RGBlog
Ralph Günther
exali-Gründer | Versicherungsexperte

Copyright-Fragen zum Thema Webdesigns: Was darf wann und wie kopiert werden?

Nicht nur der Kopf, auch das Auge entscheidet mit. Gut für den also, der mit ansprechendem und außergewöhnlichem Design punkten kann. Doch gute Ideen, Kreativität, schöne Formen, Farben und Navigationsstrukturen bedeuten in Zeiten von Copy & Paste schon lange nicht mehr, damit allein auf weiter Flur herauszustechen. Das gilt vor allem auch für Webdesigns, die gerne ungefragt als Inspirationsquelle für den eigenen Interauftritt her- oder manchmal sogar ganz übernommen werden. Doch wo liegen hier die Grenzen des Erlaubten – ab wann drohen Konsequenzen? Und wie können sich Freelancer & Co. dagegen schützen, bzw. auf was müssen sie beim Gestalten ihrer eigenen Seite achten, um nicht selbst gegen Urheberrechte zu verstoßen?

printer

Rechtsanwalt Sebastian Dramburg dröselt in einem Beitrag die Rechtssprechung rund um das Copyright von Webdesigns auf. Frei nach dem Motto: Wo fängt das Kopieren an, wo hört es auf? Mein Fundstück der Woche.

Webdesigns: Was kann explizit geschützt werden und wo wird es schwer?

Dürfen Webdesigns kopiert werden? Experte Sebastian Dramburg zeigt mit seinem Artikel auf gruenderszene.de, wann und inwieweit Webdesigns rechtlichen Schutz nach dem Gesetz (Stichwort: Schöpfungshöhe) genießen und welche Website-Komponenten sozusagen Freiwild für „copy-&-paste-Freunde“ darstellen:

  • Steht die Funktion bzw. Navigation im Fokus der erbrachten Leistung, liegt die Hürde für urheberrechtlichen Schutz sehr hoch. Für standardisierte und für Webseiten typische Anordnungen gibt es somit keinen urheberrechtlichen Schutz (z.B. Warenkorb-Systeme bei gängigen Webshops).
  • Anders als bei der Weboberfläche und dem Design ist das bei den Inhalten einer Seite: Geht es um Texte, Fotos, Grafiken und Datenbanken– ist der Urheberrechtsschutz schnell erreicht. Beispielweise, so schreibt Dramburg, können sogar bereits die individuellen AGB als Sprachwerk geschützt sein.
  • Auch der Backendbereich einer Website kann geschützt sein, gerade bei einer individuellen Programmierung oder dem Einsatz von SEO-Metatags, die – individuell zugeschnitten – als Sprachwerke geschützt sein können. Den Code 1:1 zu übernehmen, ist also eher eine schlechte Idee…

Was viele Webdesigner wohl nicht gerne hören, was rechtlich jedoch Fakt ist: Das Urheberrecht schützt keine Ideen, sondern nur deren Umsetzung, so der Fachanwalt.

Kein Rezept für alle: Nur der Einzelfall kann rechtlich entschieden werden

Das bedeutet jedoch nicht, dass ab sofort nach „Herzenslust“ kopiert werden darf! Entscheidend für die Rechtsprechung, ist aus urheberrechtlicher Sicht die „Schöpfungshöhe“ – also welches Maß an Kreativität dem Webdesign zugrunde liegt.

Anhand dieser Formulierung wird schnell klar, wie schwammig die Gesetzgebung hier ist, aber wohl auch sein muss. Letztendlich entscheidet der Einzelfall, meint Dramburg.

Zwischen einer Inspirationsquelle und dem Kopieren kompletter grafischer Elemente oder Programmzeilen ist natürlich ein weiter Spagat. Vom freien „copy & paste“ ist jedoch jedem Fall abzuraten, da ansonsten Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche winken.

