Einfach nur Waren im Netz verkaufen? Das geht nicht ohne Jurastudium – scheint zumindest der Gesetzgeber zu meinen. Das ist natürlich überspitzt formuliert aber fürs Business im Web gibt es wirklich viele Stolperfallen und ein Abmahnwilliger ist leider oft auch schnell gefunden. Die Umstellung aufs neue Verbraucherrecht hat gezeigt, dass gerade Webshop-Betreiber in Sachen Rechtstexte viel beachten müssen. Worauf in der Praxis geachtet werden muss und was es mit dem Rechtsservice zum Flatrate-Preis auf sich hat, verrät der Experte im Interview.
Ich bin bei der Suche im Web über ein interessantes Angebot für Webshop-Betreiber gestoßen, ein juristischer AGB-Pflegeservice der schon bei 9,99€ monatlich los geht. Den bietet die IT-Recht Kanzlei in München an und natürlich wollte ich genauer nachfragen, was hinter dem Konzept steckt und wie Webshop-Betreiber davon profitieren können. Bei der Gelegenheit habe ich Rechtsanwalt Arndt Nagel gleich noch weiter zum Thema Webshops und Rechtstexte befragt:
Die größten rechtlichen Stolperfallen sind sicherlich in den zahlreichen gesetzlichen Informationspflichten für Online-Händler zu sehen, die in den letzten Jahren nicht zuletzt aufgrund EU-rechtlicher Vorschriften stark zugenommen haben. Hinzu kommen zahlreiche produktspezifische Kennzeichnungspflichten, die im Bereich der Online-Werbung zu beachten sind.
Täglich vertrete ich Mandanten, die meist unbeabsichtigt gegen diese Pflichten verstoßen haben und nun mit Unterlassungserklärungen und Abmahnungen zu kämpfen haben.
Im Rahmen des AGB-Pflegeservices bieten wir Online-Händlern standardisierte Rechtstexte (AGB mit Kundeninformationen, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung) für verschiedene Online-Vertriebskanäle wie etwa eigene Online-Shops, eBay oder Amazon Marketplace an, die wir im Rahmen eines dauerhaften Pflegevertrages an Änderungen in der Gesetzgebung, in der einschlägigen Rechtsprechung oder in den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattformbetreiber anpassen.
Damit kann der Kunde sicher sein, dass ihm im Rahmen der Rechtstexte keine Abmahngefahr droht. Hierfür stellen wir unseren Mandanten über unser Mandantenportal unter www.it-recht-kanzlei.de einen ausgefeilten Textkonfigurator zur Verfügung, über den die Mandanten sich die jeweiligen Textvorlagen selbst konfigurieren und anschließend herunterladen können. Denn nicht jeder Rechtstext ist für jeden Webshop geeignet, je nach Warenangebot ändern sich hier die Anforderungen.
Für einige Shopsysteme bieten wir inzwischen auch schon Schnittstellen an, über die die konfigurierten Texte direkt per Mausklick übertragen werden können. Über Änderungen an den Texten informieren wir unsere Mandanten per E-Mail im Rahmen eines Spezial-Newsletters. Dadurch ist der Webshop-Betreiber in der angenehmen Situation, rechtliche Entwicklungen in dem Bereich nicht mit verfolgen zu müssen, das übernehmen wir.
Unsere Kanzlei haftet im Rahmen der anwaltlichen Sorgfaltspflichten für die Rechtssicherheit der zur Verfügung gestellten Rechtstexte, wie dies für Rechtsanwälte sogar gesetzlich vorgeschrieben ist. Für die korrekte Einbindung und Abrufbarkeit der Texte sowie für die Umsetzung unserer Änderungshinweise ist der Mandant verantwortlich.
Grundsätzlich sollte sich jeder Online-Händler, der beabsichtigt, gezielt auf Marktplätzen im Ausland tätig zu werden, zuvor mit den landesspezifischen rechtlichen Anforderungen auseinandersetzen.
Wir können Online-Händlern insofern eine Einstiegshilfe bieten, als dass wir im Rahmen unseres AGB-Pflegeservices inzwischen auch standardisierte Rechtstexte für verschiedene Länder anbieten, die auf das jeweilige Landesrecht zugeschnitten und in der jeweiligen Landessprache verfasst sind. Auch diese Texte werden von uns im Rahmen des AGB-Pflegeservices dauerhaft gepflegt und an die sich ändernden landesspezifischen rechtlichen Anforderungen angepasst.
Im schlimmsten Fall kann der Online-Händler in solchen Fällen kostenpflichtig abgemahnt und ggf. auch gerichtlich in Anspruch genommen werden, wodurch ihm erhebliche Kosten entstehen können.
Zwar lässt sich über die Höhe des Kostenrisikos keine pauschale Aussage treffen, da dies letztlich vom konkreten Einzelfall abhängt. Allerdings werden in Wettbewerbssachen in Deutschland häufig relativ hohe Streitwerte von den Gerichten angesetzt, so dass schon bei einer anwaltlichen Abmahnung Kosten in Höhe von ca. 500 – 1.000 EUR drohen.
Noch schlimmer kann es für den Händler kommen, wenn er sich bereits wegen eines Verstoßes strafbewehrt unterworfen hat (also zum Beispiel im Rahmen einer früheren Abmahnung eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hat) und dann schuldhaft gegen seine Unterlassungsverpflichtung verstößt. In solchen Fällen drohen neben neuen Abmahnkosten auch empfindliche Vertragsstrafen im vier- bis fünfstelligen Eurobereich.
Auch Freiberufler, die eine gewerbliche Online-Präsenz betreiben, haben besondere Informationspflichten zu beachten. Inhalt und Umfang der Informationspflichten hängen letztlich vom individuellen Geschäftsmodell ab. Entscheidend ist dabei häufig, ob bereits über die Online-Präsenz Verträge mit Verbrauchern abgeschlossen werden können oder nicht.
Aber auch im Bereich der bloßen Online-Werbung, bei der es noch nicht zu Vertragsabschlüssen über das Internet kommt, werden häufig Fehler gemacht, die zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen können. Hierzu zählen beispielsweise irreführende Angaben in der Werbung, die sich auf die angebotene Dienstleistung bzw. die angebotenen Produkte beziehen. Auch Freiberufler, die lediglich eine berufliche Präsentationsseite im Internet betreiben, sollten sich daher zur Vermeidung unnötiger Risiken rechtlichen Rat einholen.
Rechtsanwalt Nagel ist seit Dezember 2006 für die Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller, Münch (IT-Recht Kanzlei) tätig. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in den Bereichen E-Commerce, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht. Im Jahre 2008 absolvierte er erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Informationstechnologierecht der Deutschen Anwalt Akademie. Rechtsanwalt Nagel berät vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen, die im elektronischen Geschäftsverkehr Waren und/oder Dienstleistungen anbieten.
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