Das IT-Projekt ist gescheitert? Dann schnell den Vertrag aus der – natürlich datenrechtlich geschützten – Schublade holen und einen Blick auf die Bedingungen werfen… Wer hat’s verbockt? Oft ist genau das schon der Streitpunkt, denn laut Rechtsanwalt Matthias Rosa bestehen hierbei naturgemäß unterschiedliche Auffassungen. Hier kann nur ein bis ins kleinste Detail ausformulierter und rechtssicherer IT-Projektvertrag helfen; doch den zu gestalten, hat es echt in sich!
Agenturen, Softwareanbieter und IT-Unternehmen aufgepasst! Heute habe ich deshalb für euch mal wieder ein Ass im Ärmel: Ein kostenloser E-Mail-Kurs der Kanzlei RESMEDIA mit zahlreichen Tipps rund um IT-Projektverträge ist mein Fundstück der Woche.
Pro Projektvertrag
Für die meisten ist es einfach nur eins: eine lästige Pflicht. Die Gestaltung eines IT-Projektvertrages wird nur mit einem hohen Zeit- und Kostenfaktor verbunden; dass er tatsächlich etwas nützen könnte, wird darüber oft vergessen. Der Projektvertrag ist doch nur ein juristisches Kauderwelsch, das lediglich im Streitfall zu Rate gezogen wird.
Dass ein solcher aber schneller eintritt als gedacht, ist vielen gar nicht bewusst. Die meisten IT-Projekte bringen Probleme mit sich; ein ständiger Kampf um Erfolg und Misserfolg begleitet die IT-Dienstleister und IT-Freiberufler. Was passiert zum Beispiel, wenn das vereinbarte Ziel gar nicht erst erreicht wird? Die Antwort sollte klar im Projektvertrag geregelt sein, denn er ist das Dokument, an dessen roten Faden sich beide Vertragsseiten entlanghangeln können – das IT-Projekt steht und fällt mit der Gestaltung des Vertrages. Also muss dieser gut, wirklich gut sein!
Projektverträge? Mit dem E-Mail-Seminar bleibt ihr rechtssicher!
Deshalb hat es sich die RESMEDIA Kanzlei für IT-Recht zur Aufgabe gemacht, den Beteiligten an IT-Projekten in einem E-Mail-Kurs auch die rechtliche Seite im Zusammenhang mit Projektverträgen näherzubringen, damit schon bei der Auftragsvergabe klar ist, worauf sich die beiden Vertragsseiten einlassen. Mit sehr verständlichen Formulierungen und zahlreichen übersichtlichen Checklisten versuchen die Rechtsexperten, ihre Zielgruppe für rechtliche Risiken bei der Gestaltung von Projektverträgen zu sensibilisieren und zeigen mit vielen Tipps, wie ein IT-Projektvertrag rechtlich Hand und Fuß hat. Damit die Nerven der Kursteilnehmer dabei nicht zu sehr von der Juristerei strapaziert werden, bekommen sie die elf Seminarteile häppchenweise an 11 Tagen mit je einem „lernfreien“ Tag zugemailt. Los geht’s:
- Einleitung: Pro und Contra für einen Vertrag
- Was ist überhaupt geschuldet? Leistungsbeschreibung, Pflichten- und Lastenheft
- Festlegung des Vertragstyps – Die rechtliche Einordnung von IT-Projektverträgen und Folgen in der Praxis
- Mehraufwand im Projekt/Change Requests
- Die Nutzungsrechte an der Software
- Besonderheiten agiler Softwareerstellung
- Die Abnahme im IT-Projektvertrag und ihre Folgen
- Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser/Geheimhaltungsvereinbarungen und NDA
- a/b Und nach dem Projekt kommt der Pflegevertrag/Service Level Agreements (SLA) im Zusammenhang mit Pflegeverträgen
- Der Freelancervertrag
- Ausblick und Fazit
„Vertrauen ist gut – Vertrag ist besser“
Aus ihrer Praxiserfahrung im IT-Vertragsrecht heraus wissen die Autoren und Rechtsanwälte Dr. Kerstin Heiss und Matthias Rosa der RESMEDIA Kanzlei genau, worauf es ankommt, damit euer Projekt reibungslos verläuft und durch einen rechts- und erfolgssicheren Projektvertrag abgesichert ist. Natürlich liegt der Fokus im Vertrag auf dem eigentlichen Ablauf des Projektes, aber auch für die Zeit danach solltet ihr schon im Projektvertrag vorsorgen.
Ist ein Projekt zum Scheitern verurteilt, kann das nämlich böses Blut mit sich bringen: Dem gegenseitigen Vertrauen wird nicht mehr entsprochen, „besonders dann nicht, wenn sich die Parteien zerstreiten und/oder es um viel Geld geht“, so Dr. Kerstin Theiss. Deshalb unbedingt schon vorher das Stillschweigen auch nach dem Projekt vertraglich vereinbaren. Wusstet ihr zum Beispiel, dass solche Geheimhaltungsklauseln entweder „direkt in den Projektvertrag mit eingebaut werden [können] oder aber in einer gesonderten Vereinbarung über die Geheimhaltungspflicht, auch bekannt als non-disclosure agreement (NDA)“, vertragstechnisch geregelt sein können? Nein? Dann wird’s Zeit 😉