Wer eine lange Reise macht, der hat bekanntlich viel zu berichten. Damit meine ich allerdings nicht einen Trip in ferne Länder, sondern die „Abenteuer“, die ich bei der Planung des Facebook-Gewinnspiels für mein Online-Portal exali erlebt habe. Mittlerweile ist die Verlosung online – doch bis dahin war es ein nicht ganz einfacher Weg, der mit so mancher rechtlichen Hürde gespickt war.
In welche rechtlichen Stolperfallen ich fast getappt wäre – und warum so ein Gewinnspiel trotz penibelster Prüfung jeder Kleinigkeit rechtlich nicht völlig unbedenklich sein kann, darum geht es diese Woche auf meinem Blog. Ein Erlebnisbericht – Teil 1.
Applikation allein löst nicht alle rechtlichen Probleme
Dass Facebook seine eigenen Promotion Guidelines hat, was Gewinnspiele angeht, ist mir bewusst. Und auch, dass niemand darum herumkommt, eine der strengsten Regeln zu beachten: Die Facebook-Ressourcen und -Funktionen (z.B. Tagging von Teilnehmern, Pinnwandeinträge, Like-Button) dürfen nicht für ein Gewinnspiel genutzt werden.
Das ist auch der Grund dafür, dass Gewinnspiele auf Facebook lediglich innerhalb von Apps stattfinden dürfen – auch bezeichnet als „Canvas Pages“.
Dazu kommt: Der Klick auf den „Like-Button“ darf nicht zur automatischen Teilnahme am Gewinnspiel führen. Das Gewinnspiel muss also unabhängig davon durchgeführt werden. Erlaubt ist jedoch, das Gewinnspiel nur den eigenen Fans anzubieten. Und damit kommt man letztendlich auch an das gewünschte Ziel, mehr Fans zu generieren.
Für die Facebook-Verlosung nutze ich also eine Gewinnspielapplikation. Die gibt es bei einer Gewinnspieldauer von 30 Tagen bereits ab 100 Euro. Teilweise liefern diese Apps auch vorformulierte Teilnahmebedingungen, welche die Regelungen und Auflagen von Facebook berücksichtigen.
Etwa die Erklärung, dass die Verlosung von Facebook in keiner Weise gesponsert, unterstützt oder organisiert wird:
Zwei Fliegen mit einer Klappe also. Doch wer denkt, damit ist das Gewinnspiel rechtlich in trockenen Tüchern, hat sich zu früh gefreut. Wie sich herausstellt, gibt es noch allerlei Hürden mehr zu meistern.
Bildrechte einholen – kein einfaches Unterfangen
Das Layout soll überzeugen – und ein Gewinnspiel ist kein gutes Gewinnspiel, ohne schöne Bilder der Preise. Weil Bildrechtsverletzungen kein Pappenstiel sind, beschließe ich, die Sache mit den Bildrechten pro aktiv anzugehen: Ich hole mir die Fotos und die Nutzungserlaubnis von offizieller Seite.
Beim O´Reilly Verlag habe ich Glück: Nach einem Anruf bekomme ich wenige Minuten später Fotos vom Buch-Cover „Social Media Marketing und Recht“ zur Nutzung zugeschickt.
Auch das Magazin Website Boosting (mein dritter Preis) reagiert schnell und unkompliziert: Nachdem der Verlag grünes Licht für die Verlosung gegeben hat, bekomme ich das Titelbild der aktuellen Ausgabe des Magazins zugemailt.
(An dieser Stelle übrigens nochmals ein Dankeschön für Unterstützung.)
Doch ausgerechnet Fatboy – immerhin der 1.Preis des Gewinnspiels – stellt sich quer: Sie wollen mir kein Foto zur Verfügung stellen. Die Verlosung nur eines Sitzsack (den ich selbst gekauft und bezahlt habe) ist ihnen in punkto „Co-Branding“ zu wenig. Im Telefongespräch zeigt sich: Eine Zahl im dreistelligen Bereich würde eher gefallen – dann könnte man auch über offizielle Fotos reden.
Doch was nun: Wie komme ich rechtlich einwandfrei an ein Foto des Sitzsacks?
Welche Lösungsmöglichkeiten ich für „mein Bildproblem“ gefunden habe, das verrate ich Euch im zweiten Teil meines „Erlebnisberichts“ nächste Woche – inklusive einer Checkliste über die häufigsten Fehlerquellen bei Facebook-Gewinnspielen.
Das muss Euch natürlich nicht davon abhalten, in der Zwischenzeit an der exali-Verlosung auf Facebook teilzunehmen! 😉
Forstsetzung folgt in Teil 2: Das eigene Gewinnspiel auf Facebook – ein Erlebnisbericht…