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Ralph Günther
exali-Gründer | Versicherungsexperte

Japanische Billig-Kopien ade! – Japan und USA treten Designschutz-Abkommen bei

Ein gut designtes Produkt kann einem Unternehmen zu unermesslichem Reichtum verhelfen – siehe Apple. Dafür ist es aber auch wichtig, dass das Design so geschützt wird, dass es nicht einfach von einem Konkurrenten kopiert werden kann. Möglich ist das – je nachdem, welchen Aufwand man in Kauf nehmen möchte – über die Anmeldung eines Patents oder eines Designs. Ein zentrales Abkommen macht es möglich, dass eine einzige Anmeldung den Schutz in 64 Ländern garantiert.

Welche Rechte und Vorteile euch ein angemeldetes Design gibt? Lest selbst!
Welche Rechte und Vorteile euch ein angemeldetes Design gibt? Lest selbst!

Welche Vorteile die Design-Anmeldung gegenüber der Patentanmeldung mit sich bringt und warum ein länderübergreifender Schutz Sinn macht, das habe ich mir für diesen Blogbeitrag genau angeschaut.

Haager Musterabkommen: Schutz nicht nur in Deutschland

Stolze 64 Mitgliedsländer zählt das Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle (oder kurz Haager Musterabkommen). Es ermöglicht den internationalen Schutz von Mustern und Modellen in allen Staaten, die das Abkommen unterzeichnet haben, durch eine einzige zentrale Anmeldung – ganz schön praktisch! Die Anmeldung läuft über die WIPO (World Intellectual Property Organization), die ihren Sitz auf neutralem Schweizer Boden in Genf hat ;-).

Im Mai sind schließlich die beiden wichtigen Volkswirtschaften USA und Japan dem Haager Abkommen beigetreten. Damit gewinnt es eine noch größere Bedeutung und der rechtliche Schutz bekommt mit einem Schlag eine größere Reichweite. Gerade aus diesen beiden Ländern kam viel Konkurrenz, weshalb ihr Beitritt für alle Designer und Erfinder ein Grund zum Jubeln ist!

Was ist eigentlich ein Design?

Das Wort Design lässt Viele wohl an stilvolle Mode und Accessoires, sicher auch an technische Geräte oder Autos denken – im juristischen Sinne ist ein Design aber noch viel mehr: „Design“ steht nämlich schlicht und ergreifend für die äußere Form eines Produktes – ob es nun gut aussieht oder nicht, spielt keine Rolle. Die Voraussetzung ist nur, dass die Form neu ist und nicht nur aus technischen Gründen so aussieht.

Eingetragene Designs konnten schon vielen Unternehmen dabei helfen, ihre Erfindung zu verteidigen. So konnte zum Beispiel Apple – um beim Beispiel von vorher zu bleiben – aufgrund des geschützten Designs seines Tablet Computers den Konkurrenten Samsung am Markteintritt mit einem ähnlich designten Produkt hindern.

Geht schnell, wirkt gut

Einfache Anmeldung, wirkungsvoller Schutz – so könnte der Werbeslogan für die Designanmeldung über die WIPO lauten. Denn im Gegensatz zur Patentanmeldung wird der Antrag nicht erst über viele Monate (teilweise auch Jahre) geprüft, bevor die Eintragung erfolgt und auch aus finanzieller Sicht hat das Design Vorteile zu bieten.

Während die Eintragung eines Patents zwischen zwei und drei Jahren dauert, da das Amt umfangreiche Recherchen durchführen muss, ob die angemeldete Erfindung tatsächlich neu ist. Beim Design ist das nicht der Fall, eine Überprüfung der Neuheit muss gegebenenfalls vorher durch den Anmelder erfolgen. Konflikte mit bereits bestehenden Schutzrechten kommen sonst erst ans Licht, wenn der Rechteinhaber einen Verstoß gegen seine Rechte meldet.

In der Heimat erfunden, in der Welt geschützt

Natürlich ist eine Designanmeldung auch über das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) möglich, der Schutz ist dann aber nur innerhalb Deutschlands wirksam. Wer international aktiv ist oder Angst davor hat, dass ein Konkurrent aus dem Ausland das Design kopieren könnte, steuert lieber gleich die WIPO an und reicht seine Anmeldung dort ein.

Wer es also eilig hat, die äußere Form seines Produktes möglichst sofort und das ganze auch noch international schützen lassen möchte, ist mit einer Designanmeldung nach dem Haager Musterabkommen gut beraten.

Weiterführende Informationen:

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Über Ralph Günther

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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