Und das Rechtliche mal Beiseite gelassen: Auch unter moralischen Gesichtspunkten finde ich es einfach nicht in Ordnung, Inhalte einfach zu übernehmen, in die ein Anderer jede Menge Arbeit und Herzblut gesteckt hat…

Fazit: Ein Patentrezept gegen oder für das Kopieren von Webdesigns gibt es wohl nicht. Doch auf der sicheren Seite kann sich derjenige ansiedeln, dessen Webseite (auch wenn er sich von Anderen hat inspirieren lassen) auf eigenen Ideen und eigener (Programmier-) Leistung gründet.
Ganz nach dem Motto: Appetit im Web holen ist erlaubt, aber programmiert wird zuhause – oder so ähnlich. 🙂

Weiterführende Informationen

Kategorien

Über Ralph Günther

Ralph Blog Bild

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

Über die exali AG

exali logo

Die exali AG mit Sitz in Augsburg ist der Spezialist für Berufshaftpflicht-versicherungen für Freelancer und Selbständige. Ein intuitiver Online-Rechner ermöglicht den Abschluss einer Berufshaftpflicht in unter 10 Minuten. Bei exali treiben wir die Digitalisierung der Versicherungsbranche jeden Tag ein weiteres Stück voran.

Alles rund um Chancen und Risiken im Business auf exali.de:

patrick perkins ETRPjvbKM unsplash
Geschäftsmodell finden: Welches ist das Richtige für Ihr Business?
Mit dem passenden Geschäftsmodell zum Erfolg – unser Artikel unterstützt Sie bei diesem Vorhaben mit jeder Menge Tipps und Informationen. weiterlesen
christian wiediger rymhEZPqRs unsplash
Amazon fordert Haftpflichtversicherung: Was Händler jetzt wissen müssen
In den USA verlangte Amazon von Verkäuferinnen und Verkäufern bereits den Nachweis einer Haftpflicht. Jetzt wurde die Regel auf Deutschland ausgeweitet. Was das heißt, lesen Sie im Artikel. weiterlesen
deon fosu ZQZrvLDwiI unsplash
Rechtssicher werben: Das ist gesetzlich erlaubt!
Wer ein Business betreibt, muss für das eigene Angebot werben. Damit dabei niemand übervorteilt wird, gibt der Gesetzgeber den Rahmen vor. Wie Sie rechtssicher werben, lesen Sie im Artikel. weiterlesen
bonnie kittle GiIZSkoGuk unsplash
Nebenberuflich selbständig: Erfolgreich gründen neben dem Hauptjob
Sie wollen sich ein eigenes Business aufbauen, aber nicht gleich alles auf eine Karte setzen? Dann starten Sie doch neben dem Beruf! In unserem Artikel lesen Sie, was Sie dazu wissen müssen. weiterlesen

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

Ralph Blog Bild
Ralph Blog Bild

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

LogoBlog

Absicherung für Ihr Business ohne kompliziertes Versicherungs-Blabla und tonnenweise Papierkram? Das gibt’s bei exali. Wir sind seit 2008 der Makler für Ihre Berufshaftpflicht – und zwar europaweit! Bei uns schließen Sie Ihren Versicherungsschutz komplett online in Echtzeit ab. Wählen Sie aus maßgeschneiderten Lösungen zur Absicherung von Risiken in Ihrem Berufsfeld: von IT- und Engineering-Experten über Kreative und Medienschaffende bis hin zu Beratern und eCommerce-Anbietern. Mit frei wählbaren Zusatzbausteinen wächst Ihre Berufshaftpflicht mit Ihrem Business mit. Bei Fragen und im Schadenfall sind unsere Profis aus dem exali-Kundenservice persönlich für Sie da. Denn wir finden: Ein digitales Angebot und persönliche Betreuung gehören unbedingt zusammen. So können Sie sich ganz auf Ihr Business konzentrieren – die Risiko-Absicherung übernehmen wir.