Mit wenigen Klicks ist das Bildmaterial hochgeladen. Die Resonanz ist erstaunlich: Rasend schnell verbreiten sich die Fotos im Netz. Weniger schön: Der entsetzte Urheber, der nicht weiß, wie er dieses Treiben unterbinden soll, denn Nutzungsrechte hat er nicht eingeräumt… In vielen Beiträgen auf diesem Blog habe ich darüber geschrieben, wie schnell in der Praxis Urheber- und Persönlichkeitsrechte verletzt werden können – ohne dass dies mit „böser Absicht“ forciert wurde – und wie Ihr Euch als Dienstleister im Kreativ-/Medien-Bereich mit einer Berufshaftpflicht absichern können.
Doch es gibt auch die andere Seite: Jene, deren geschützte Werke ohne Lizensierung kopiert und weiterverbreitet werden. Ein Schicksal, vom dem nicht nur der eine oder andere freiberufliche Fotograf unter Euch berichten kann. Wie Ihr Euch als Urheber gegen unerlaubte Nutzung – privat oder im beruflichen Bereich – wehren können, dazu habe ich einen richtig guten Service-Artikel auf dem Blog „Recht am Bild“ gefunden. Mein Fundstück der Woche.
Störerhaftung: Plattformen haben eine Prüfungspflicht
Der Beitrag „Mein Bild in fremden Händen – Was kann ich tun?“ von Dennis Tölle nimmt unter die Lupe, wie Fotografen und Urheber dagegen vorgehen können, wenn ihre Werke von Anderen ohne vorherige Nachfrage oder ordnungsgemäße Lizensierung (Stichwort: Nutzungsrechte) beliebig kopiert und weiterverbreitet werden.
Im Mittelpunkt stehen dabei die gängigen großen sozialen Plattformen, die aufgrund der Störerhaftung dazu verpflichtet sind, Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen – und im Zweifel zu löschen.
Was ich richtig gut finde: In dem Artikel geht es nicht darum, gleich die große „Rechtskeule“ zu schwingen – sondern um die verschiedenen Möglichkeiten, Urheberrechtsverstöße zu melden, eine weitergehende Nutzung der Werke zu unterbinden oder deren Löschung einzufordern.
Urheberrechtverletzungen melden auf Facebook, Twitter & Co
Aufgelistet für
- Google+
- YouTube
- Twitpic
- ImageShack
- Instagram und
- Flickr
kann der User nachlesen, welche Formulare bzw. Kontaktmöglichkeiten es gibt, welche Infos er den jeweiligen Plattformen bereitstellen sollte – und wie lange es etwa dauert bis er seine Reaktion auf seine Meldung bzw. Forderung nach Löschung bekommt.
Richtig gut: Links führen direkt zu den entsprechenden Formularen / Webseiten – so müsst Ihr die entsprechenden Web-Adressen nicht lange selbst suchen.
Auch das macht den Beitrag zu einem richtig guten Service-Artikel. So erfährt man etwa, dass Facebook bei berechtigten Anfragen von Urhebern meist innerhalb eines Tages reagiert und unlizenzierte Werke löscht. Oder dass es bei Google+ unter jedem Foto und Video den Button „Optionen“ gibt, mit dem Verstöße gegen das Urheberrecht direkt gemeldet werden können.
Was Twitter angeht, bekommt Ihr die wichtigsten Adressen und Nummern aufgelistet, die für eine Meldung bei Twitter wichtig sind. Dazu gibt es eine Checkliste, welche Infos der Nachrichtendienst fordert.
Der Artikel bietet wirklich einiges an interessanten (und auch neuen) Infos: Ich wusste vorher zum Beispiel nicht, dass man sich bei YouTube nur zur Wehr setzen kann, wenn man auch einen gültigen Google-Account angelegt hat. Und welche Folgen das haben kann: Nämlich von YouTube als Urheber im wahrsten Sinne des Wortes an den virtuellen Pranger gestellt zu werden.
Urheberrechtsverletzungen auf Blogs und Webseiten
Einen kleinen Exkurs macht Artikel auch, wie sich Urheber reagieren können, wenn ihre geschützten Werke in fremden Blogs oder auf fremden Webseiten auftauchen.
Und auch hier ist der Rat, nicht gleich den großen „Rechtsangriff“ zu starten. So lautet der Tipp einfach und schlicht: Versuchen die Angelegenheit schnell und unkompliziert zu klären, indem man sich direkt an den oder die Verantwortlichen wendet.
Eine freundliche aber bestimmte Nachricht an den Autor des Beitrags oder die im Impressum angegebene Kontaktperson, mit dem Hinweis auf unzulässige und rechtswidrige Verwendung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials.
Rechtsbeistand manchmal unerlässlich
Natürlich gibt es auch die Fälle, in denen Ihr als Urheber nicht umhin kommt, doch einen Rechtsanwalt einzuschalten, der sich für den Schutz Eurer Rechte einsetzt. Nämlich immer dann, wenn all die anderen Schritte nicht zum gewünschten Lösung geführt haben. Auch diesem Thema widmet der Beitrag einen kleinen Absatz.
Praktisch: Dabei (wie übrigens im gesamten Artikel) werden viele in punkto Foto- und Urheberrecht wichtigen Begriffe genannt – wie „Urheber“ „Störerhaftung“ „Unterlassung“ oder „Schadenersatz“. Sie sind verlinkt, für alle, die sich noch tiefer einlesen wollen, oder auf der Suche nach Erklärungen sind, was genau hinter den jeweilige Begriffen steckt.