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Ralph Günther
exali-Gründer | Versicherungsexperte

Von der Idee zur fertigen App – rechtliche Hürden für Entwickler

Es gibt für alles eine App – und wenn ich alles sage, dann meine ich das genau so. Es ist unfassbar, aus welcher Vielzahl von Angeboten man als Smartphone-Nutzer inzwischen auswählen kann. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass sich sehr viele Menschen mit der Entwicklung dieser Apps beschäftigen. Und bis die fertige Software dann tatsächlich im Appstore zum Download bereit ist, kann viel Zeit vergehen.

Inzwischen gibt es für alles eine App. Bis die Software im Store ist, muss einiges geschehen – und die rechtliche Seite darf nicht vergessen werden.
App Entwicklung schnell und einfach? Mit diesen Hürden müsst ihr es aufnehmen!

Warum und welche rechtlichen Hürden von der Entwicklung bis zur Vermarktung einer App bewältigt werden müssen, erklärt Rechtsanwältin Nina Diercks in einem zweiteiligen Beitrag auf dem Social Media Recht Blog. Mein Fundstück der Woche.

Gigantisches Wachstum des App-Markts

Letzte Woche war ich abends mit einem guten Bekannten an einem See grillen. Als wieder einmal ein Flugzeug hoch oben am Nachthimmel über uns hinweg flog und ich fragte, wo das wohl gerade herkomme, holte mein Bekannter sein Smartphone aus der Tasche, hielt es gen Himmel und sagte: „Manchester.“ Man kann sich jetzt fragen, wofür eine solche App gut sein soll, aber seitdem steht für mich endgültig fest: Es gibt für wirklich alles eine App.

Rechtsanwältin Nina Diercks bestätigt diesen Eindruck in ihrem Artikel „Von der Idee über die Entwicklung bis zur Vermarktung einer App – Wo liegen die rechtlichen Hürden?“. Tatsächlich, so die Autorin, existieren rund 3 Millionen Apps in den Plattformen der verschiedenen Anbieter. Dass vom rasanten Aufstieg der Software Application-Welt möglichst viele Unternehmen profitieren möchten und die Zahl der Apps deshalb weiter stark nach oben schnellen wird, ist für die Anwältin klar.

Rechtliche Hürden bei der App-Konzeption

Nina Diercks gibt zu bedenken, dass noch vor der Entwicklung einer App einige Überlegungen bezüglich Name, Zielgruppe und Vertriebswege der App, aber auch zu Vertragsbeziehungen mit den Beteiligten und zu Monetarisierungsoptionen angestellt werden müssen. Denn die rechtlichen Aspekte, die beachtet werden müssen, seien ziemlich vielfältig. So spielen vor allem die folgenden Rechtsbereiche eine Rolle:

  • Namens- und Markenrecht,
  • IT-/Softwareentwicklungs-Vertragsrecht,
  • Datenschutzrecht
  • Nutzungsbedingungen der App – Vertrag zwischen Betreiber und Nutzer (AGB-Recht)
  • Nutzungsbedingungen der App-Vermarkter – Vertrag zwischen App-Betreiber und App-Vermarktern (Stores)

Die Stolpersteine, die fleißigen App-Entwicklern und -Betreibern unter dem Dach der einzelnen Rechtsbereiche in den Weg gelegt werden, erklärt die Expertin umfassend in Teil 1 und 2 des Beitrags. Was passieren kann, wenn diese außer Acht gelassen werden, wird im Fazit beispielhaft skizziert.

Fazit: Ein durch und durch wertvoller Beitrag für alle, die mit dem Gedanken spielen, selbst ihre App-Träumereien wahr werden zu lassen. Aber auch für interessierte Endkunden wie mich, die erfahren möchten, was alles passieren muss, bis die App im Store zu finden ist. Das lässt die Zahl von 3 Millionen gleich noch viel gigantischer erscheinen ;). So, jetzt mache ich mich mal auf die Suche nach dieser Flugrouten-App – damit werde ich bei der Firmenfeier die Kollegen beeindrucken!

»Hier geht’s zu Teil 1 und Teil 2 des spannenden Beitrags von Rechtsanwältin Nina Diercks!

Weiterführende Informationen:

Andere Länder, andere Sitten: Apps global noch effizienter vertreiben – mit Softwarelokalisierung

AppSichern, so wie das Leben spielt: Interview mit Lennart Wulff über situativen Versicherungsschutz 2.0

Besser app-sichern: OLG Köln beschließt Werktitelschutz für Apps

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Über Ralph Günther

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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