Neues Unternehmen, neuer Markenname? Klar! Wer gründet muss sich früher oder später mit der Frage nach dem eigenen Firmenlogo befassen. Dabei gibt es aber einige rechtliche Hürden, die auch lange Zeit nach der Markenanmeldung noch Probleme machen können. Denn wem die Marke beziehungsweise das Logo tatsächlich gehört, ist nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich. Einige rechtliche Stolperfallen rund ums Markendesign sollten schon im Vorfeld umschifft werden, damit die Markenanmeldung fürs Unternehmen nicht zum Alptraum wird.
Die wichtigsten rechtlichen Besonderheiten beim Markendesign stellt mein Fundstück der Woche in den Mittelpunkt.
Der Blog LEGAL-PATENT der Patentanwaltskanzlei Dr. Meyer-Dulheuer & Partner klärt die Frage „Markenanmeldung – Wem gehört die Marke rechtlich?“ auf gut verständliche und nicht allzu „juristische“ Art und Weise. Der Leser erfährt gleich zu Beginn, worauf es beim Recht an der Marke wirklich ankommt: Entscheidend ist, wer den Entwurf des Designs erstellt hat (bzw. erstellen soll), daraus ergeben sich nämlich unterschiedliche rechtliche Szenarien.
Deshalb wirft der Blog folgende Fragen auf:
Schritt für Schritt wird dann durchexerziert, wo die rechtlichen Grauzonen der einzelnen Situationen liegen und worauf besonders geachtet werden muss. Wusstet Ihr zum Beispiel, dass ein Marken-Entwurf, den ein Mitarbeiter während seiner Arbeitszeit erledigt, nicht unbedingt der Firma gehört. Vor allem dann nicht, wenn im Arbeitsvertrag von Logodesign nicht die Rede ist.
Die Markenanmeldung an sich ist ein schwieriges Thema und muss mit viel rechtlichem Know-How geschehen. Schon oft habe ich hier auf meinem Blog über Fälle geschrieben, bei denen ein Gerichtstermin dem Nächsten folgte, so zum Beispiel der aktuelle Streit um ein revolutionäres Eis oder auch mein Marken-Meckerei Special mit Streits um Süßigkeiten, ein Porsche-Design und die Farbe Blau. Der Beitrag hat es zu meinem Fundstück der Woche gebracht, weil er einen Schritt früher ansetzt als die meisten Artikel zur Markenanmeldung. Denn: Noch bevor der steinige Weg zur Markenanmeldung beschritten wird, können Unternehmer beziehungsweise Selbständige grundlegende Fehler machen, die sie noch Jahre später einholen können.
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