Wer sich im Web mit einer eigenen Seite präsentiert, ein Social Media Profil anlegt oder andere Kanäle zu Marketing nutzt: Früher oder später stolpern Freiberufler und Unternehmen über das Markenrecht. Und das ist komplex. Denn davon sind nicht nur Marken umfasst, die bereits beim Markenamt registriert wurden. Das zeigen zum Beispiel der Werktitelschutz oder als Bildmarke eingetragene Symbole – die eben nicht „mir nichts, dir nichts“ einfach für eigene Zwecke verwendet werden dürfen. Dabei gehören Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit Markenrecht zu den teuersten Verstößen…
Guter Rat ist also teuer – oder kostete zumindest einige Leseminuten Zeit. Etwa, um sich den Artikel von Rechtsanwalt Thomas Schwenke zu Gemüte zu führen. Darin vermittelt der Experte wichtiges Grundwissen in punkto Markenrecht und rechtssicheres Marketing. Mein Fundstück der Woche.
Grundzüge des Markenrechts einfach erklärt
Was sollten Unternehmen und Freiberufler also beachten, wenn sie rechtssicheres Marketing betreiben wollen? Diesem Thema nimmt Rechtsexperte Thomas Schwenke in seinem bei t3n erschienenen Artikel „Markenrecht: So schützt du dich vor teuren Klagen“ genau unter die Lupe.
Kurz und knapp handelt er dort die wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit dem Markenrecht ab – etwa:
- welche Arten von Marken es überhaupt gibt,
- in welchen Fällen Markenrechte beachtet werden müssen,
- wann fremde Marken genutzt werden dürfen – und wann nicht,
- und wie die eigenen Markenrechte geschützt werden können (denn nicht immer geht es ja nur um die Gefahr von eigenen Verstößen).
Viele Beispiele machen Markenrecht „greifbar“
So erfährt der Leser beispielsweise, dass neben Worten, Buchstaben oder Zahlen auch Grafiken angemeldet werden können – und welche Kriterien überhaupt erfüllt werden müssen, um einen Namen bzw. ein Zeichen als Marke eintragen lassen zu können.
Nach diesen Grundbasics geht es ans Eingemachte – wie gewohnt gespickt mit vielen Beispielen: Der Experte greift Fragen zum Schutzumfang von Marken auf und macht dabei auch nicht vor internationalen Aspekten des Markenrechts nicht Halt.
Besonders interessante finde ich auch den Absatz über nicht registrierte Marken, die jedoch den gleichen Schutz genießen, dabei greift der Experte nämlich auch das Thema „Werktitelschutz“ auf, was immer wieder für rechtliche Stolperfallen sorgt.
Und natürlich geht Thomas Schwenke darauf ein, in welchen Fällen die Nutzung fremder Marken erlaubt ist. Wusstet ihr, dass Marken beispielsweise privat auf T-Shirts genutzt werden können…?
Weiterführende Informationen
- Rechtverletzung durch Logo: Wenn wegen eines Schmetterlings Post vom Anwalt ins Haus flattert
- Freundliche Aufforderung statt Abmahn-Keule: Jack Daniels, eine Rechtsverletzung und viel Fair-Play
- Aus der Praxis: SEM-Keyword verletzt Markenrechte
- Quick and dirty: Markenrecherche-Tool für Search Engine Marketing