienstleister ein weltweiter Versicherungsschutz für Vermögensschäden zu empfehlen.
- Da gerade im IT- und TK-Bereich vertragliche Vereinbarungen über Service Level Agreements bzw. Serviceverträge getroffen werden müssen, sollte die IT-Haftpflichtversicherung neben der gesetzlichen Haftung auch bestimmte Ansprüche im Bereich der vertraglichen Haftung übernehmen.
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