Natürlich wünscht ein Gründer sich, dass seine Idee am Markt durchstartet und sein Startup durch die Decke schießt. Wenn das nicht der Fall ist, die Kunden ausbleiben und das Geld knapp wird, steht die schmerzliche Trennung bevor. Damit diese einigermaßen glimpflich über die Bühne geht, sollten Gründer die wichtigsten Schritte für einen gelungenen Exit beachten.
In meinem heutigen Fundstück geht es darum, wie ihr heil aus eurem Startup herauskommt, wenn`s nicht so lief wie geplant.
Schritt für Schritt zum Startup-Exit
Zum Thema „Wie gründe ich ein Startup“ gibt es viele mehr oder weniger gute Tipps im Netz. Aber dazu, wie ein Gründer sein Startup beendet, gibt es kaum etwas. Und das, obwohl diese Tipps in der Praxis sicher ebenso häufig gebraucht werden. Deshalb kommt der Fachartikel „Das Ende eines Startups“ von Rechtsanwalt und Sanierungsberater Christian Rissmann auf gründerszene.de wie gerufen. Denn wer als Gründer ein Insolvenzverfahren vermeiden will, sollte wissen, wie er sein Startup selbst beendet und welche Formalien er dafür beachten muss. Christian Rissmann erklärt das in seinem Artikel Schritt für Schritt, ich liefere mal einen kleinen Vorgeschmack:
1. Auflösungsbeschluss
Dafür braucht ihr einen Gesellschafterbeschluss mit drei Vierteln der Stimmen.
2. Liquidator und Liquidationsbilanz
Ein Liquidator beendet die laufenden Geschäfte und überwacht, dass Verpflichtungen eingehalten werden. Zum Stichtag des Auflösungsbeschlusses muss er außerdem eine Liquidationsbilanz aufstellen. Darin wird beispielsweise festgehalten, wie viel Vermögen das Startup noch hat.
3. Bekanntmachung der Auflösung und Eintragung im Handelsregister
Den Auflösungsbeschluss und die Berufung eines Liquidators müsst ihr ins Handelsregister eintragen lassen. Der Liquidator muss dann die Auflösung im Bundesanzeiger bekanntmachen.
4. Sperrjahr
Nach der Bekanntmachung der Auflösung beginnt das Sperrjahr, in dem kein Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden darf.
5. Vermögensverteilung und Löschung
Wenn das Sperrjahr vorbei ist, kann das verbliebene Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden und der Liquidator muss die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister eintragen lassen.
Es muss nicht immer das Insolvenzverfahren sein
Alle fünf Schritte beschreibt Christian Rissmann genau und gibt zusätzliche Tipps, wie sie leichter über die Bühne gehen. Außerdem erklärt er, welche Pflichten nach der Auflösung zu beachten sind.
Natürlich wünsche ich euch, dass ihr die Tipps nicht brauchen werdet. Wenn es aber doch so weit kommt, sind Gründer damit gut für den Exit gerüstet!