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Ralph Günther
exali-Gründer | Versicherungsexperte

Rechtssicher Google Analytics und Google Universal Analytics verwenden? So geht’s!

Wie finden Webseitenbesucher den Einstieg auf die Seite, wie lange bleiben sie da und was machen sie? Wer Antworten auf diese Fragen haben möchte, kann auf Google Analytics und Google Universal Analytics zurückgreifen. Doch wer hier rechtssicher unterwegs sein will, sollte einiges beachten. Denn schon kleine Fehler können eine Abmahnung bringen.

Google Analytics und Google Universal Analytics rechtssicher anwenden
Google Analytics und Google Universal Analytics rechtssicher anwenden

Mit meinem Fundstück der Woche kann Euch das nicht mehr passieren.  

Datenschutz trotz Google Analytics

Der schmale Grat zwischen effektivem Marketing und der Verletzung deutscher Datenschutzvorschriften ist für Webseitenbetreiber nicht immer leicht zu bewandern. Deshalb freue ich mich über den Artikel „Google Analytics und Google Universal Analytics rechtssicher nutzen: Was Webseitenbetreiber jetzt tun müssen“ von eRecht24, in dem Rechtsanwalt Sören Siebert die wichtigsten Regeln einfach erklärt.

Einigung zwischen Google und Datenschützern

Zum Einstieg in den Artikel blickt der Autor kurz auf die Vergangenheit und den Streit zwischen Datenschützern und Google zurück und erklärt, dass ein Kompromiss zur Verwendung von Google Analytics gemäß der Datenschutzrichtlinien gefunden wurde.

Damit sich Webseitenbetreiber innerhalb der gesetzlichen Regeln bewegen, müssen sie folgende Schritte beachten:

  1. Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google abschließen
  2. IP-Adressen anonymisieren
  3. Datenschutzerklärung aktualisieren
  4. Widerspruchsrecht einräumen und Link zu Browser PlugIn setzen

Schritt für Schritt zum rechtskonformen Tracking

Sören Siebert erklärt zu jedem der Schritte einfach und gut verständlich, wie auch Nicht-Profis diese umsetzen können. Wusstet ihr zum Beispiel, dass in eurer Datenschutzerklärung der Link zum Browser PlugIn, das die Speicherung von Daten unterbindet, enthalten sein muss?

Fazit: Wer keine Lust hat bei der Verwendung von Google Analytics eine Abmahnung wegen Verletzung der Datenschutzgesetze zu bekommen, muss sich zwingend mit den geltenden Vorschriften befassen. Der Artikel von Sören Siebert ist dabei der ideale Einstieg, der das Thema in leicht konsumierbare Abschnitte aufteilt und quasi eine To-Do-Liste für alle Seitenbetreiber liefert.

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Über Ralph Günther

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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