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Ralph Günther
exali-Gründer | Versicherungsexperte

Das Imperium schlägt zurück: Lucasfilm verklagt einen Jedi-Fan auf Millionen!

Was könnte sich ein Medienkonzern mehr wünschen, als einen der berühmtesten Filme überhaupt zu produzieren, tonnenweise Geld dafür zu scheffeln und noch Milliarden Fans zu haben, die sich weltweit auf jedes Merchandise-Produkt stürzen? Richtig: Noch mehr Geld verdienen! Wie geht das am besten, wenn es schon Fortsetzungen von der Fortsetzung und sogar einen Lego-Movie gibt? Genau: Entweder muss eine Zeichentrickserie her oder eine Urheberrechtsklage. Lucasfilm entscheidet sich im Kampf gegen einen Nachwuchs-Jedi für die zweite Variante… Ein Beispiel par excellence: Lucasfilm und seine Jedi-Ritter…

Gezückte Lichtschwerter im Kampf ums Urheberrecht
Gezückte Lichtschwerter im Kampf ums Urheberrecht

Bei dieser Story ist ungläubiges Kopfschütteln vorprogrammiert und wird deshalb auch zu meinem aktuellen Webzuckerl gekürt.

Möge die Macht mit dir sein – aber nicht mit meinen Urheberrechten!

In der New Yorker „Lightsaber Academy“ können sich junge Möchtegern-Jedi-Ritter in die hohe Kunst des Lichtschwert-Kampfes einführen lassen – quasi eine Art Kampfsport-Kurs für Star Wars-Fans. Betreiber der Akademie ist ein junger Padawan, – ein Jedi-Lehrling sozusagen – der sein Wissen als Privatmann an andere Lernbereite weitergeben möchte. Am Ende bekommen die jungen Krieger dann sogar ein Zertifikat ausgehändigt, das sie als Jedi mit mehr oder minder guten Kampfkünsten ausweist. Doch einer hat was gegen das Treiben der Star Wars-Fanatiker: Der Rechteinhaber der Filme: Lucasfilm!

„Lightsaber“ – also Lichtschwert – und „Jedi“: diese Begriffe sind Wortmarken, die sich Lucasfilm urheberrechtlich hat schützen lassen. Und ja, die Lichtschwertkampfschule verwendet diese Begriffe unrechtmäßig und ja, auch das eigens designte Logo der „Lightsaber Academy“ kommt der Original-Trademark von Lucasfilm sehr nahe. In der Vergangenheit hatte die Jedi-Schule schon mehrmals wegen einer Lizensierung der Begriffe bei Lucasfilm angefragt, doch der Film-Mogul hat diese immer wieder abgelehnt.

Natürlich ist eine unrechtmäßige Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material keine Glanzleistung, aber mal ernsthaft: Kann Lucasfilm nicht großzügig über diesen Verstoß hinwegsehen und sich freuen, dass ihr Kultfilm so beliebt ist? Genug verdient hat das Unternehmen an den Filmen bereits und mit einem großzügigen „Augenzudrücken“ würde Lucasfilm bestimmt Sympathiepunkte bei den Fans sammeln. Doch weit gefehlt…

Die dunkle Bedrohung: jetzt wird geklagt!

Raus mit der Abmahn-Klatsche, jetzt wird geklagt: Wutschnaubend über die Tatsache, dass ihre Jedi-Ritter fernab von der Star Wars-Galaxy neue Lichtschwert-Kriege bestreiten, zieht Lucasfilm vor ein kalifornisches Bezirksgericht. Und jetzt soll die Jedi-Schule wählen: Die Akademie-Türen für immer verriegeln oder zwei Millionen US-Dollar für jeden Verstoß gegen das Urheberrecht zahlen – eine Entscheidung zwischen Pest und Cholera.

Dass Lucasfilm tatsächlich einen finanziellen Schaden von der Verwendung der Begriffe davongetragen hat, die diese Schadenersatzforderung rechtfertigen würde, bleibt anzuzweifeln. Schließlich werden die Fans auch die nächsten Filme der Star Wars-Reihe besuchen, sich neue Plastik-Lichtschwerter kaufen und die neueste Jedi-Verkleidung zum nächsten Faschingsball tragen.

Doch wie es für die Lichtschwertschule weitergeht, muss das Gericht entscheiden. Ich als großer Star Wars-Fan drücke der „Lightsaber Academy“ jedenfalls die Daumen, dass doch noch alles gut wird. Möge die Macht mir dir sein, Lightsaber Academy – vielleicht kann ich ja dann auch mal mein Jedi-Zertifikat dort machen. 🙂

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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