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Eure Marke soll ein Knaller werden? So klappt’s mit der Anmeldung und Eintragung!

„Haste mal ein Tempo für mich?“ Wenn die Nase läuft, kommt’s gar nicht auf die Marke an; Hauptsache ein papierähnliches Taschentuch stoppt die Bazillen. Schneller rutscht vielen einfach die Marke „Tempo“ über die Lippen, hat sie sich durch ihre Bekanntheit längst als Gattungsbegriff auch für die Konkurrenzprodukte etabliert. Der Erste im Markt hat eben immer die Dominanz-Nase vorne. Und mal ganz ehrlich: Wer träumt nicht davon, dass sich seine Marke so in die Köpfe der Kunden einbrennt? Bis dahin ist es allerdings ein langer, manchmal auch etwas holpriger Weg!

Wer mit seiner Marke Spuren im „Marktsand“ hinterlassen möchte, sollte auf der Hut sein: Rund um Anmeldung und Eintragung ist viel zu beachten!

Auch ich musste mich in meinem Hauptjob für mein Versicherungsportal exali.de ganz zu Beginn um die Marke kümmern. Was hebt sich ab, womit können sich Kunden identifizieren? Und vor allem, soll ich meine Marke eintragen? Seid ihr auch grad am Überlegen? Dann hab ich ein tolles Überblicks-Fundstück parat, damit ihr nicht wie ich erstmal unbeholfen durch den Markensalat wuselt, bevor die Markenanmeldung gelingt 😉

Die ersten Schritte

Am Anfang steht … die Marke! Schon dafür ist eine Menge Kreativität gefragt. Immerhin bleibt sie im Idealfall über Jahre bestehen; ist die Marke einmal etabliert, sollte die Konkurrenz keine Chance mehr haben, sie wieder wegzuschnappen. Deshalb muss auch rechtlich alles in trockenen Tüchern sein! Dafür nimmt euch Rechtsanwältin Nina Dierks in ihrem Blogbeitrag an die Hand und führt euch vom ersten Kontakt mit einer Marke zu deren Anmeldung und Eintragung.

Nachdem sie die Marken-Basics kurz erklärt hat, wird’s erstmal brenzlig: Muss denn wirklich jede Marke angemeldet werden? Schließlich gibt’s doch auch sowas wie die sogenannte Verkehrsgeltung. Im Streitfall gilt die uneingetragene Marke gemäß §4 Nr. 2 MarkenG nämlich auch dann als schutzfähig, wenn ein nicht unerheblicher Teil der Verkehrskreise (z.B. Verbraucher) das Erscheinungsbild (z.B. Sparkassen-Rot oder Nivea-Blau) als Markenzeichen erkennt und eine koppelnde Verbindung zum Unternehmen herstellt. Dass das für die Unternehmen aber gar nicht so einfach zu beweisen ist, zeigen viele aktuelle Markenrechtsstreitfälle (z.B. Sparkasse versus Santander, Nivea versus Dove). Vielleicht also doch lieber auf Nummer sicher gehen und die Marke anmelden 😉

Jetzt wird’s ernst

Mit der reißenden Idee und dem super kreativen Logo bzw. Namen im Gepäck, geht’s ab ins Markenamt; je nach Schutzreichweite bietet sich das Deutsche Marken- und Patentamt (DPMA), das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) und die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) an. Aber halt, habt ihr zuvor auch ausgiebige Markenrecherche betrieben? Denn wusstet ihr zum Beispiel, dass das Amt nur prüft, ob ein absolutes Eintragungshindernis wie mangelnde Unterscheidungskraft besteht und nicht, ob es bereits eine ähnliche Marke, d.h. ein relatives Eintragungshindernis, gibt? Das ist ganz allein euer Job; muss die Marke wegen einer Markenrechtsverletzung wieder gelöscht werden, ist euer gutes Geld dahin und ihr seid auch noch selber schuld!

Fazit: Endlich sein eigenes Business! Wer dann auch den Schritt der Markenanmeldung wagt, dem helfen diese Tipps von Nina Diercks wirklich aus dem Markensalat. Doch trotz geregelter Vorschriften und solchen Ratschlägen knallt’s bei Marken oft gehörig und zwar nicht nur im positiven Sinn: Meckereien und Farbenkrieg sind an der Tagesordnung.

Deshalb möchte ich euch in einem „Marken-Meckerei-Special“ auf meinem Blog zeigen, wo’s bei der Markenanmeldung knifflig wird und was die Streithähne so alles in die Waagschale werfen – Hingucker, Kracher und Lacher inklusive, versprochen! 😉 Übermorgen geht’s los und zwar mit echten Pferdestärken, die womöglich ein wenig zu viel Gas auf ihrer Marken-Überholspur gegeben haben. Lasst euch überraschen!

Update vom 14.07.2015: Ihr habt noch immer nicht genug vom Markenrecht? Nina Dierks scheinbar auch nicht 😉 Im zweiten Teil ihres Beitrages „Von der Marke, der Markenanmeldung und deren Eintragung – ein Überblick“ (Part II) steigt sie noch tiefer ins Thema rund um Marken, deren Anmeldung und Eintragung ein: Was muss bei der Beantragung einer Marke angegeben werden? Was wird nach der Beantragung überprüft? Was kann nach der Registrierung noch alles passieren? Was bringt der Markenschutz? Reinklicken lohnt sich also allemal!

Weiterführende Informationen:

Dickicht Amtsgebühren: Wie man bei der Markenanmeldung den vollen Durchblick behält

Markenrecht im Fokus – weil Streitwerte bis zu 100.000 Euro keine Seltenheit sind: Rechtsexperte Niklas Plutte im Interview

So wird das Firmenlogo zur Marke: Die wichtigsten Tipps und die gefährlichsten Stolperfallen einfach erklärt

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