In einigen Tagen steht München wieder Kopf, denn die Wiesn wird eingeläutet! Und wer zu weit weg wohnt, um feucht fröhlich mit einer Maß Bier anzustoßen, muss nicht lange suchen: Irgendwo in naher Umgebung findet bestimmt ein „German Oktoberfest“ statt, egal, ob in London oder Madrid. Dirndl & Lederhose, blau-weiß karierte Servietten und natürlich Volksmusik zum Schunkeln – so gut wie jedes Detail wird standesgemäß vom Original abgeschaut. Doch wenn es nach der bayrischen Landeshauptstadt geht, könnte damit bald Schluss sein. Zumindest den Namen „Oktoberfest“ möchte sie sich schützen lassen.
Heute blicke ich auf meinem Blog mal rüber zum bayrischen Nachbarn München. Denn dort wird aktuell ein höchst interessanter Markenstreit ausgetragen, der den guten Ruf des traditionsreichen Volksfests bewahren will.
Oans, zwoa, Markenstreit!
Vom 17. September bis 3. Oktober werde ich mir im knapp 70 km entfernten München auf dem Oktoberfest bestimmt auch mal das ein oder andere Bier genehmigen. In Zukunft soll ein Oktoberfest-Besuch sogar nur noch dort möglich sein, denn das richtige Oktoberfest gibt es einzig und alleine auf der Münchner Theresienwiese! Zumindest sieht das die Stadt München so und eröffnete Mitte Juni 2016 gemeinsam mit einer Münchner Anwaltskanzlei den Kampf gegen alle Oktoberfest-Kopien- und Kopierer. Konkret wird versucht, beim EU-Markenamt EUIPO den Namen „Oktoberfest“ auf europäischer Ebene eintragen und somit schützen zu lassen.
Eine endgültige Entscheidung wurde zwar noch nicht getroffen, doch die Chancen für einen Sieg der Münchner im Markenstreit stehen nicht schlecht.
Die Chancen stehen gut
Das Fest, auf das Millionen Menschen monatelang hinfiebern, um sich endlich wieder in Tracht und Schale schmeißen zu können, ist weltweit bekannt. Und mal ehrlich, der ein oder andere von euch wurde doch im Ausland bestimmt auch schon mit dem „German Oktoberfest mit Beer und Pretzels“ in Verbindung gebracht? 😉 Und genau diese Bekanntheit soll beim EU-Markenamt mittels eines Gutachtens dargelegt werden, damit das Oktoberfest als einmalige und ursprüngliche Münchner Veranstaltung geschützt werden kann. Gelingt dies für alle beantragten Waren -und Dienstleistungssegmente, die mit dem Namen „Oktoberfest“ europaweit in Verbindung stehen, ist eine erfolgreiche EU-Markeneintragung wahrscheinlich. Ein weiteres Argument, das für die Forderung der Stadt München spricht ist, dass sie einen erheblichen, auch finanziellen Aufwand betreibt, damit das jährlich stattfindende, größte Volksfest der Welt ein Erfolg wird.
Das Aus für Oktoberfest-Fanartikel?
Das Oktoberfest zu Gast in der Welt? Das würde dann eindeutig der Vergangenheit angehören. Und ein erfolgreiches Eintragen der Marke könnte einen ganz schönen Abmahn-Stein ins Rollen bringen. Kurz gesagt würde das bedeuten: Wer keine Lizenz für die Verwendung der Marke „Oktoberfest“ hat, wird abgemahnt und muss im Ernstfall teuer bezahlen!
Und wer vorab keine Lizenz beantragen und für diese zahlen will, muss umstrukturieren und sich neue Konzepte, fernab vom Oktoberfest suchen. Nicht nur die Partyveranstalter Europas müssten sich neue Partymottos ausdenken, um die Besucher ihrer Fake-Oktoberfeste weiterhin in bayrischer Volksfest-Manier auf Bierbänken zu Blaskapellen-Musik mitgrölen zu lassen. Auch Reiseveranstalter, Restaurants, Cateringdienste, Hotels, Werbeagenturen und sogar Brauereien sowie Hersteller von Parfums, Schreibwaren, Fotografien oder sonstige Souvenirartikel müssten zukünftig sämtliche Werbe-Strategien überdenken.
Die Hoffnung stirbt zuletzt
Auch wenn das letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen ist, zeigt der Fall wohl eindrucksvoll, was die Eintragung einer einzelnen Marke bewirken kann. Trotzdem bin ich guter Dinge, dass die Oktober-Fans unter uns zukünftig nach wie vor auf ihre Kosten kommen werden. Und mal ehrlich: Wer wirkliche Volksfest-Tradition und bayrische Lebensfreude erleben will, sollte so oder so dem Original in München einen Besuch abstatten 😉