Dreimal flatterte Blogger Oliver Stör in diesem Jahr Post vom Anwalt ins Haus, dreimal ging es darin um Abmahnungen oder Schadenersatzforderungen. Nun hat Stör seine Konsequenzen gezogen – und nach neun Jahren seinen Abschied vom Bloggen bekanntgegeben. Ein Fall, der nicht nur in der Blogger-Szene die Diskussion über den „Abmahnwahn“ im Internet wieder aufgerollt hat. Und der zeigt, wie viele juristische Stolperfallen im Spannungsfeld von Urheberrecht, korrekter Zitierweise und freier Meinungsäußerung lauern können.
Warum Oliver Stör jetzt aufgegeben hat, bis auf sein allererstes Posting sogar alle Beiträge auf seinem Blog entfernt hat, darüber hat er mit Autor Christian Wolf auf dem Basic Thinking Blog gesprochen. Das ehrliche und traurige Interview – mein Fundstück der Woche.
Auf den Anwaltskosten sitzen geblieben
In dem Interview spricht Stör über die Beweggründe für seinen plötzlichen Abschied als Blogger – und über seine Anfänge. Denn der Software-Entwickler ist eine Art Urgestein, was das Bloggen angeht: Seit 2002 hat er regelmäßig Beiträge im weltweiten Netz veröffentlicht.
Warum also hört so jemand auf? Ganz einfach: Bislang, erzählt Stör in dem Interview, musste er für 1.800 Euro Anwaltskosten allein aufkommen – wegen eines Schadenersatzes, der noch offen ist, könnten nochmal 1.000 Euro dazukommen.
Deutliche Worte im letzten Blog-Post
Oliver Stör findet deutliche Worte, was er davon hält. Von Abmahnungen, die dafür sorgen, dass aus der Lust am Schreiben, Kommentieren, Aufklären und am Posten von Inhalten mit Mehrwert, am Ende existenzbedrohende Kosten im vierstelligen Bereich werden können.
So schreibt er im letzten Beitrag „Das war es: Ich bin raus“ über sein Ende als Blogger auf Stör-Signale:
„Ich verfüge nicht über die Zeit, die Mittel und die Ausdauer ständig mit Rechtsanwälten zu korrespondieren, die absurde Forderungen für geringste Verstöße erheben.
Solange die Rechtslage in Deutschland einen Privatmann in Existenzgefahr bringt, sobald er eine anwaltliche Abmahnung mit einer nicht ganz perfekten Formulierung beantwortet, sehe ich keine Möglichkeit diese Seiten weiter im Netz zu belassen.“
Im Interview mit Basic Thinking geht er darauf ein, was in der Blogger-Szene viele denken: Dass Abmahnungen zu einem immer lukrativeren Betätigungsfeld geworden sind.
Ein Verdacht, der damit nicht neu aufflammt: So diskutierte die Internetgemeinde erst kürzlich im Fall von Jochen Krisch, Herausgeber des E-Commerce-Fachblogs „Exciting Commerce“ versus Springer-Verlag darüber, dass bei solchen Abmahnungen der Fokus wohl weniger auf der exklusiven Verbreitung von Inhalten, sondern vielmehr auf einer neuen Einnahmequelle durch Abmahnungen läge.
Und was rät Oliver Stör all jenen, die noch nicht bereit sind, das Bloggen aufzugeben? Unter anderem, am besten ausschließlich eigene Texte und eigene Bilder zu verwenden.
Ob er allerdings selbst je wieder einen Blog betreibe, so Stör im Interview, wisse er noch nicht …
Schutz vor Abmahnkosten durch entsprechende Berufshaftpflichtversicherung (Media-Haftpflicht)
Der abrupte Abschied von Oliver Stör aus der Blogger-Szene macht deutlich: Wenn Blogger nicht vor Abmahnungen und Schadebersatzforderungen durch Anwälte gefeit sind, sollten sie sich dagegen zumindest schützen.
Das ist möglich mit einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung (die sogenannte Media-Haftpflicht). Im Fall der Fälle leistet sie doppelten Schutz: Der Versicherer übernimmt die Zahlung der Schadenskosten. Die Leistung „Passiver Rechtsschutz“ sorgt zudem dafür, dass auch die Kosten für die Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzsprüche vom Versicherer übernommen werden – und damit sämtliche Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten.
Dadurch hat der Blogger einen Spezialisten an seiner Seite, der für ihn die rechtliche Auseinandersetzung mit der Gegenseite führt. Damit er am Ende einer anwaltlichen Abmahnung – ohne selbst das nötige Rechtswissen oder die finanziellen Mittel dafür zu haben – nicht hilflos ausgeliefert ist.
Die Kosten für den Blogger: sein Versicherungsbeitrag und der mit dem Versicherer vereinbarte Selbstbehalt.