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Blogger unter sich: Warum wir bei der Wiedergabe fremder Aussagen nicht haften müssen

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Hintergründe
26. Januar 2017

Seit fast sieben Jahren darf ich mich stolz als Blogger bezeichnen und wenn ich in dieser langen Zeit eines gelernt habe: Das Bloggerleben ist nicht immer leicht! Da entdeckt das findige Bloggerauge eine heiße virale Debatte im World Wide Web, doch die Informationen basieren auf den Aussagen einer unbekannten Person. Was also tun? Auf den Wahrheitsgehalt der fremden Quelle vertrauen und das Thema auf dem eigenen Blog aufgreifen? Oder besser bleiben lassen? Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat jetzt einen Beschluss erlassen, der diese Fragen beantwortet.

Blogartikel mit fremden Aussagen? Dann lieber aufpassen!
Blogartikel mit fremden Aussagen? Dann lieber aufpassen!

Deshalb geht’s auf meinem persönlichen Blog heute um ein aktuelles Urteil, das uns Bloggern weniger Haftungsrisiken verschafft.

Mehr Freiheit für die Blogger-Community

So unverständlich manche Rechtstexte auch sein mögen, in diesem Fall habe ich mich gerne durch das Juristendeutsch gekämpft, und es lohnt sich! Denn ab sofort gilt: Wer zukünftig beim Bloggen (möglicherweise falsche) Behauptungen von Dritten wiedergibt und in sein digitales Tagebuch aka Blog einbindet, muss nicht haften (OLG Frankfurt a. M. Beschluss v. 13.10.2016 – Az.: 16 W 57/16). Doch keine Angst, das ungeprüfte Weiterplappern von Falschaussagen ist weiterhin rechtlich angreifbar.

Wer sich klar distanziert, darf auch fremde Aussagen einbauen!

Konkret stellt das Gericht fest:

„Nicht um eine Äußerung des Autors handelt es sich indes, wenn das Verbreiten „schlicht Teil einer Dokumentation des Meinungsstands ist, in welcher […] Äußerungen und Stellungnahmen verschiedener Seiten zusammen- und gegenübergestellt werden.“ (Beschl. v. 13.10.2016, Az.: 16 W 57/16)

Deshalb Blogger, aufgepasst, dieser Beschluss gilt nur dann, wenn ihr euch beim Wiedergeben von Behauptungen eines Dritten eindeutig von diesen distanziert. Für eure zukünftige Blogger-Karriere bedeutet das: Stellt sich eine Behauptung als falsch heraus, ihr macht der Leserschaft jedoch eindeutig klar, dass die Aussage nicht aus eurer Feder beziehungsweise von eurer Tastatur stammt, müsst ihr laut des Beschlusses auch nicht dafür haften!

Im Großen und Ganzen hat diese Einschränkung also trotzdem etwas positives: Egal, über wen oder was ihr schreibt und egal, welche News oder Fakten ihr unter die Lupe nehmt – eurer künstlerischen Blogger-Freiheit sind dann keine Grenzen gesetzt, wenn aus eurem Beitrag offensichtlich hervorgeht, dass ihr euch auf Person X oder Quelle Y bezieht.

Kritischer Blog-Artikel? Immer schön objektiv bleiben! Dem Beschluss vorangegangen war der Fall eines Bloggers, der einen kritischen Beitrag über den späteren Kläger geschrieben und auch veröffentlicht hatte. Das Problem dabei war, dass seine Kritik teilweise auf Behauptungen aufgebaut war, die von einer dritten Person stammten. Blöd nur, dass genau diese Behauptungen nicht der Wahrheit entsprachen und sich der Kläger somit in seinen Rechten verletzt fühlte.

Weil der Beklagte jedoch nach außen hin eindeutig dargestellt hat, dass es sich bei den Behauptungen um Aussagen eines Dritten handelt, stimmte das Gericht dem Kläger nicht zu. Entscheidend hierbei war, dass der Beklagte mit seinen kritischen Äußerungen lediglich den Sachverhalt objektiv dargestellt hat und eben nicht seine eigene Sichtweise eingebracht hat. In der Praxis bedeutet das für euch: Verfasst eure Artikel objektiv und macht die (möglicherweise falschen) Aussagen anderer nicht zu den eigenen – dann habt ihr diesbezüglich keine Konsequenzen zu befürchten!

Wer doppelt prüfet, tappt nicht in die Falsch-Aussagen-Falle

Wem das alles nun zu komplex oder kompliziert klingt, dem sei noch einmal zusammenfassend gesagt sein: Die Meinung und Aussagen anderer Personen im eigenen Blogbeitrag aufnehmen, obwohl nicht nachgeprüft wurde, ob sie der Wahrheit entsprechen? Ja, aber nur dann, wenn klar wird, dass das nicht eure Behauptungen sind, sondern ihr euch mit den Aussagen eines anderen auseinandersetzt!

In solchen Fällen also am besten auf Nummer sicher gehen und doppelt und dreifach prüfen, ob die oben genannten Kriterien eingehalten wurden – dann kann auch nichts schief gehen und es muss vor lauter Haftungsrisiken nicht gebangt oder gezittert werden. Deshalb liebe Blogger-Verbündete, lasst uns weiter fleißig in die Tasten hauen, denn ohne unsere unzähligen Blogs wäre das World Wide Web bei Weitem keine so vielfältige, bunte Landschaft 🙂

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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