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Urheberrecht verletzt oder nicht? Dank Infografik einfach überprüfen

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Fundstücke
25. April 2016

Schnell ein Bild bei Facebook geteilt, ein Stockimage auf der eigenen Seite verbaut und ein berühmtes Zitat für die neuen Visitenkarten verwendet…und schon flattern gleich mehrere Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen ins Haus. Das Urheberrecht hat sich zu einer der größten Stolperfallen im Netz entwickelt; das Heimtückische: Meist sind sich die Verwender nicht mal bewusst, dass sie Rechte verletzen!

Infografik bringt Durchblick beim Urheberrecht
Infografik bringt Durchblick beim Urheberrecht

Mein Fundstück der Woche bringt auf einfache Art und Weise Durchblick beim Urheberrecht.

Wer hat die Rechte am Bild?

Bei exali.de bekommen wir beinahe täglich Fälle auf den Tisch, bei denen einer unserer Versicherten für eine Urheberrechtsverletzung in Haftung genommen wird. Da ich quasi live erlebe, wie schnell die Falle hier zuschnappt und wie ärgerlich eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist, bin ich begeistert, dass sich Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht die Mühe gemacht hat eine übersichtliche Infografik zum Urheberrecht zusammenzustellen.

Mit Hilfe der Grafik kann jeder Laie seinen Content überprüfen, um nicht versehentlich die Rechte eines Dritten zu verletzen und damit Gefahr zu laufen abgemahnt zu werden.

Auf den Spuren des Urheberrechts

Ich möchte die Grafik gerne am Beispiel eines Fotos, das ich im Internet gefunden habe, kurz durchgehen. Folgende theoretische Situation: Ich habe auf einer fremden Webseite ein schönes Foto eines Sonnenuntergangs entdeckt und würde dieses Bild gerne auf meinem Blog posten. Nun die Frage: Darf ich diesen Inhalt verwenden?

Zu Beginn stellt die Infografik die grundlegende Frage, ob es sich bei dem Inhalt um ein schutzfähiges Werk nach §2 UrhG handelt. Am Rand der Infografik fügt Dr. Ulbricht immer kleine Erklärungen bei, die dem Leser helfen die Fragen zu beantworten. Nach jeder Frage landet der Anwender entweder bei dem Urteil „Verwendung zulässig“ oder muss noch weitere Fragen beantworten.

In meinem Beispiel muss die Antwort auf diese Frage „Ja“ lauten. Derjenige, der dieses Foto erstellt hat, hat nicht nur eine gewisse Schöpfungskraft aufgewendet (er hat sich Gedanken zur Kamerapositionierung gemacht, hat ISO und Blende festgelegt usw.) sondern auch das Equipment für die Aufnahme bereitgestellt. Mit dieser Antwort leitet uns die Infografik zur nächsten Frage: „Selbst erstellt?“ Diese muss ich natürlich mit „Nein“ beantworten und werde so direkt weitergeleitet zur Frage „Freie Lizenz?“. Hier bietet die Infografik auch schon die nächste kleine Erklärung, aus der ich schließen kann, dass für das Sonnenuntergangsbild keine „freie Lizenz“ vorliegt.

Nach diesem Schema kann der Nutzer nun Schritt für Schritt durch die Infografik „wandern“ und so ohne viel juristisches Hintergrundwissen herausfinden, ob er auf dem Weg ist eine Urheberrechtsverletzung zu begehen.

Hilfe für jede Art von Content

Fotos sind meiner Erfahrung nach der häufigste Grund für Abmahnungen im Bereich der Urheberrechtsverletzung, doch auch mit Videos und fremden Texten können die Rechte von Dritten verletzt werden. Die Grafik ist praktischerweise für alle Inhalte gleichermaßen anwendbar.

Fazit: Welche Inhalte darf ich verwenden und welche nicht? Diese Frage ist nicht immer leicht zu beantworten, weshalb viele Selbständige in die Urheberrechts-Falle tappen. Die Grafik ist natürlich kein Ersatz für eine ordentliche Rechtsberatung, sie kann aber für all jene Durchblick bringen, die im Content-Dschungel teilweise den Durchblick verlieren.

Weiterführende Informationen:

  • So ein Tapetenkleister: Das Urheberrecht steckt im Detail
  • Geistige Eigenleistung: Urheberrechtlicher Schutz für Präsentationen & Co.
  • Risiko Urheberrecht: So werden Bilder rechtssicher verwendet – ein Experteninterview

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Über Ralph Günther

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

Über die exali AG

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