Viele IT-Experten und IT-Dienstleister sind der Meinung, dass Sie durch Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige vertragliche Vereinbarungen (z.B. Projektvertrag) die Haftung auf einfache Weise ausgeschlossen haben. Doch das ist ein gefährlicher Irrtum. Fest steht: Egal welche Leistung der freiberufliche IT-Experte erbringt – wenn er einen Projektvertrag abschließt, trägt er in jedem Fall ein Haftungsrisiko.
Im zweiten Teil meiner Serie, in der ich mit Irrtümern im IT- Projektgeschäft aufräumen will, geht es um die IT-Betriebshaftpflicht: Warum sie trotz Haftungsklausel wichtig ist, zeigt das Beispiel einer konkreten Klausel aus einem Soft- und Hardwarewartungsvertrag.
Die nachstehende Haftungsklausel zwischen einem freiberuflichen IT-Dienstleister und seinem Auftraggeber findet sich in einem Vertrag mit dem Zweck: Support eines Netzwerkes sowie regelmäßige Updates und Sicherheitsüberprüfungen der Sicherheitssysteme (Firewalls, Virenscanner etc.) :
„(…) der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögensschäden, die durch seine Leistung entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Auftragnehmers, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter. Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt. Ebenso haftet er für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten), dabei ist die Haftung auf die Höhe typisch vorhersehbare Fehler beschränkt (…).“
Nun tritt dieser Schaden ein: Ein Virus dringt in das Netzwerk des Kunden ein und legt Teilbereiche lahm. Die alles entscheidende Frage: Greift nun der Haftungsausschluss, der in dem Vertrag ja vereinbart wurde – und ist der freiberufliche IT-Dienstleister von der Haftung generell befreit?
Die Antwort ist einfach: Nein. Denn auch wenn der IT-Experte das System des Kunden nur (leicht) fahrlässig mit einem Virus infiziert hat, greift der Haftungsausschluss nicht. Denn: Die Virenfreiheit des Systems ist eine besonders wichtige Anforderung – sprich Kardinalpflicht – des geschlossenen Vertrags.
In dem Beispiel ist die Haftung der Höhe nach allerdings auf den typisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das bedeutet: Sie ist auf die Kosten begrenzt, die unter normalen Umständen erwartet werden können und mit denen in einem „durchschnittlichen“ Schadenfall dieser Art gerechnet werden muss.
Da typische Schäden durch „virenverseuchte“ Netzwerke leicht im sechsstelligen Bereich liegen können, ist das Haftungsrisiko auch bei einer entsprechenden Haftungsbegrenzung in den AGB oder im Hardware- und Softwarewartungsvertrag enorm groß. Einen wirksamen umfassenden Schutz vor Schadenersatzansprüchen bieten sie nicht. Und was das für den freiberuflichen IT-Experten oder die kleine IT-Softwareschmiede bedeutet, wenn es ihr mit solchen Summen an den Kragen geht, kann sich wohl jeder vorstellen.
Die Lücken schließt eine bedarfsgerechte und zeitgemäße Betriebshaftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden – die sogenannte IT-Betriebshaftpflicht. Sie deckt die auf Basis des Wartungsvertrags entstandenen Schadenersatzansprüche.
Dabei versichert die IT-Betriebshaftpflicht sowohl
bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen.
Ein weiterer Vorteil: Durch den Baustein „Passiver Rechtsschutz“ übernimmt die IT-Betriebshaftpflicht auch die Kosten für Anwälte, Gutachter, Zeugen und einen eventuellen Rechtsstreit vor Gericht, wenn es bei der Schadenersatzforderung strittig ist, ob der IT-Experte tatsächlich für den „Virenschaden“ verantwortlich ist oder nicht.
Du denkst an ein Sabbatical, aber weißt nicht, wie du das Ganze angehen sollst? exali-Gründer…
Entscheidungen zu treffen ist nicht leicht, besonders wenn es ums Business geht. Im Blog teilt…
Wenn deine Kundschaft deine Preise infrage stellt, kommt es auf die richtige Reaktion an. Wie…
Welche Ziele soll ich mir für 2024 setzen? Was bringt mein Business voran? Antworten auf…
Was bedeutet finanzielle Bildung und wieso ist sie für Freelancer:innen und Selbständige wichtig? exali-Gründer Ralph…
Die Nutzung von kognitiven Verzerrungen fürs eigene Business kommt aus dem Neuromarketing. Im Blog zeigt…