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Ralph Günther
exali-Gründer | Versicherungsexperte

Kostenloses Whitepaper: So können Web-Analyse-Tools datenschutzkonform eingesetzt werden

Tracking durch Google Analytics & Co.: Wer eine eigene Webseite betreibt, kommt um die Web-Analyse durch entsprechende Tools nicht mehr herum. Klar, denn sie liefert wichtige Infos  über das Verhalten der Nutzer – und das gibt wiederum Aufschlüsse darüber, wie die eigene Seite optimiert werden kann. So nützlich die Webanalyse für Webseitenbetreiber ist, so kritisch stehen ihr allerdings die Datenschützer gegenüber. Sie ist ihnen ein Dorn im Auge, da ausführliche Profile über die Nutzer angelegt werden. Doch was müssen Webseitenbetreiber beachten, die nicht auf die Webanalyse verzichten – und trotzdem auf der rechtlich sicheren Seite sein wollen?

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Antworten liefert das kostenlose „Whitepaper Webanalyse und Datenschutz“ der Unit Search des Bundesverbands für Digitale Wirtschaft (BVDW). Auf 11 Seiten zeigt es Webseitenbetreibern, wie Google Analytics oder andere Analyse-Tools datenschutzkonform eingesetzt werden können – inklusive Checkliste. Mein Fundstück der Woche.

Whitepaper: Klarheit in punkto datenschutzkonformer Webanalyse

Bevor es ans Eingemachte des PDF-Skripts geht, die gute Nachricht vorneweg: Web-Analyse-Tools wie Google Analytics können rechtskonform verwendet werden, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden.

Das bestätigt auch Christian Vollmert, Leiter der Unit Search im BCDW (und Mitautor des kostenlosen Whitepapers):

Immer noch denken viele Website-Verantwortliche, dass der Einsatz von Google Analytics oder anderen Webanalyse-Tools gegen bestehende Gesetze verstößt. Dem ist nicht so, das gilt es klar herauszustellen. Wenn man die entsprechenden Vorgaben berücksichtigt, ist die Verwendung offiziell zugelassen“, wird er in der Pressemitteilung des Verbands zitiert.

Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen das in Deutschland sind, wird deshalb auch in dem 11-seitigen kostenlosen Whitepaper „Webanalyse und Datenschutz“ erklärt – und damit gefährliche Wissenslücken in punkto datenschutzkonformer Einsatz von Tracking-Tools geschlossen.

So geht es unter Anderem um:

  • die Anwendbarkeit des Datenschutzrechts,
  • die Datenschutzrechtliche Einwilligung,
  • die Hinweispflicht,
  • den Widerspruch,
  • Anonymisierung durch IP-Masking,
  • den Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung,
  • Altdaten löschen – und
  • Pseudonymisierte Nutzungsprofile

Checkliste: Richtige Anwendung des Datenschutzrechts

Was ich richtig gut finde: Am Ende ihres Whitepapers stellen die Autoren eine Webanalyse-Checkliste zur Verfügung – und runden damit ihre Ausführungen zur datenschutzkonformen Webanalyse ab.

Wer als Webseitenbetreiber die zehn Fragen der Liste mit einem klaren „Ja“ beantworten kann, sollte nachts ruhig schlafen können.

Fazit: Das Whitepaper räumt mit Unsicherheiten in punkto Tracking auf – und liefert neben praktischen Tipps auch detaillierte Einblicke in die rechtskonforme Anwendung des Datenschutzrechts bzw. seinen datenschutzkonformen Einsatz.
Auf 11 Seiten bietet es auf den Punkt gebrachtes Wissen – was das kostenlose Skript meiner Meinung nach zur absoluten Pflichtlektüre für alle macht, die Google Analytics und andere Webanalyse-Tools datenschutzkonform einsetzen möchten.

Das BVDW -Whitepaper kann las PDF-Dokument hier heruntergeladen werden.

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Über Ralph Günther

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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