RGBlog
Ralph Günther
exali-Gründer | Versicherungsexperte

Business Basics: So lange müsst Ihr Emails aufbewahren

Im Jahr 2015 wurden in Deutschland rund 537 Milliarden Emails versendet. Auch wenn ich manchmal das Gefühl habe, dass ich mindestens die Hälfte dieser Milliarden Emails bekomme, ist mit dem digitalen Briefverkehr nicht zu spaßen. Der Gesetzgeber hat strenge Fristen, wie lange geschäftliche Emails aufbewahrt werden müssen, wer diese nicht einhält riskiert eine Menge Ärger.

Emails sind kein Webwerfartikel sondern unterliegen strengen Fristen
Emails sind kein Webwerfartikel sondern unterliegen strengen Fristen

Deshalb werfe ich heute mal einen Blick auf ein absolutes Business Einmaleins, das leider im Alltagstrubel schnell vergessen wird.

Geschäftliche Emails nicht einfach löschen

Es gibt zwei Gesetze, die für Aufbewahrungsfristen geschäftlicher Emails von besonderer Bedeutung sind. Das ist einmal § 147 der Abgabenordnung (AO) und dazu § 257 Handelsgesetzbuch (HGB), der für Kaufleute festlegt, welche Unterlagen aufzubewahren sind. Grundsätzlich müssen alle, die nach Steuer- oder Handelsrecht zum Führen von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet sind, diese Aufzeichnungen und Bücher aufbewahren.

Welche Unterlagen genau gespeichert werden müssen, steht in den jeweiligen Paragraphen. Die Aufbewahrungsfristen sind nicht für alle Emails gleich. So müssen Handelsbriefe (gemäß § 257 HGB) 6 Jahre gespeichert werden, Jahresabschlüsse (nach §147 AO) hingegen zehn Jahre.

Aufgepasst bei der Berechnung der Aufbewahrungsfristen:

Die sechs (bzw. zehn) Jahre beginnen nicht zu dem Zeitpunkt an dem das Dokument versendet wurde, sondern:

„Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist, ferner die Aufzeichnung vorgenommen worden ist oder die sonstigen Unterlagen entstanden sind.“ (§147 AO)

Und gleich noch ein Sonderfall: Die Aufbewahrungsfrist für Verträge wie Mietverträge oder Ähnlichem startet erst nachdem das Ende der Vertragsdauer erreicht ist

Was viele nicht wissen:

Ich habe noch ein paar kleinere Besonderheiten, die so einfach nicht im Gesetzestext zu finden sind, die aber dennoch eine Rolle spielen. So müssen Emails, die selbst keinen Inhalt haben, sondern nur als „Transportmedium“ verwendet wurden, indem das entscheidende Dokument im Anhang zu finden war, nicht aufbewahrt werden. Ein Briefumschlag, in dem ein Vertrag geschickt wurde, muss ja auch nicht aufbewahrt werden. Umgekehrt hingegen müssen Anhänge von Geschäfts-Emails aufbewahrt werden, wenn sie für den Inhalt der Email von Bedeutung sind.

Nicht nur Verträge, sondern auch vorbereitende Emails müssen aufbewahrt werden. Gerade als Freiberufler oder Selbständiger gehen Verhandlungen teilweise mehrfach hin und her, bis sich alle Beteiligten einig sind und ein Vertrag verfasst wird. Auch dieses „Vorgeplänkel“ muss aufbewahrt werden wenn es einen Geschäftsabschluss vorbereitet. Auch wenn im Vertrag später alles Besprochene enthalten ist, müssen die Besprechungs-Mails aufbewahrt werden.

Fazit: Die Flut an Emails nimmt auch im Business immer mehr überhand, was dazu führt, dass Emails eher als Wegwerfprodukt wahrgenommen werden. Deshalb sollte sich jeder im Business an der eigenen Nase packen und Emails gemäß der gesetzlichen Pflichten archivieren. Ich habe bei exali.de zum Beispiel in Absprache mit einem Datenschutzexperten eine revisionssichere Archivierung aller Emails eingerichtet.

Zum Thema „Aufbewahrungsfristen“ gibt es jede Menge zu beachten – mehr als in einen einzigen Blogartikel passt. Trotzdem wollte ich einen kleinen Reminder für das wichtige Thema bringen, denn der Überblick im Business ist gerade in der Startup-Phase manchmal schwierig.

Weiterführende Informationen:

Kategorien

Über Ralph Günther

Ralph Blog Bild

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

Über die exali AG

exali logo

Die exali AG mit Sitz in Augsburg ist der Spezialist für Berufshaftpflicht-versicherungen für Freelancer und Selbständige. Ein intuitiver Online-Rechner ermöglicht den Abschluss einer Berufshaftpflicht in unter 10 Minuten. Bei exali treiben wir die Digitalisierung der Versicherungsbranche jeden Tag ein weiteres Stück voran.

Alles rund um Chancen und Risiken im Business auf exali.de:

patrick perkins ETRPjvbKM unsplash
Geschäftsmodell finden: Welches ist das Richtige für Ihr Business?
Mit dem passenden Geschäftsmodell zum Erfolg – unser Artikel unterstützt Sie bei diesem Vorhaben mit jeder Menge Tipps und Informationen. weiterlesen
christian wiediger rymhEZPqRs unsplash
Amazon fordert Haftpflichtversicherung: Was Händler jetzt wissen müssen
In den USA verlangte Amazon von Verkäuferinnen und Verkäufern bereits den Nachweis einer Haftpflicht. Jetzt wurde die Regel auf Deutschland ausgeweitet. Was das heißt, lesen Sie im Artikel. weiterlesen
deon fosu ZQZrvLDwiI unsplash
Rechtssicher werben: Das ist gesetzlich erlaubt!
Wer ein Business betreibt, muss für das eigene Angebot werben. Damit dabei niemand übervorteilt wird, gibt der Gesetzgeber den Rahmen vor. Wie Sie rechtssicher werben, lesen Sie im Artikel. weiterlesen
bonnie kittle GiIZSkoGuk unsplash
Nebenberuflich selbständig: Erfolgreich gründen neben dem Hauptjob
Sie wollen sich ein eigenes Business aufbauen, aber nicht gleich alles auf eine Karte setzen? Dann starten Sie doch neben dem Beruf! In unserem Artikel lesen Sie, was Sie dazu wissen müssen. weiterlesen

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

Ralph Blog Bild
Ralph Blog Bild

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

LogoBlog

Absicherung für Ihr Business ohne kompliziertes Versicherungs-Blabla und tonnenweise Papierkram? Das gibt’s bei exali. Wir sind seit 2008 der Makler für Ihre Berufshaftpflicht – und zwar europaweit! Bei uns schließen Sie Ihren Versicherungsschutz komplett online in Echtzeit ab. Wählen Sie aus maßgeschneiderten Lösungen zur Absicherung von Risiken in Ihrem Berufsfeld: von IT- und Engineering-Experten über Kreative und Medienschaffende bis hin zu Beratern und eCommerce-Anbietern. Mit frei wählbaren Zusatzbausteinen wächst Ihre Berufshaftpflicht mit Ihrem Business mit. Bei Fragen und im Schadenfall sind unsere Profis aus dem exali-Kundenservice persönlich für Sie da. Denn wir finden: Ein digitales Angebot und persönliche Betreuung gehören unbedingt zusammen. So können Sie sich ganz auf Ihr Business konzentrieren – die Risiko-Absicherung übernehmen wir.