Manchmal ist es wirklich zum Aus-der-Haut-fahren: Da hat man sich die Mühe gemacht und ein schönes Bild in den Blogeintrag eingefügt (ob rechtlich sicher, sei nach dem Urteil aus Köln mal dahingestellt 😉 ) und wenn das Ganze über Facebook oder Google+ geteilt wird, ist die hübsche Bebilderung plötzlich wie vom Erdboden verschluckt. Stattdessen bekommt man Uralt-Designelemente und Werbebanner zur Auswahl. Ärgerlich – schließlich sagen Bilder oft mehr als 1000 Worte. Und sollten schon deshalb gut gewählt sein…
Warum es sich lohnt, sich der Bildthematik anzunehmen und wie Fotos für Sharings in sozialen Netzwerken richtig eingebunden werden, erklärt Martin Mißfeldt, Experte für Bild- und Video-SEO, in einem Beitrag auf dem tagSeoBlog – Mein Fundstück der Woche.
Social Response: Mehr Traffic durch ansprechende Bilder
„Wichtig! Teaserbild in jedem Blogartikel“ – wie gerufen ist mir dieser Artikel von Experte Martin Mißfeldt nach meiner eigenen „Bild-Odyssee“ vergangene Woche über den Weg gelaufen. Fast hätte ich meinen neuesten Blogeintrag ohne Bild geteilt, weil Facebook einfach nicht mitspielen wollte – und sich entweder kein Thumbnail oder das falsche Foto zum Beitrag zog.
Dabei steht fest: Posts, die mit einem Hingucker-Bild versehen sind, bekommen auf Facebook, Google+ & Co. wesentlich mehr Aufmerksamkeit, als reine Text-Meldungen.
Trotzdem machen noch immer auch große Unternehmen den Fehler, kein solches Teaserbild anzubieten. Und es geht sogar noch eine Stufe „schlimmer“, schreibt Autor Martin Mißfeldt: Fehlende Bilder in Sharings werden automatisch durch andere image-tags der verlinkten Seite, wie Designelemente oder Werbebanner, ersetzt. Das ist nicht nur unansehnlich, sondern auch verwirrend.
Sein Praxistipp deshalb: Unbedingt mindestens ein Bild in jeden Artikel einbinden!
Size matters! Es kommt eben doch auf die Größe an…
Apropos Praxistipps. Davon hat der SEO-Experte in seinem Beitrag jede Menge auf Lager. So erfährt der Leser auch, dass in sozialen Netzwerken die Regel gilt: Der Größere gewinnt!
Zu kleine Bilder eines Beitrags werden nicht angezeigt, denn als Teaserbild wird stets das größte Bild des verlinkten Artikels “gezogen“. Und das bedeutet: D as gewünschte Teaserbild muss mindestens eine Kante mit mehr als 400 Pixeln haben und alle anderen Bilder (falls vorhanden) sollten kleiner sein.
Dazu gibt es noch einen „Insider-Hinweis“: Bilder werden bei Facebook häufig ein wenig beschnitten – das kann ein Vorteil sind, weil die User auf den Link klicken, um das ganze Bild zu sehen. Es kann jedoch auch passieren, dass wichtige Elemente verloren gehen. Bei der Auswahl daran denken!
Steuerung von Shares mit Open Graph
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann laut Martin Mißfeldt auch mit Open Graph arbeiten – einem Facebook-Protokoll, mit dem kleine Anwendungen der Social Plattform auf der eigenen Webseite integriert werden können.
Dadurch kann das Auftreten einer Seite in sozialen Netzwerken gesteuert werden. Mit Hilfe von Meta-Tags werden Titel, Description und Bild festgelegt. Theoretisch muss das Bild nicht einmal auf der Seite vorhanden sein. Zum Beispiel kann man so auch das eigene Firmen-Logo als Standard-Teaserbild für alle Shares festlegen – eine Lösung, für die ich mich auch bei dem einen oder anderen Beitrag entschieden habe.
In der Bildersuche vorne mit dabei
Doch zurück zum Beitrag von Martin Mißfeldt, der sich in der SEO-Szene auch durch seine Illustrationen einen Namen gemacht hat – und Wissen dazu in seinem Beitrag nicht weglässt.
Der Experte weiß: Nicht nur um Leser zu akquirieren, auch, um in der Google-Bildersuche vorne mitzumischen, können Illustrationen nützlich sein. Zudem sollte der OnPage-Faktor eines Keyword-relevanten Bildes nicht unterschätzt werden, da dieser das organische Ranking eines Artikels verbessern kann.
Eine Win-Win-Situation: Auf diese Weise erhöht ein Teaserbild nicht nur den Traffic durch eine größere Aufmerksamkeit der User für den Post, sondern sorgt zusätzlich für eine bessere Suchmaschinen-Platzierung.
Weiterführende Informationen
- Teurer Spaß: Warum Bildabmahnungen trotz „Anti-Abzock-Gesetz“ einiges kosten können
- Angela Merkel als Sixt-Werbetestimonial: Was Freelancer bei der Verwendung von Personenfotos beachten sollten – ob Promi oder Normalsterblicher
- Rechtsanwaltskanzlei Schwenke: „Urteil LG Köln zu Pixelio-Bildern: Achtung! Handeln Sie sofort und prüfen Sie, ob Ihre Bilder die nötigen Urheberhinweise im Bild führen“