Es ist manchmal schockierend, wie viele Spuren wir auf unseren Spaziergängen durchs Internet hinterlassen:Schnell ist der Like-Button geklickt oder ein spannender Artikel per Google+-Button geteilt – ohne darüber nachzudenken, wie wir dabei unsere Daten verteilen. Auch von Seiten des Webseiten- oder Webshop-Betreibers ist das Thema Datenschutz von großer Wichtigkeit. Schließlich müssen Kunden und Nutzer darüber aufgeklärt werden, was mit ihren Daten passiert: Werden sie erfasst, gespeichert, an andere Anbieter weitergeleitet? Gibt es eine Registrierungsfunktion oder einen Newsletter, für dessen Anmeldung Daten eingegeben werden müssen?
Um Shopbetreibern die Einbindung von umfassenden Datenschutzerklärungen zu erleichtern, stellt die Anwaltskanzlei Weiß & Partner einen Datenschutzgenerator zur Verfügung, der auf Knopfdruck eine rechtlich wasserdichte Datenschutzerklärung und damit weniger Angriffsfläche bietet. Eine gutes Tool zur „Abmahnprävention“ und damit mein Fundstück der Woche.
Dauerbrenner Datenschutz
Wenn es um das Thema Datenschutz geht, ist absolute Vorsicht angesagt. Denn wer eine der zahlreichen Regeln missachtet, übersieht oder vergisst, läuft geradezu in die Abmahnfalle. Einige Kanzleien scheinen sich ja darauf spezialisiert zu haben, Webseiten nach fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärungen abzusuchen und gegebenenfalls abzumahnen.
Nach der Einführung des neuen Verbraucherrechts konnte eine Welle von Abmahnungen beobachtet werden. Um Wettbewerbern und Anwälten zumindest auf dem Gebiet des Datenschutzes keine Angriffsfläche zu bieten, hilft nur eine rechtlich einwandfreie Datenschutzerklärung.
Rechtlicher Webseiten-Check vs. Abmahnung riskieren
Das Problem: Der Datenschutz wird im Zusammenhang mit Internetauftritten oft schlicht und ergreifend vernachlässigt.
Zwar ist verständlich, dass gerade Online-Händler im Ein-Mann-Betrieb oder nebenberufliche Seitenbetreiber wenig Zeit haben, um sich mit diesem Thema zu beschäftigen – eine Beratung beim Rechtsanwalt kann hier jedoch schnell Klarheit bringen. Vor allem Fachanwälte für Internetrecht bieten häufig den Webseiten-Check zum Pauschalpreis an.
Wer sich einen ersten Überblick verschaffen möchte, kann sich mit dem kostenlosen Datenschutzgenerator der Kanzlei Weiß & Partner schnell und einfach eine Datenschutzerklärung erstellen lassen, die nach eigenen Angaben alle rechtlichen Anforderungen erfüllt. Eine geniale Erfindung! Denn wie heißt es so schön: Vorsorge ist besser als eine Abmahnung zu kassieren 😉
Übrigens: Auch Rechtsanwalt Thomas Schwenke, dessen Artikel und Bücher ich häufiger auf meinem Blog rezensiere, stellt kostenlos Datenschutzmuster zur Verfügung.
Weiterführende Informationen:
- 1.200 Euro Kostenforderung: Einsatz von Google Analytics als teure Abmahnfalle
- „Datenschutzverstöße können bis zu 300.000 Euro kosten“: Interview mit den Rechtsexperten Tobias Haar und Christian Metzger
- Spurensuche im Internet: Social Plugins als Datenfalle im eCommerce
- Sorgenkind SlideShare: Warum der datenschutzkonforme Einsatz in Deutschland eigentlich nicht möglich ist – und wie es doch geht