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Freundliche Aufforderung statt Abmahn-Keule: Jack Daniels, eine Rechtsverletzung und viel Fair-Play

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Hintergründe
26. Juli 2012

Wem als Freiberufler ein anwaltliches Schreiben wegen einer Rechtsverletzung ins Haus flattert, der weiß: Jetzt wird es unangenehm. Vor allem Webseiten-Betreiber, Blogger und Co. können in punkto kostspielige Abmahnungen ein trauriges Lied singen. Dass es auch anders laufen kann, zeigt der amerikanische Whisky-Hersteller Jack Daniels: Als ein Autor ein seiner Marke zum Verwechseln ähnliches Cover für sein Buch wählte (klassische Markenrechtsverletzung), verzichtete das Unternehmen aus Tennessee darauf, die große Abmahn-Keule zu schwingen. Stattdessen erreichte den Autor ein freundliches Schreiben…

whisky

Selten läuft eine Abmahnung so fair und kulant ab. Deshalb geht es diese Woche um die ungewöhnlich faire Reaktion von Jack Daniels auf eine Rechtsverletzung – aber auch darum, wie sich Freiberufler schützen können, wenn die Forderung deutlich weniger „freundlich“ ausfällt.

Buch-Cover sieht Jack-Daniels-Logo zum Verwechseln ähnlich

Die Geschichte hinter der „sympathischen Abmahnung“: Im Februar dieses Jahres veröffentlichte der Autor Patrick Wensink ein satirisches Buch mit dem Titel „Broken Piano for President“. Die Verbindung zu Jack Daniels: Das Cover des Buches sieht dem Logo des Whisky-Herstellers zum Verwechseln ähnlich.

Eine typische Markenrechtsverletzung, die in den meisten Fällen nun ihren „normalen Lauf“ nehmen würde: Dem Autor flattert eine Abmahnung vom Anwalt des Markeninhabers ins Haus – inklusive Unterlassungserklärung und teurer Schadenersatzforderung.

Whisky-Hersteller bietet sogar finanzielle Unterstützung

Auch Wensink erhielt ein anwaltliches Schreiben, von dem er große Augen bekam. Allerdings nicht wegen einer horrenden Forderung nach Schadenersatz, der Androhung eines Rechtsstreits oder das Buch zu verbieten. Im Gegenteil.

In der Unterlassungsforderung schreibt die von Jack Daniels beauftragte Rechtsanwältin Christy Susman freundlich, bei künftigen neu gedruckten Auflagen des Buches doch bitte ein anderes Cover zu verwenden.

Und auch sonst stehen in dem Brief ziemlich „nette“ Sachen: Zum Beispiel, dass sich das Unternehmen von der Zuneigung des Autors zur seiner Marke geschmeichelt fühle. Allerdings könnten derartiges Designs (was übrigens öfters vorkomme) nicht geduldet werden, da ansonsten die Marke auf Dauer geschwächt würde. Mit dem Zusatz, eine solche Absicht wolle man ihm aber nicht unterstellen.

Eine faire Forderung. Und das ist noch nicht alles. Denn zudem wird dem Autor angeboten: Sollte er das Design seines Buches noch vor dem nächsten Neudruck (inklusive der E-Book-Version) ändern, würde sich das Unternehmen sogar an den Kosten dafür beteiligen.

Danach gibt es oben drauf auch noch Erfolgswünsche für den Schriftsteller.

Berufshaftpflicht schützt Freiberufler bei Rechtsverletzungen

Abmahnung mal anders: Jack Daniels hat mit seinem Schreiben bewiesen, dass die eigenen Rechte auch anders wahrgenommen werden können, als gleich die große Abmahn-Keule zu schwingen.

Leider ist das (vor allem im Internet) eher die Seltenheit. In den meisten Fällen folgt der Rechtsverletzung die Zahlungsaufforderung des Abmahnanwalts auf dem Fuß. Eine Erfahrung, die viele Freiberufler gemacht haben – wie ich auch in meiner Praxis als Versicherungsmakler immer wieder feststelle.

Das zeigt, wie wichtig die Absicherung durch eine bedarfsgerechte Berufshaftpflicht ist, die nicht nur Personen- und Sachschäden abdeckt, sondern dem Freiberufler auch Schutz bei Vermögensschäden bietet. Und damit auch bei der Verletzung von:

  • Urheberrechten,
  • Persönlichkeitsrechten,
  • Namensrechten,
  • Markenrechten,
  • Wettbewerbsrechten und
  • Lizenzrechten.

Jack Daniels: Als „Fair-Player“ in die sozialen Netzwerke katapultiert

Um nochmal zurück auf die „nette Abmahnung“ von Jack Daniels zu kommen: Die blieb nicht lange unbemerkt.

Autor Wensink war so begeistert von dem Brief des Unternehmens, dass er ihn auf seinem Blog veröffentlichte. Von dort verbreitete er sich viral – und katapultierte Jack Daniels als Sympathieträger und Fair-Player in die sozialen Medien. Eine unbezahlbare positive gute Werbung für die Bourbon-Destillerie, die sie – salopp gesagt – nicht viel mehr gekostet hat, als freundlich zu sein.

Und auch für Autor Wensink hat sich die Geschichte gelohnt: Die erste Auflage seines Buches soll bereits nahezu vergriffen sein.

Weiterführende Informationen

  • heise.de: Jack Daniels macht sich Freunde mit freundlicher Unterlassungsaufforderung
  • Basic Thinking Blog: Jack Daniels erfindet die sympathische Abmahnung
  • Was tun bei einer Abmahnung? Die erste-Hilfe-Taschenfibel gibt Antworten
  • Abmahnungen und Schadenersatz: Wenn Blogger aufhören (müssen) – zum Abschied von Oliver Stör
  • Flug-Portal fällt aus allen Wolken: Abmahnung wegen 7-facher Urheberrechtsverletzung

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Über Ralph Günther

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

Über die exali AG

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Die exali AG mit Sitz in Augsburg ist der Spezialist für Berufshaftpflicht-versicherungen für Freelancer und Selbständige. Ein intuitiver Online-Rechner ermöglicht den Abschluss einer Berufshaftpflicht in unter 10 Minuten. Bei exali treiben wir die Digitalisierung der Versicherungsbranche jeden Tag ein weiteres Stück voran.

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