Dann und wann stecke ich meine Nase in verschiedene Internet-Foren, um mich darüber schlau zu machen, welche Themen die User in punkto Versicherungsschutz interessiert. Immer wieder stolpere ich dabei über Fragen zur Versicherbarkeit von Tätigkeiten in speziellen IT-Bereichen wie Luft-, Raumfahrt, Militär, Rüstung, Automotiv und Medizintechnik – gleichzeitig aber leider auch über viele Missverständnisse.
Grund genug, ein wenig Aufklärungsarbeit zu leisten, mit einigen Vorurteilen aufzuräumen – und unter die Lupe zu nehmen, was momentan „State of the Art“ ist: Diese Woche steht deshalb im Fokus, was nach derzeitigem Stand in solchen speziellen IT-Kernbereichen tatsächlich versichert werden kann – und was nicht.
Versicherungsschutz für Tätigkeiten in der Rüstungsindustrie
Hartnäckig hält sich in vielen Foren die Meinung, dass IT-Dienstleistungen für die Bundeswehr bzw. allgemein für den Militärbereich nicht versichert werden können. Das stimmt so nicht ganz.
Fakt ist: Tatsächlich schließen viele Versicherer Schutz für Tätigkeiten im Bereich Rüstung oder Militärtechnik aus – aber eben nicht alle.
Salopp formuliert: Dienstleistung ist nicht gleich Dienstleistung – hier muss differenziert werden. Denn meistens sind nicht die gesamte Rüstungsbranche vom Versicherungsschutz ausgenommen, sondern lediglich einzelne Tätigkeiten. Zum Beispiel in Verbindung mit Waffensystemen. Im Bereich Verschlüsselungstechnik, Kommunikation, usw., sind Projekte für die Rüstung aber sehr wohl versicherbar.
Fazit: Nach momentanem Stand können Vermögensschäden bei Projekten für die Rüstungsindustrie bzw. im Militärbereich über eine gute IT-Berufshaftpflicht versichert werden.
Versicherungsschutz für den Bereich Luft- und Raumfahrt
Die richtige Differenzierung ist auch in punkto Versicherungsschutz für den Bereich Luft- und Raumfahrt das A & O: Die normalen Risiken aus einem klassischen Projekteinsatz können nach derzeitigem Stand ohne Weiteres versichert werden.
Tatsächlich gibt es mittlerweile sogar IT-Berufshaftpflicht-Bedingungen, die in solchen Kernbereichen tätige IT-Freiberufler standardmäßig gegen reine Vermögensschäden absichern.
Schäden, die beim Kunden vor Ort passieren können – wie Personen- und Sachschäden – lassen sich durch eine Betriebshaftpflicht absichern. Tipp: Sie ist in einigen IT-Berufshaftpflichtversicherungen bereits integriert.
Nicht ganz so problemlos ist die Versicherbarkeit von IT-Unternehmen, die nicht nur unterstützend per Dienstvertrag, sondern als Hersteller bzw. Zulieferer für die Luft- und Raumfahrt tätig sind (meistens per Werkvertrag). Weil sie aufgrund der Produkthaftung ein weitaus höheres Risiko tragen, brauchen sie spezielle Aviation-Deckungen. Und die sind tatsächlich nicht über eine Standard IT-Berufshaftpflicht zu bekommen (und zudem extrem teuer).
Versicherungsschutz von Hardware- und Softwareentwicklung im Bereich Automotiv
Entgegen aller anderslautenden Behauptungen: Prinzipiell können die Dienstleistungen von freiberuflichen IT-lern im Bereich Automotiv versichert werden.
Viele Versicherer stellen in den Anträgen zur IT-Berufshaftpflicht allerdings Fragen zu aktuellen Projekten im Bereich Kfz-Produktion und –Konstruktion sowie der Produktionssteuerung. Aus einem einfachen Grund: Diese Fragen dienen dazu, das Risiko einzuschätzen und den Beitrag zu kalkulieren.
Anhand der individuellen Projektbeschreibung des IT-Freiberuflers wird also überprüft, ob das Projekt zu den regulären Kondition der IT-Berufshaftpflicht versichert werden kann – oder ob ein Mehrbeitrag notwendig wird.
Fazit: Ist der freiberufliche IT-ler nicht alleinverantwortlich für einen Automobilzulieferer bzw. -Hersteller tätig, sondern unterstützt per Dienstvertrag z.B. ein Team von Soft- oder Hardwareentwicklern, und gibt es bis zur endgültigen Serienreife noch weitere Tests- und Abnahmeverfahren – dann kann seine Tätigkeit/Dienstleistung in den meisten Fällen auch versichert werden.
Versicherungsschutz im Bereich Medizintechnik
Auch IT-Freiberufler, die im Bereich Medizintechnik tätig sind, müssen sich keine Sorgen um ihre Absicherung machen. In den Standard-Bedingungen einer guten IT-Berufshaftpflicht sind Dienstleistungen in diesem Bereich (übrigens genauso wie im Bereich Intensiv- oder Invasivmedizin) versichert.
Wie bei Dienstleistungen im Bereich Automotiv kann es aber auch hier vorkommen, dass der Versicherer bei der Antragsstellung nach aktuellen Projekten im Medizinbereich fragt. Damit will er abklären, ob im Projekteinsatz ein erhöhtes Personenschadenrisiko besteht – etwa, wenn der IT-Freiberufler komplett alleinverantwortlich die Software für ein künstliches Beatmungsgerät schreibt.
Völlig unkritisch sind dagegen Projekte im Bereich der Visualisierung, Patientenverwaltung oder die Programmierung elektronischer Gesundheitskarten.
Versicherungsschutz für vertragliche Regelungen im Projektvertrag
Vertragliche Vorgaben sind Usus im IT-Projektgeschäft. Wenn diese vereinbarten Haftungsregelungen allerdings von der gesetzlichen Haftung abweichen, kann das in punkto Versicherungsschutz tatsächlich böse ins Auge gehen: Einige IT-Berufshaftpflichtversicherer schließen die Absicherung der vertraglichen Haftung in ihren Bedingungen nämlich aus.#
Mit welchen Formulierungen sich manche Versicherer ein Hintertürchen offenhalten und worauf IT-Freiberufler deshalb in den Bedingungen ihrer IT-Berufshaftpflicht auf jeden Fall achten sollten – darüber habe erst kürzlich hier im Blog geschrieben: Fallstrick vertragliche Haftung – und worauf Freiberufler in den Bedingungen ihrer Berufshaftpflicht achten sollten.