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Vom Scheitern zum Neuanfang: Insolvenzverfahren anmelden

Leere Kassen, ausbleibende Kunden: Wer sich selbstständig macht, geht immer auch ein gewisses Risiko ein, möglicherweise zu scheitern. Der Retter in der Not heißt dann Insolvenzverfahren – und das geht auch ohne „RTL-Schuldenhelfer“ Peter Zwegat. Doch wann sollte der Antrag gestellt werden? Wer kann überhaupt einen Insolvenzvertrag anmelden und wie läuft so ein Antrag genau ab? Raus aus den Schulden und rein in den (schuldenfreien) Neustart – hier gibt’s die wertvollsten Tipps!

Ein Insolvenzverfahren muss nicht das Aus fürs Business bedeuten

Nicht verzagen, Ralph befragen! Mein aktuelles Fundstück ist genau das, was euch in der Not helfen kann.

Informiert sein gehört zum Unternehmersein!

Lasst uns nicht davon ausgehen, dass einer von euch diese Tipps tatsächlich in der Praxis umsetzen muss. Meine Erfahrung bei exali.de zeigt mir aber, dass es doch immer wieder den einen oder anderen meiner Kunden trifft und dann ist das Szenario „Insolvenz“ leider ganz real. Nach dem Prinzip „Regenschirm dabei – das Wetter hält“  stell ich euch heute den Artikel „Insolvenz anmelden – Alles von Insolvenzantrag bis Insolvenzverschleppung“ von der Gründerküche vor.

Im Artikel erfahrt ihr alles, was es rund ums Thema „Insolvenzverfahren“ zu wissen gibt. Angefangen mit den Basics – was ist eigentlich ein Insolvenzverfahren und wann sollte ich darüber nachdenken, ob ein solches Verfahren die letzte Chance für mein Business ist – bis hin zum Detailwissen. An wen kann ich mich im Zweifelsfall wenden, wie genau muss ich meinen Antrag formulieren und welche Antragsform ist die richtige für mein Unternehmen?

Alles auf einen Blick

Drohende Zahlungsunfähigkeit ist nicht das einzige Kriterium, das ein Insolvenzverfahren einläuten kann. Mein Fundstück gibt noch mehr Insiderwissen: Auch die Überschuldung bei juristischen und natürlichen Personen und die Aussichtslosigkeit einer erfolgreichen Unternehmenssanierung sind laut der Gründerküche Indikatoren dafür, sich mit Insolvenzverfahren auseinanderzusetzen.

Was ihr detailreich von den Gründerköchen erklärt bekommt, teaser ich euch kurz an:

  • Wer? Nach der Insolvenzordnung (InsO) sind juristische Personen (GmbH, AG; Verein; Stiftung), Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (GbR, OHG, KG, PartG) und natürliche Personen insolvenzfähig.
  • Wo? Den Antrag stellt ihr als erstes bei dem örtlich zuständigen Insolvenzgericht.
  • Wie? Nach dem Gericht geht’s direkt zum Insolvenzverwalter, der gibt eine Empfehlung zur Zukunft des Unternehmens ab; wie es tatsächlich weitergeht entscheidet dann die Gläubigerversammlung.
  • Was? Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz: Wer sich alleine selbstständig gemacht hat und weniger als 19 Gläubiger hat, kann auch eine Privatinsolvenz beantragen.

Nicht immer der Anfang vom Ende

Wo Schatten ist, da ist auch Licht. Mein Fundstück macht Hoffnung darauf, dass nach einem Insolvenzverfahren noch nicht aller Tage Business-Abend ist. Wer sich rechtzeitig mit den Risiken auseinandersetzt und nicht die Augen vor dem drohenden Übel verschließt, der hat gute Chancen, nach einem sauberen Insolvenzverfahren einen Neuanfang wagen zu können. Scheitern gehört zum Gründen dazu, das erneute Aufstehen ist das, was zählt 🙂

Fazit: Einen ersten Einblick in die Thematik hab ich euch gegeben, für den Expertenstatus auf dem Gebiet reicht es aber noch nicht ganz aus. Wer wissen will was sich hinter Schlagwörtern wie Wohlverhaltensperiode, Eigen- oder Fremdverwaltung und Restschuldbefreiung verbirgt, klickt sich besser bei der Gründerküche rein. Einen riesigen Pluspunkt gibt’s von mir für die verständlichen Formulierungen zu dem komplexen Thema – damit wird’s auch für alle lesbar, die weder Juristen noch Schuldnerberater sind 😉

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