Mitgezwitschert, wenn es die Neuigkeiten von den Dächern pfeift: Seit mehr als drei Jahren nutze ich den Microblogging-Dienst Twitter. In dieser Zeit haben ich und meine Redaktion round about 2000 Tweets gepostet. Bis jetzt jedoch eher nur in die eine Richtung: Ich versorge meine Follower mit Infos. Der Kundendialog fand vor allem über Retweets oder Replys statt. Denn Direktnachrichten waren bis vor Kurzem nur möglich, wenn sich beide „Zwitscherer“ gegenseitig folgen. Das hat sich jetzt geändert: Twitter bietet nun die Direktnachricht für alle Follower. Jeder Inhaber eines Twitter-Accounts kann entscheiden, ob Direktnachrichten erwünscht sind – das gegenseitige Folgen ist passé. Doch was bedeutet das konkret? Welche Chancen aber auch Risiken bietet die neue Zwitscher-Funktion?
Rechtsexpertin Nina Diercks hat sich vor allem mit den rechtlichen Aspekten und möglichen Folgen der erweiterten Direktnachrichten bei Twitter auseinander gesetzt. Mein Fundstück der Woche.
Vorteile der neuen Direktnachrichten-Funktion bei Twitter
Rechtsanwältin Nina Diercks zeigt in ihrem Artikel auf dem Social Media Recht Blog zunächst die Vorteile von Direktnachrichten über Twitter auf:
- Nervige Tweets mit der Aufforderung „bitte folge mir, dass ich dir Direktnachrichten schicken kann“ gehören der Vergangenheit an
- Vor allem aber vereinfachen sei den Kundensupport und -dialog, da das Unternehmen nicht mehr dem Kunden folgen muss, um DMs (Direct Messages) zu schreiben
Rechtliche Aspekte der Direktnachrichten bei Twitter
Kehrseite der Medaille – und Grund für ein großes ABER der Rechtsexpertin: Über den Aspekt Kundensupport hinaus, ermöglicht die Direktnachricht auch, fröhlich drauf los zu schreiben – an alle und jeden (vorausgesetzt, es ist so in den Einstellungen verankert).
Das kann eine Mailflut der Twitternutzer zu Folge haben, und demnach auch rechtliche Konsequenzen für den Versender mit sich bringen.
Wie im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verankert (UWG §7): „Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen […] bei einer Werbung unter Verwendung […] elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung der Adressaten vorliegt“ – kurz um Spam.
Die Autorin geht der Frage aller Fragen auf den Grund: Passen die Direktnachrichten von Twitter in dieses gesetzliche Raster? Ihre Einschätzung:
- Eine Direct-Message kann als elektronische Post eingeordnet werden.
- Eine ausdrückliche Einwilligung liegt nicht vor (der Haken in den Einstellungen bei Twitter ist eine Opt-Out-Funktion und hier unzureichend).
Mögliche (rechtliche) Folgen sind nach RA Nina Diercks: Abmahnung, strafbewährte Unterlassungserklärung und Erstattung der Rechtsverfolgungskosten. Selbst Twitter hat in seinen Plattform-Regeln ein Problem mit Spam…
Einerseits bieten sich tolle Optionen für den (ehrlichen) Kundendialog, andererseits ist die Gefahr des Missbrauchs (Stichwort: Spam) nicht weit – bzw. die Konsequenzen für Mailsender, wenn auch unwissentlich, rechtlich umstritten. Also: Augen auf beim direkten Zwitschern!