Witzig. Wichtig. Informativ. Das waren meine ersten Gedanken, als ich die Infografik: „Lizenzfreie Fotos – Was beachten?“ von SEO- und Web-Experte Martin Mißfeldt im Netz entdeckt habe. Sie bringt auf den Punkt, was bei der Verwendung von Fotos aus „Stockarchiven“ wie Fotolia, aboutpixel & Co. beachtet werden muss. Und nicht nur das: Mit humorigen Bildern erklärt sie anschaulich den Ursprung des Urheberrechts – und warum „Nutzungslizenz“ nicht gleichzeitig bedeutet, mit dem entsprechenden Bild machen zu können, was man will.
Damit ist die Grafik ein wichtiges Tool für alle, die Bilder aus Stockarchiven im eigenen Blog, auf ihren Webseiten & Co. nutzen wollen – und zwar ohne in die rechtliche Stolperfalle zu tappen. Mein Fundstück der Woche.
Wer sich nicht an Lizenz-Bedingungen hält, dem drohen Abmahnungen
Stockarchive sind eine wichtige Quelle für alle, die auf der Suche nach lizenzfreien Fotos zum kleinen Preis sind. Doch was im ersten Moment wie ein großer „Bilderspielplatz“ klingt, ist in der Praxis nicht ganz so einfach: So groß die Auswahl an Bildern, so vielfältig sind auch die rechtlichen Fallstricke, die mit der Verwendung von Stock-Images verbunden sind…
So hat jedes Portal seine eigenen Lizenzbestimmungen. Und auch wie und wo der Urheber- / Bildnachweis erbracht werden muss, unterscheidet sich von Stockarchiv zu Stockarchiv.
Da verwundert es nicht, dass den meisten Abmahnungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Stock-Images, ein Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen bzw. die Copyright-Angaben der Portale zugrunde liegt.
Ein Thema, um das es übrigens auch in meinem Beitrag „How to: Wie Fotos aus Stockarchiven rechtskonform im Netz genutzt werden können“ geht (für alle, die sich noch tiefer ins Thema lesen wollen).
Bedingungen der Stockarchive grafisch auf den Punkt gebracht
Wer sich schnell einen Überblick verschaffen will, für den ist die Infografik „Lizenzfreie Bilder / Fotos – Was beachten?“ von SEO-Experte Martin Mißfeldt genau das Richtige: Witzig, übersichtlich und auf den Punkt gebracht, zeigt sie die wichtigsten Basics in punkto Stock-Images und deren Verwendung.
Und mehr will ich dazu auch gar nicht schreiben – ganz nach dem Motto: „Bilder sagen mehr als tausend Worte“ 🙂
Die Grafik in voller Größe sowie viele weitere Infos aus der Welt der Bildersuche gibt es übrigens hier.
Warum Stock-Images NICHTS auf Facebook & Co. zu suchen haben
Eines will ich aber dennoch loswerden: Martin Mißfeldt weist in seiner Grafik nicht umsonst darauf hin, warum sich Stock-Images in aller Regel nicht zur Verbreitung im Social Web eignen.
Der Grund: (Fast) alle Stockarchive erlauben es nicht, dass Unterlizenzen an ihren Bildern eingeräumt werden. Wer also ein Stock-Foto erwirbt, darf es für eigene Zwecke nutzen – was er allerdings nicht darf, ist, Dritten Nutzungsrechte daran einzuräumen…
Genau das ist im Social Web jedoch zwangsläufig der Fall, denn viele soziale Plattformen legen in ihren Nutzungsbedingungen fest, dass man als ihnen als Mitglied automatisch Unterlizenzen an hochgeladenen Inhalten einräumt.
So steht beispielsweise in den Facebook-Nutzungsbedingungen unter Punkt 2.1 klipp und klar:
„Für Inhalte wie Fotos und Videos, die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, („IP-Inhalte“) erteilst du uns, sofern du in deinen Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen nichts anderes einstellst, die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“).“
Ein Thema, dem sich auch Rechtsanwalt Thomas Schwenke in punkto Stock-Images und Creative Commons-Lizenzen in seinem (sehr gut geschrieben) Artikel „Urheberrechtsverletzung durch Verwendung von Stock-Fotos auf Facebook“ widmet.