Leonardo da Vinci, Carl Benz oder Daniel Düsentrieb – diese berühmten Erfinder hatten die eine bahnbrechende Idee, auf die die Welt gewartet hat. Eine gute Geschäftsidee hatten die meisten schon, doch nur wenige setzen ihr Vorhaben in die Tat um und werden selbstständig. Das finanzielle Risiko ist zu groß, das Vertrauen in die eigene Idee zu klein oder der Name nicht so cool wie der von Daniel Düsentrieb 😉 Dabei gibt’s zur Selbstständigkeit auch eine Light-Version: Gründen im Nebenerwerb!
Wie ihr wisst, war auch ich mal Gründer und gebe gerne alle Tipps und Tricks weiter, die mir bisher weitergeholfen haben. Mein heutiger Blogartikel kann vielleicht allen Gründungswilligen eine Hilfe sein.
Als ich den Sprung ins kalte Wasser wagte und exali.de gründete, war das eine Aktion ohne Netz und doppelten Boden. Klar, Know-How aus der Versicherungsbranche hatte ich genug, doch mein Schritt in die Selbstständigkeit hätte auch leicht daneben gehen können.
Deshalb finde ich das Modell „Gründen im Nebenerwerb“ eine super Alternative zu meinem Alles-oder-Nichts-Prinzip! So könnt ihr testen, wie gut eure Geschäftsidee bei den Kunden ankommt. Das Risiko eines finanziellen Fiaskos ist auch gering, da ihr weiterhin ein festes Einkommen habt und – wenn der Chef mehr meckert als sich mit Ruhm bekleckert – ist der Schritt zur hauptberuflichen Selbstständigkeit ein Katzensprung.
Ihr habt die bahnbrechende Idee für euer Startup? Dann fehlt nur noch ein handfester Plan, wie ihr euer Vorhaben in die Tat umsetzen könnt – ohne dabei über die gespannten rechtlichen Fallstricke zu stolpern! Dazu hab ich ein paar kleine aber wertvolle Tipps für euch:
Schreibt alles auf – und damit meine ich wirklich alles! Wer sich zwingt, seine Gedanken zu verschriftlichen, der verpflichtet sich stärker selbst. Außerdem fallen Fehler eher auf, wenn sie mal aufgeschrieben werden 😉 Gründen ist – auch im Nebenerwerb – nichts, was mal eben ‚nebenbei‘ passiert: Ihr braucht einen konkreten Plan, an dem ihr euch entlang hangeln könnt. Als Richtlinien zu einem guten Businessplan solltet ihr euch folgende Fragen stellen:
Seid ihr Freiberufler (nach Definition der Steuerbehörden – nicht nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, der Selbständige ohne Mitarbeiter auch gerne als Freelancer bezeichnet) müsst ihr kein Gewerbe anmelden – und seid damit auch von der Gewerbesteuer befreit. Um den obligatorischen Besuch beim Finanzamt kommt ihr aber trotzdem nicht herum.
Ob ihr Freiberufler seid verrät euch u.a. der § 18 des Einkommenssteuergesetz (EStG):
„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten […].“
Leider ist gerade das Thema der steuerlichen Anerkennung der Freiberuflichkeit vs. selbständige/ gewerbliche Tätigkeit ein großer Diskussionspunkt mit viel Rechtsunsicherheit.
Solltet ihr zumindest aus steuerlicher Sicht nicht den freiberuflichen Status bekommen, oder Euch das zu unsicher sein, ist das auch kein Beinbruch: Eure zukünftige nebenberufliche Selbständigkeit könnt ihr beim nächsten zuständigen Gewerbeamt anmelden. Allerdings solltet ihr immer aufpassen, dass euer Gewerbe nicht in Konkurrenz zu eurem Hauptarbeitgeber steht und euer Chef noch nach eurer Gründung mit eurer Arbeit genauso zufrieden ist wie bisher 😉
Die Scheinselbstständigkeit – ein böses Wort, das auch böse Folgen haben kann. Scheinselbstständig ist vereinfacht gesprochen derjenige, der 5/6 seiner Einnahmen von einem Arbeitgeber erhält und diesem weisungsgebunden ist. In der Praxis ist das leider wie immer viel komplizierter und birgt möglichen Zündstoff für Diskussionen mit den Sozialversicherungsträgern.
Eine böse Folge wäre dann die Rentenversicherungspflicht, die auf eure Umsätze 18,7 Prozent Beiträge bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von circa 60.000 Euro Umsatz bedeuten kann. Worst-Case-Szenario: Ihr werden rückwirkend geprüft und müsst unfassbar hohe Summen an Rückforderung zahlen. Kleiner Tipp von mir: Vor Beginn der Tätigkeit könnt Ihr eine Statusfeststellung bei der Rentenversicherung beantragen, was aber leider Zeit kostet!
Zum Thema „Scheinselbstständigkeit“ haben meine Mädels aus der Online-Redaktion von exali.de übrigens Ende 2016 ein Experteninterview mit der Rechtsanwältin Astrid Bendiks geführt, das ich Euch wärmstens empfehlen kann:
Hinter einem erfolgreichen Business steckt viel Einsatz und Zeit – doch wer es übertreibt, der kann statt Erfolg eher rechtliche Probleme verbuchen. Dem Gewerbe- oder Finanzamt ist zwar egal, wie viel Zeit ihr für eure Nebentätigkeit aufwendet, doch die Krankenversicherung hat daran größeres Interesse. Solltet Ihr irgendwann eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten bzw. zu viele Stunden im Nebengewerbe arbeiten (wobei es keine feste gesetzliche Regel dazu gibt – die meisten Krankenversicherungen setzen aber eine Grenze bei 18 Stunden und einem Einkommen von 1.260 Euro im Monat an) könnt ihr als hauptberuflich selbständig gelten. Als Folge müsstet ihr euch dann freiwillig gesetzlich oder privat Krankenversichern.
Klar, eine Garantie für den erfolgreichen Start in euer Traum-Business kann euch niemand geben – doch Probieren geht über Studieren, und wenn ihr meine Tipps befolgt, seid ihr schon mal rechtlich auf der sicheren Seite 🙂
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