Verstöße gegen den Datenschutz bzw. die Frage, wie man wirksamen Datenschutz garantieren könne, sind gegenwärtig eines der am heftigsten diskutierten Themen in Politik, Wirtschaft und auch Wissenschaft (IT). Unternehmerische Interessen, die Möglichkeiten des Internet, die private Zurschaustellung auf Social Media-Plattformen, kriminelle Energien, unsichere Rechtslagen und vieles mehr ergeben ein äußerst diffuses Gemenge mit hohem Gefahrenpotential.
Wie sollten sich hier ein Freelancer oder externe Dienstleister aus IT, Media oder Beratung bei einem Online-Projekt sicher sein, dass er nicht gegen geltendes Recht verstößt und eventuell sogar haftbar gemacht werden kann?
Kernaussagen zum Datenschutz von Ilse Aigner (Verbraucherschutzministerin)
Bildquelle: commons.wikimedia.org/ wiki/File:Ilseaigner.jpg
Bei meinen regelmäßigen Recherchen zum Thema Datenschutz bin ich auf ein Interview mit Ilse Aigner gestoßen. Die Bundesverbraucherschutzministerin hatte am 5. Januar 2011 in der Süddeutschen Zeitung (SZ) unter dem Titel „Datenschutz als Markenzeichen“ detailliert Stellung dazu genommen, warum sie sehr medienwirksam seit Monaten einen besseren Schutz personenbezogener Daten fordert. Ihre Kernaussagen im SZ-Interview lauteten u. a.:
- Es ist wichtig, sowohl den Unternehmen Raum für Innovationen zu lassen als auch das Interesse der Menschen am Schutz ihrer Daten zu wahren.
- Verbraucher müssen wieder die Kontrolle über ihre Daten erhalten.
- Das Problem der Profilbildung (Veröffentlichung kommerzieller Persönlichkeits- und Bewegungsprofile) muss im Sinne der Verbraucher gelöst werden.
- Im Fokus: Wie gehen soziale Netzwerke wie Facebook oder XING mit den privaten Daten ihrer Mitglieder um?
- Eine Selbstverpflichtung der Unternehmen im Hinblick auf Datenschutz im Internet ist ohne strenge Kontrolle unwirksam.
- Die Entwicklung eines „digitalen Radiergummis im Internet“ ist weiter zu verfolgen.
- Das Bundesdatenschutzgesetz muss an das Internetzeitalter angepasst werden.
„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“, lautet das Credo der Ministerin, die allerdings auch einräumen muss, dass deutsches Recht im internationalen Medium Internet schnell an seine Grenzen stößt.
Unsichere Rechtslage beim Datenschutz kann zu Haftung führen
Was hierzulande Recht ist, muss anderswo noch lange nicht gelten. Internationalität – das ist meines Erachtens auch eines der Themen, das Selbstständige gerade im Minenfeld „Datenschutz“ bei entsprechenden Aufträgen in Situationen führen kann, in denen sie nicht mehr wissen können, ob sie bereits mit „einem Bein im Gefängnis stehen“. Das gilt übrigens auch, wenn
- für den Auftrag benötigte Daten vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden und der externe Dienstleister nicht überprüfen kann, ob sie „sicher“ sind;
- unter Zeitdruck sich der Freelancer schnell Daten, leidlich geprüft, aus dem Netz besorgen muss um das Projekt termingerecht abzuschließen
- gar der Dienstleister als externer Datenschutzbeauftragter tätig ist – und letztlich anhand der rasanten Entwicklungen den endgültigen Datenschutz-Überblick nicht behalten kann.
Ich habe in meinem Blog bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass gerade das Internet eine Vielzahl von Fallstricken für jeden IT-Freelancer, selbstständigen Medienschaffenden oder Consultant bereit hält. Und ich gebe zu, dass ich fast wöchentlich neuen Praxisbeispielen begegne, wo die Rechtslage alles andere als deutlich ist – und der Freiberufler „fahrlässig“ haftungsrechtlich relevante Verstöße begeht.
Eine umso höhere Bedeutung kommt deshalb einer spezifischen Berufshaftpflichtversicherung zu, die auch die beschriebenen Risiken rund um das Thema Datenschutz abdeckt.