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Ralph Günther
exali-Gründer | Versicherungsexperte

Verfassungswidrig und unberechenbar: Warum der Staatstrojaner so brisant ist

Der Staat späht Computer aus – und zwar deutlich intimer, als bislang vermutet. Nach der Analyse des Bundestrojaners durch den Chaos Computer Club (CCC) ist klar: Die Spionage-Software ist zu mehr Funktionen fähig, als nur der Überwachung von Voice-over-IP-Gesprächen. Und sie reißt riesige Sicherheitslücken in die infizierten Computer.
Was die Netzwelt davon hält, ist klar: Nicht viel. Eine Meinung, der auch ich mich anschließe. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Während Online-Shop-Betreibern, Web Publishern und Bloggern durch eine Menge rechtlicher Vorgaben das (Arbeits-)Leben schwer gemacht wird, verstoßen jene, die diese Gesetze vorgeben, gegen eines der höchsten Rechtsgüter: Der Staatstrojaner ist eine illegale Spionagesoftware und – sollten die Analysen des CCC stimmen – verfassungswidrig.

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Kein Wunder also, dass diese Enthüllung derzeit die Schlagzeilen bestimmt. Doch was genau macht den Staatstrojaner eigentlich so unberechenbar? Bei YouTube habe ich ein Video gefunden, als ich mich selbst zum Thema schlau machen wollte. In 3,5 Minuten wird darin erklärt, was der CCC eigentlich genau über den Staatstrojaner herausgefunden hat – und was daran so brisant ist. Mein Fundstück der Woche zum Aufreger der Woche.

Bundestrojaner: Eigentlich programmiert zur Überwachung von Telekommunikation

Der Staatstrojaner – was macht diese Schnüffelsoftware des Bundes überhaupt? Das ist die erste Frage, die im Video geklärt wird. Mit einer einfachen Antwort: Eigentlich dient der Staatstrojaner dazu, Telekommunikation an der Quelle zu überwachen, bevor sie verschlüsselt wurde. Ähnlich also, wie das Anzapfen eines Telefons.

Nun hat der CCC allerdings herausgefunden, dass die Spionagesoftware noch viel mehr kann, als das. Und an dieser Stelle wird die Sache ziemlich brisant. Denn durch eine gut getarnte Funktion ist es möglich, dass Daten aus dem Internet geladen, und auf dem mit dem Staatstrojaner infizierten PC abgelegt und ausgeführt werden.

Auch möglich: Durchsuchen, Lesen, Schreiben, Manipulieren von Daten

Der Trojaner reißt damit eine riesige Sicherheitslücke in die infizierten Computer: Jeder, der ihn entschlüsselt hat, kann ihn laut CCC auch fernsteuern. Seine Nachlade- bzw.- Ausführungsfunktion soll es möglich machen, auf jedem infizierten PC Daten zu lesen, zu schreiben und zu manipulieren.

Zum Beispiel auch belastende Dokumente als fingierte Beweise zu hinterlegen und seine Spuren zu verwischen – was jede Beweissicherheit ad absurdum führt.

All das wird in dem 3,5 minütigen Video erklärt – und macht deutlich: Stimmen die Vorwürde des CCC, haben die Ermittlungsbehörden mit dem Einsatz des Staatstrojaners massiv gegen die per Urteil vom Bundesverfassungsgericht am 27. Februar 2008 festgelegten Grenzen verstoßen.

Unter anderem besagt dieses Urteil, dass die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, bei der Speichermedien ausgelesen werden, verfassungsrechtlich nur dann zulässig ist, wenn Gefahr für ein wichtiges Rechtsgut besteht – und dass eine solche „Durchsuchung“ richterlich angeordnet werden muss.

Politik fordert Beweise

Ich persönlich bin gespannt, in welche Richtung sich die Diskussionen weiterentwickelt –und was da noch so kommt. Denn nun fordert die Politik Beweise, während es (bislang) noch keine Ermittlungsbehörde gewesen sein will, die den Bundestrojaner eingesetzt hat.

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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