Nicht ohne Ironie: Online-Shops der Parteien missachten Verbraucherrechte 100-fach

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Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen… Oder besser gesagt: Wer Datenschutz, Telemediengesetz oder Preisangabenverordnung predigt und sich für eine schärfere Rechtsprechung in puncto Online-Shops einsetzt, der sollte es zumindest selbst „richtig“ machen. Die Rede ist von den deutschen (Regierungs-) Parteien: Trusted Shops hat sich die Mühe gemacht und ihre Online-Shops unter die Lupe genommen – mit erschreckendem Ergebnis: Jeder Shop verstößt in irgendeiner Art und Weise gegen geltende Verbraucher- oder Datenschutzrechte. Und das parteiübergreifend! Unglaublich und nicht ohne Ironie, weil genau diese Damen und Herren eigentlich Anderes predigen, als sie dann beim eigenen E-Commerce-Auftritt umsetzen…

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Der Beitrag von Trusted Shops hat mich zum Schmunzeln gebracht, aber auch zum Nachdenken angeregt. Denn er zeigt, welche Parteien welche Verbrauchergesetze missachten – und dabei teilweise den Bock zum Gärtner machen. Mein Fundstück der Woche.

Missachtung der Verbraucherrechte – parteiübergreifend in allen Online-Shops

Die Gesetze machen, aber selbst dagegen verstoßen?! Klingt unglaublich, ist aber so: Olaf Gross von Trusted Shops deckt in seinem Artikel auf Trusted Shops auf, welche Partei welchen Rechtsverstoß mit dem eigenen Online-Shop begehen – und das nicht zu knapp.

Auf Herz und Nieren geprüft – und durchgefallen. Ganz vorne mit dabei ist die SPD, was Rechtsverstöße mit dem eigenen Online-Shop angeht: 31 an der Zahl wurden von Trusted Shops aufdeckt, ein Drittel davon gehen auf Kosten der Missachtung des Datenschutzes der Käufer.

Aber auch die anderen Parteien machen es nicht anders: die Piratenpartei trumpft mit 17 Verstößen auf, die CDU mit 16, die Linke mit 15, die Grünen mit 13 und das Schlusslicht FDP mit 10.

Ein Blick hinter die Kulissen: Was sind die gröbsten Beanstandungen?

Dass es sich dabei nicht um „Peanuts“ handelt, wir jedem klar, der einen zweiten Blick wagt: Wer mitgerechnet hat, merkt, dass Trusted Jobs mehr als 100 Rechtsverstöße aufdecken konnte.

Hier eine kleine „Auswahl“ der gravierendsten Missachtungen von Verbraucherrecht & Co. seitens unserer Parteien:

  • Datenschutz: keine Verschlüsselung der Kontodaten beim Übertragen
  • Datenschutz: keine aussagekräftige Datenschutzerklärung des Shops
  • Datenschutz: keine Double-Opt-In-Lösung bei der Newsletter-Registrierung
  • Preistransparenz: andere (Versand-) Preise im Warenkorb als auf der Seite selbst
  • Buttonlösung: unzulässige Bezeichnung des Bestellbuttons
  • Widerrufsrecht: unzulässige Regelungen zur Rücksendung
  • E-Commerce-Pflichten: keine direkte Mail-Bestätigung der Bestellung

Vor dem Hintergrund, dass schon Verstöße gegen das Telemediengesetz jeweils mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, wie Dr. Carsten Föhlisch, Executive Director Audit & Legal bei Trusted Shops zitiert wird, könnte das die deutschen Parteien also teuer zu stehen kommen…

Fazit: Wer den Schaden hat… Der Beitrag von Olaf Gross ist wie eine Ohrfeige für die deutschen Parteien – wie ich finde – und zeigt wie komplex die Damen und Herren Gesetzgeber die Regelungen im E-Commerce-Bereich gemacht haben.
Ironie des Schicksals, dass sich die Parteien nun selbst in Ihrem Netz aus Gesetzen und Verordnungen verfangen haben. Im Gegensatz zu manchem Freiberufler oder Selbständigen wird das unseren Partien jedoch nicht das Genick brechen. Für den Einen oder Anderen von Euch geht das sicher runter wie Öl, aber trotzdem natürlich bitte nicht auf dieser „Genugtuung“ ausruhen, sondern den eigenen E-Commerce-Auftritt auf mögliche Rechtsverstöße hin überprüfen oder kontrollieren (lassen). Denn bei einer Abmahnung könnt Ihr Euch leider nicht darauf berufen, dass die Parteien selbst es nicht besser machen. Good Luck! 🙂

» Olaf Gross über „Trusted Shops prüft Online-Shops der Parteien: Verbraucherrechte werden missachtet“

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Über Ralph Günther

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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