Was im Netz in punkto Teilen, Einbinden, Nutzen, Hochladen und Co. erlaubt ist, das ist rechtlich hoch kompliziert. Wie war das jetzt nochmal mit dem Urheberrecht? Wann drohen Abmahnungen? Und auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert das Ganze? Fragezeichen zum Thema gibt es viele – verständliche Antworten leider nur wenige. Und nicht jeder kann und will sich in seiner Freizeit durch Gesetzestexte kämpfen. Gut, dass sich einige Experten auf die Fahne geschrieben haben, das Internetrecht auch für Nicht-Juristen verständlich zu machen. Wie Rechtsanwalt Henry Krasemann. Der „Games-Anwalt“ klärt in YouTube-Videos auf – informativ und amüsant.
In der ersten offiziellen Folge geht´s im Interview mit Anwaltskollege Stephan Dirks um den Skandal um Kim Schmitz und Megaupload.com. Natürlich mit vielen Infos rund um Urheberrechtsverletzungen, Abmahnungen und rechtliche Risiken. Mein Fundstück der Woche.
You-Tube-Video: Internetrecht verständlich auf den Punkt gebracht
Dass komplexe rechtliche Hintergründe Spaß machen können, ist eigentlich eher abwegig. Nicht so für die beiden Rechtsanwälte Henry Krasemann und Stephan Dirks in der ersten offiziellen You-Tube-Folge des „Games-Anwalt“ für die Plattform GamersGlobal.
Aufgezogen am Fall Kim Schmitz und Megaupload.com beschäftigt sich das eingespielte Juristen-Team – einigen bereits bestens aus dem Jurafunk-Podcast bekannt – mit rechtlichen Themen wie
- Leistungsschutzrechte,
- Urheberrechten,
- dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung,
- der Haftung für fremde Inhalte,
- Prüfungspflichten,
- gesetzlichen Verfahren und
- Risiken für Nutzer von Megaupload.com – um nur einige der Schlagwörter zu nennen.
Fazit: Die erste Folge des „Gamer-Anwalts“ ist vielversprechend, das Video-Format eine richtig gute Idee. Empfehlenswert für alle, die in ihrer Freizeit nicht durch Gesetzestexte waten – aber trotzdem informiert sein wollen. Bitte mehr davon.
Doch genug verraten. Einfach anschauen, der You-Tube-Clip spricht für sich…