Das Urteil des OLG München zum Double-Opt-In-Verfahren sorgt in der Netzgemeinde für Zündstoff – und gießt Öl ins Feuer hitziger Diskussionen rund um das Newsletter-Marketing. Über diesen „Aufreger“ habe ich bereits vergangenen Donnerstag hier auf dem Blog berichtet. Ich habe ihn aber auch zum Anlass genommen, „meine“ eigene Newsletter-Funktionen in puncto Rechtssicherheit (so weit wie eben möglich) nochmals genau unter die Lupe zu nehmen. Wie bereits angekündigt, hatte ich Hilfe: Den Leitfaden „Rechtliche Fallstricke im Email-Marketing“ von Rechtsexperte Thomas Schwenke.
Sein How-To – aufgezogen am konkreten Praxisbeispiel – zeigt verständlich auf, worauf beim Newsletter-Marketing geachtet werden muss, um so wenig Angriffsfläche wie möglich zu bieten – inklusive Checklisten (an denen ich mich übrigens auch „entlang gehangelt“ habe). Mein Fundstück der Woche.
Ohne ausdrückliche Einwilligung geht Nichts!
Bevor er zum praktischen Anwendungsbeispiel kommt – mit Schritt-für-Schritt-Erklärungen – erklärt Thomas Schwenke in seinem Beitrag „Rechtliche Fallstricke im Email-Marketing“, worum es beim E-Mail-Marketing überhaupt geht – um danach schnurstracks zum wichtigsten A und O zu kommen: der ausdrücklichen Einwilligung des Users.
Denn egal ob Agentur, Freiberufler, Unternehmen, Online-Händler, Blogger oder internationaler Konzern – für sie alle gilt: Erst wenn der Empfänger in den Erhalt von E-Mails ausdrücklich eingewilligt hat, dürfen an ihn (werbliche) E-Mails versendet werden, wie auch Rechtsexperte Thomas Schwenke deutlich herausstellt.
Gut durchdacht ist die halbe Miete: Das Online-Anmeldeformular
Wer Newsletter verschicken will, der sollte sich einige Fragen mehr stellen, als nur die, welchen Inhalt er darin verbreitet: Wie konzipiere ich das passende Anmeldeformular? Welche Infos gehören in die Bestätigungsmail (ja hier sind wir wieder beim Double-Opt-In :))? Und wie muss die Kündigungsoption gestaltet sein?
Denn was erlaubt ist und was nicht, das fängt allein schon beim Anmeldefeld für den Newsletter an. Ich muss zugeben, hier war ich doch etwas erstaunt: Denn auch dabei gibt es kleine, aber feine Unterschiede, die der Experte in seinem Leitfaden aufzeigt.
So erfährt der Leser beispielsweise, dass bereits bei der Abfrage des Namens (wenn nicht nur nach der Mail-Adresse gefragt wird) ein kleiner Hinweis darüber informieren muss, dass diese Abfrage nur dazu dient, den Newsletter zu personalisieren und die Angaben absolut freiwillig sind. Mein Hinweis: Das muss natürlich auch technisch sichergestellt werden.
Und das ist noch nicht alles…
Der Kreativität sind eindeutige Grenzen gesetzt: Ein korrekter NL-Aufbau
Wer diese Hürden geschafft hat, der kann sich endlich mit dem Newsletter selbst beschäftigen. Doch Vorsicht: Auch hier lauern einige Stolperfallen.
Welche das sind – und wie ein „korrekter“ Newsletter aufgebaut sein sollte – ist ein weiteres Thema, dem sich Thomas Schwenke in seinem Leitfaden widmet: Angefangen bei der Angabe des Absenders, über die richtige Formulierung in der Betreffzeile, den eigentlichen Inhalt bis hin zum Impressum erklärt er, was den rechtlich einwandfreien Newsletter charakterisiert.
Abhaken leicht gemacht
Was mir besonders gut gefällt: Am Ende gibt es allen wichtigen „To Do’s“ und „How To’s“ nochmal als hilfreiche Checklisten – quasi zum Abhaken:
- Online-Formular
- Verarbeitung der Anmeldedaten
- Verfassen eines Newsletters
- Analyse
- Kündigung des Newsletters und
- Sperren von Emailadressen.
» Hier geht`s zum How-To von Thomas Schwenke: „Rechtliche Fallstricke im Email-Marketing“
Mehr Praxis geht nicht!
Weiterführende Informationen:
- Aufreger des Monats: Urteil OLG München – Double-Opt-In-Checkmail ist Spam
- Consultant wegen Newsletter abgemahnt: Wenn die freiberufliche Tätigkeit zur rechtlichen Stolperfalle wird
- Abmahnung nach Mailanfrage: Wenn die werbliche Kontaktaufnahme per XING teuer wird
- Kostenloser Leitfaden klärt auf: Rechtliche Stolperfallen im E-Mail-Marketing