Teil 3 von 3 aus der Serie „Existenzgründung“
Mit welchen Haftungsrisiken Existenzgründer im Einzelnen konfrontiert werden können, möchte ich nachstehend kurz aufführen. Neben den klassischen Personen- und Sachschadenrisiken, welche weitgehend bekannt sein dürften und durchaus plakativ sind, möchte ich in meiner Übersicht auf die „abstrakteren“, branchenspezifischen Vermögensschadenrisiken eingehen.
Kurz vorweg: Die Einteilung der Risiken für die Branchen IT, Medien und Consulting ist nicht als feste Abgrenzung zu verstehen. Sicherlich gibt es je nach geschäftlicher Ausrichtung vielfache Überschneidungen bzw. ein „Portfolio“ von Risiken aus allen drei Bereichen.
1. Haftungsrisiken von IT-Freelancern und IT-Dienstleistern
In der IT- und TK-Branche entstehen Vermögensschäden häufig durch
- fehlerhafte Programmierung, IT Beratung oder Schulung
- fehlgeschlagene Installation (z.B. Implementierungs- und Integrationsschäden) durch hergestellte oder gelieferte Software
- nicht ausreichend erprobte Produkte und Leistungen
- Tätigkeiten im Web-Hosting und Internet-Providing
- fehlerhafte Datenerfassung, Datenverarbeitung, -bearbeitung und -speicherung
- schlecht- oder nicht vollständig ausgeführte Aufträge (so genannte Erfüllungsfolgeschäden)
- Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit oder Spezifikation von Lieferungen und Leistungen
- verspätete Lieferung oder Leistung (Leistungsverzögerung)
- die Verletzung von Urheberrechten, Lizenzrechten oder von Datenschutzgesetzen
- mangelhafte Ausführungen von Subunternehmern
- fahrlässige Übermittlung z.B. von Viren, Würmer, Trojaner
2. Haftungsrisiken in kreativen Medienberufen (Web und Print)
Neben den unter Punkt 1 bereits genannten Risiken sind für die Medienbranche (Grafik, Webdesign, Online-Marketing, Social Media Marketing) typische Vermögensschäden:
- Fehler in der Druckvorstufe (z.B. Layoutfehler)
- Programmierfehler bei CMS-Anpasssung
- Leistungsverzögerung z.B. bei der Erstellung eines Webshops
- Urheberrechtsverletzungen
- Lizenzrechtsverletzungen
- Wettbewerbsrechtsverletzungen
- Markenrechts- und Namensrechtsverletzungen
- Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- Schäden durch Datenlöschung (z.B. von Kundendaten)
- Schäden durch Weitergabe virenbehafteter Dateien
- mangelhafte Ausführung von freien Mitarbeiter oder Subunternehmern
3. Haftungsrisiken von Consultants und Unternehmensberatern
Neben den unter Punkt 1 und 2 bereits genannten Gefahren resultieren bei externen Beratern und Beratungsunternehmen Schadensersatzforderungen durch Vermögensschäden häufig aus der Verletzung von Mitteilungs-, Aufklärungs- und Beratungspflichten wie zum Beispiel durch
- fehlerhafte Einschätzung des Marktpotenzials
- Propagieren untauglicher Werbe- und Absatzmethoden
- Missachtung arbeitsrechtlicher Vorgaben
- fehlerhafter Liquiditätsplanung, die zu einem Finanzierungsengpass führt
- Fehler in der Berechnung des Unternehmenswertes (Stichwort M&A)
- falsche Kostenermittlung oder Organisationsstraffungsmaßnahmen
- fehlerhafte Einschätzungen von Ressourcenpotentialen
Zur Absicherung möglicher finanzieller Risiken aus Rechtsstreitigkeiten verweise ich auf meinen Blogbeitrag „Rechtsschutzversicherung: Was versichert ist und was nicht“.
Fazit: Versicherungsangebot mit „Schubladendenken“ vermeiden
Die vorgenannten Beispiele zeigen, dass es viele sehr spezifische Risiken gibt, die in „traditionellen“ Berufen wie z.B. im Handwerk bisher keine oder nur eine sehr untergeordnete Bedeutung hatten. Branchenspezifische Berufshaftpflichtverträge sind daher unerlässlich.
Wie bereits erwähnt, ist eine eindeutige Zuordnung der Risiken zu einer Berufsgruppe nicht möglich. Es kann durchaus viele Überschneidungen geben. Zum Beispiel wird jeder Webdesigner auch mehr oder weniger intensiv Programmierleistungen – mit daraus möglichen Schadenpotentialen – erbringen. Deshalb sollte bei Auswahl der Versicherung darauf geachtet werden, dass diese „nicht in Schubladen denkt“. Denn um gefährliche Versicherungslücken zu vermeiden, müssen überschneidende Tätigkeitsbereiche mitversichert sein.