Markenstreit um Schloss Neuschwanstein: Sieg für Bayern, Schlappe für Händler, Lektion für Freiberufler!

Facebook
Twitter
XING
LinkedIn
WhatsApp
Pocket
Email

Ein märchenhaftes Äußeres und ein prunkvolles Interieur in majestätischer Lage: Das Schloss Neuschwanstein, in dem einst König Ludwig II. thronte, ist definitiv ein Besuch wert. Egal, ob mit dem Partner, der Schwiegermutter oder Freunden, hier gibt’s einiges zu bestaunen. Natürlich wird nach der Besichtigungstour ganz in Touristenmanier der Souvenirshop leer gekauft. Aber das könnte sich zukünftig ändern. Denn das Gericht der EU hat nun entschieden: Das Märchenschloss darf nur noch vermarktet werden, wenn’s der Freistaat Bayern erlaubt!

Schloss Neuschwanstein – Deutschlands Touristenmagnet!
Schloss Neuschwanstein – Deutschlands Touristenmagnet!

Heute geht’s auf meinem Blog um einen Marken-Streit der anderen Art. Denn Streitgegenstand ist in diesem Fall ein weltbekanntes Kulturgut, das jährlich über eine Million Besucher anlockt.

German Beer, Oktoberfest and Neuschwanstein Castle!

Die Schneekugel ist zwar kitschig, sieht aber hübsch aus; die Ausstech-Förmchen zum Plätzchen backen wären doch ein Gag für das Weihnachtsfest und Postkarten kann man ja ohnehin immer gut gebrauchen. Und wer vor Ort nicht an ein Mitbringsel für die Lieben daheim denkt, findet die Neuschwanstein-Souvenirs auch problemlos im Internet oder in anderen Touri-Geschäften in ganz Deutschland – schließlich gehört das bayerische Märchenschloss hierzulande zu den Top 5 der „Places-to-see“.

Das Aus für Schneekugeln, Schlüsselanhänger, Magnete & Co.?

Doch jeder Marketing-Hype hat auch seine Grenzen und spätestens beim Verkauf von Neuschwanstein-Dessous höre der Spaß auf, schließlich wolle man den Ruf der Kultur-Berühmtheit schützen. So sieht das zumindest die Bayerische Schlösserverwaltung und ließ sich 2011 den Namen „Neuschwanstein“ beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen.

Das wollten die Souvenir-Händler- und Hersteller natürlich nicht mit sich machen lassen und so zog der Bundesverband Souvenir, Geschenke, Ehrenpreise (BSGE) vor Gericht. Sein Argument: Das Schloss gehöre als Kulturgut der Allgemeinheit!

Doch keine Chance für Händler & Co.! Das EU-Gericht in Luxemburg stellt sich auf die Seite der Schlösserverwaltung und hat nun – nach elf Jahren Rechtsstreit – entschieden, dass die herrschaftliche Residenz zukünftig nur noch dann vermarktet werden darf, wenn der Freistaat Bayern dem zustimmt (Urteil vom 5.7.2016, Az. T-167/15). Der ausschlaggebende Grund: Das Schloss Neuschwanstein sei kein Ort der Herstellung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen.

Vorsicht bei gewerblichen Schutzrechten!

Auch wenn dieser bizarre Rechtsstreit wohl nicht alltäglich ist, zeigt er nur einmal mehr, in wie vielen Branchen und Bereichen gewerbliche Schutzrechte eine wichtige Rolle spielen und wo ihre Gefahren und Risiken lauern. Wer sich in Zukunft nicht an das Urteil hält und ungenehmigte Souvenirs an den Mann bringt, muss mit teuren Schadenersatzforderungen in Form von Lizenzgebühren rechnen.

Deshalb kann ich nur immer wieder predigen: Haltet euch auch in eurem Business an eure Pflichten und prüft Marken, Namen, Domains & Co., denn sonst kann es richtig teuer werden! Kontrolliert und recherchiert werden kann beispielsweise auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamts.

Ende gut, alles gut?

Das letzte Wort in diesem Fall ist allerdings noch nicht gesprochen. So hartnäckig wie der Verkaufswille der fliegenden Händler und Souvenirshop-Verkäufern, ist wohl auch ihr Kampfgeist. Ich kann mir gut vorstellen, dass der BSGE gegen dieses Urteil erneut Beschwerde einlegt und vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zieht. Wir dürfen also gespannt sein!

Weiterführende Informationen:

Kategorien

Über Ralph Günther

RGPortrait eckig final

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

Über die exali AG

exali logo

Die exali AG mit Sitz in Augsburg ist der Spezialist für Berufshaftpflicht-versicherungen für Freelancer und Selbständige. Ein intuitiver Online-Rechner ermöglicht den Abschluss einer Berufshaftpflicht in unter 10 Minuten. Bei exali treiben wir die Digitalisierung der Versicherungsbranche jeden Tag ein weiteres Stück voran.

Facebook
Twitter
XING
LinkedIn
WhatsApp
Pocket
Email

Alles rund um Chancen und Risiken im Business auf exali.de:

riccardo annandale epewjLM unsplash
Förderung geplatzt: Energieberater vergisst, Antrag zu stellen
Ein Energieberater begleitet eine Familie bei der energetischen Sanierung ihres Eigenheims. Dabei vergisst er allerdings einen wichtigen Antrag einzureichen und das Unheil nimmt seinen Lauf. weiterlesen
jackson simmer VqgB SrE unsplash
Supply-Chain-Attacke: So schützen Sie sich vor Lieferkettenangriffen
Was genau ist eine Supply-Chain-Attacke? Und wieso ist dieser Cyberangriff für Sie als Freelancer relevant? Unser Artikel klärt auf und verrät, wie Sie sich schützen können. weiterlesen
possessed photography UsOwViXhkY unsplash
KI im Business: So nutzen Sie künstliche Intelligenz als Freelancer
KI kann eine Arbeitserleichterung sein und Mehrwert für Ihre Kundschaft generieren – vorausgesetzt, Sie gehen die Integration richtig an. Unser Artikel zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen. weiterlesen
felicia buitenwerf ynrGIIUw unsplash
Personal Branding für Freelancer: So bauen Sie Ihre Personenmarke auf
Personal Branding: Was klingt wie ein hippes Buzzword, birgt viele Vorteile für Ihre Tätigkeit als Freelancer. Welche das sind und wie Sie Ihre Personenmarke aufbauen, lesen Sie im Artikel. weiterlesen

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.
RGPortrait eckig final

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

LogoBlog

Die exali AG mit Sitz in Augsburg ist der Spezialist für Berufshaftpflicht-versicherungen für Freelancer und Selbständige. Ein intuitiver Online-Rechner ermöglicht den Abschluss einer Berufshaftpflicht in unter 10 Minuten. Bei exali treiben wir die Digitalisierung der Versicherungsbranche jeden Tag ein weiteres Stück voran.