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Ralph Günther
exali-Gründer | Versicherungsexperte
Tempo, Tupper und Co:

Tempo, Tupper & Co: Markennamen als Produktbezeichnung sind für Selbständige besonders gefährlich

Was verlangt ihr, wenn ihr euch die Nase putzen müsst? Ganz klar, ein Tempo. Mit was trocknet ihr euch die Haare? Klar, mit einem Föhn. Und worin bewahrt ihr übrig gebliebenes Essen auf? In einer Tupperdose! Und warum stelle ich so komische Fragen? Das erkläre ich euch im folgenden Artikel  😉 Denn darin geht es heute um generische Marken. Das sind Markennamen, die Namenspate für alle Produkte ihrer Sparte stehen – wie Tempo für Papiertaschentücher.

Besser nochmal nachlesen vor der Markenanmeldung – manche Marken erkennen wir gar nicht mehr als solche
Besser nochmal nachlesen vor der Markenanmeldung – manche Marken erkennen wir gar nicht mehr als solche

Neulich habe ich gelesen, dass eBay circa 200.000 Angebote gelöscht hat, weil Händler den Begriff „Panzerglas“ verwendet hatten. Denn auch dieser ist – zu meiner Überraschung – geschützt. So bin ich erst auf das Thema gekommen und möchte es euch nicht vorenthalten.

Es darf nicht alles Föhn heißen, was die Haare trocknet…

In dem Fall ging es darum, dass die Firma Retail Distribution aus Hinnerup, die Markeninhaberin von „Panzer Glass“ ist, sich an eBay wandte und eine Verletzung der Markenrechte anmahnte. Daraufhin löschte eBay alle Angebote, die die Begriffe „Panzer Glass“, aber auch „Panzerglas“ und andere Kombinationen enthielten und verwarnte die Händler. Dieses Vorgehen, vorsorglich alle Angebote ohne weitere Prüfung pauschal zu löschen, weil sie ähnliche Begriffe enthalten, ist fraglich. Trotzdem gilt: Das Risiko, bei solchen generischen Marken eine Rechtsverletzung zu begehen, ist um einiges höher als bei herkömmlichen Marken. Denn oft wird nicht erkannt, dass es sich um eine angemeldete Marke handelt. Wer denkt schon daran, wenn er einen Föhn verkauft, ihn Haartrockner zu nennen?

Löschungsgefahr bei generischen Marken ist hoch

Aber fein raus sind auch die Inhaber solcher Marken nicht. Denn auch wenn es erstmal schön ist, dass das eigene Produkt so erfolgreich ist, dass es als Name für eine ganze Produktgruppe in den Sprachgebrauch übergeht, kann das zum Problem werden: Denn die Verlängerung des Markenschutzes kann verweigert werden, wenn der Markenname zu einem Gattungsbegriff im allgemeinen Sprachgebrauch wird. Diese Diskussion gibt es beispielsweise schon lange um den Begriff „Post“, den die Deutsche Post AG als Marke eingetragen hat. Das Deutsche Patent- und Markenamt ordnete die Löschung an, diese hob das Bundespatentgericht aber vorerst wieder auf.

Zudem sind die Inhaber solcher generischer Marken oft nicht glücklich über deren allgemeinen Gebrauch. Denn dadurch wird die Marke verwässert und ihr Kern kommt ihr abhanden. Oft erkennen Verbraucher eine Marke nicht mehr, weil sie sie nicht mehr eindeutig identifizieren können. Aktuell ist das beim App Store von Apple so. Dieser wird nicht mehr der Marke zugeordnet, sondern allgemein als Name für eine Online-Verkaufsplattform verwendet. Diesbezüglich gab es bereits einen Streit zwischen Amazon und Apple. Experten gehen davon aus, dass der markenrechtliche Schutz für den App Store bald aufgehoben werden könnte.

Am Anfang war das Panzerglas…

Der Panzerglas-Fall hat mich noch einige Zeit beschäftigt und ich habe gelesen, dass auch hier schon einige Markenlöschungsanträge wegen des allgemeinen Gebrauchs eingegangen sind. Dazu kommt ein weiteres Problem: Panzerglas ist ein beschreibendes Wort für spezielles Sicherheitsglas und rein beschreibende Marken können nicht eingetragen werden. Deshalb ist fraglich, wie lange „Panzer Glass“ noch Markenschutz genießt.

Auf jeden Fall habe ich gelernt: Es gibt viel mehr geschützte Begriffe, als wir meinen. Hier sollten Händler auf jeden Fall genauer hinschauen, wenn sie etwas auf einem Marketplace verkaufen, und bei der Markenanmeldung ist ebenfalls Vorsicht geboten. Ich habe noch überlegt, welche generischen Marken mir einfallen. Ich bin auf Uhu, Edding, Duden, Labello, Maggi und Zewa gekommen. Und ihr, welche fallen euch ein?

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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