Nicht nur der Kopf, auch das Auge entscheidet mit. Gut für den also, der mit ansprechendem und außergewöhnlichem Design punkten kann. Doch gute Ideen, Kreativität, schöne Formen, Farben und Navigationsstrukturen bedeuten in Zeiten von Copy & Paste schon lange nicht mehr, damit allein auf weiter Flur herauszustechen. Das gilt vor allem auch für Webdesigns, die gerne ungefragt als Inspirationsquelle für den eigenen Interauftritt her- oder manchmal sogar ganz übernommen werden. Doch wo liegen hier die Grenzen des Erlaubten – ab wann drohen Konsequenzen? Und wie können sich Freelancer & Co. dagegen schützen, bzw. auf was müssen sie beim Gestalten ihrer eigenen Seite achten, um nicht selbst gegen Urheberrechte zu verstoßen?
Rechtsanwalt Sebastian Dramburg dröselt in einem Beitrag die Rechtssprechung rund um das Copyright von Webdesigns auf. Frei nach dem Motto: Wo fängt das Kopieren an, wo hört es auf? Mein Fundstück der Woche.
Webdesigns: Was kann explizit geschützt werden und wo wird es schwer?
Dürfen Webdesigns kopiert werden? Experte Sebastian Dramburg zeigt mit seinem Artikel auf gruenderszene.de, wann und inwieweit Webdesigns rechtlichen Schutz nach dem Gesetz (Stichwort: Schöpfungshöhe) genießen und welche Website-Komponenten sozusagen Freiwild für „copy-&-paste-Freunde“ darstellen:
- Steht die Funktion bzw. Navigation im Fokus der erbrachten Leistung, liegt die Hürde für urheberrechtlichen Schutz sehr hoch. Für standardisierte und für Webseiten typische Anordnungen gibt es somit keinen urheberrechtlichen Schutz (z.B. Warenkorb-Systeme bei gängigen Webshops).
- Anders als bei der Weboberfläche und dem Design ist das bei den Inhalten einer Seite: Geht es um Texte, Fotos, Grafiken und Datenbanken– ist der Urheberrechtsschutz schnell erreicht. Beispielweise, so schreibt Dramburg, können sogar bereits die individuellen AGB als Sprachwerk geschützt sein.
- Auch der Backendbereich einer Website kann geschützt sein, gerade bei einer individuellen Programmierung oder dem Einsatz von SEO-Metatags, die – individuell zugeschnitten – als Sprachwerke geschützt sein können. Den Code 1:1 zu übernehmen, ist also eher eine schlechte Idee…
Was viele Webdesigner wohl nicht gerne hören, was rechtlich jedoch Fakt ist: Das Urheberrecht schützt keine Ideen, sondern nur deren Umsetzung, so der Fachanwalt.
Kein Rezept für alle: Nur der Einzelfall kann rechtlich entschieden werden
Das bedeutet jedoch nicht, dass ab sofort nach „Herzenslust“ kopiert werden darf! Entscheidend für die Rechtsprechung, ist aus urheberrechtlicher Sicht die „Schöpfungshöhe“ – also welches Maß an Kreativität dem Webdesign zugrunde liegt.
Anhand dieser Formulierung wird schnell klar, wie schwammig die Gesetzgebung hier ist, aber wohl auch sein muss. Letztendlich entscheidet der Einzelfall, meint Dramburg.
Zwischen einer Inspirationsquelle und dem Kopieren kompletter grafischer Elemente oder Programmzeilen ist natürlich ein weiter Spagat. Vom freien „copy & paste“ ist jedoch jedem Fall abzuraten, da ansonsten Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche winken.
Und das Rechtliche mal Beiseite gelassen: Auch unter moralischen Gesichtspunkten finde ich es einfach nicht in Ordnung, Inhalte einfach zu übernehmen, in die ein Anderer jede Menge Arbeit und Herzblut gesteckt hat…
Ganz nach dem Motto: Appetit im Web holen ist erlaubt, aber programmiert wird zuhause – oder so ähnlich. 🙂