RGBlog
Ralph Günther
exali-Gründer | Versicherungsexperte

Reaktionsmöglichkeiten auf eine einstweilige Verfügung: Tipps vom Rechtsexperten

Publizieren im World Wide Web geht schnell und einfach. Und wenn es gut läuft, erzeugt man zudem eine immense Reichweite. Die Kehrseite der Medaille: Die verbreiteten Inhalte werden für Jedermann sichtbar – also auch für Jedermann (über-) prüfbar. Die Hürde zur Ahndung einer Rechtsverletzung ist daher niedriger, als viele glauben (bis es sie das erste Mal „erwischt“). Auch wenn Verletzungen des Markenrechts, des Urheberrechts oder des Wettbewerbsrechts in aller Regel nicht absichtlich geschehen, werden sie in der Praxis häufig mit großer Härte geahndet. Wenn es hart auf hart kommt sind eine Unterlassungserklärung oder eine einstweilige Verfügung die Folge. Was also tun, wenn eine einstweilige Verfügung ins Haus steht? 

Rechtsverstoß, Abmahnung, Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung – und dann?! Rechtsexperte Niklas Plutte klärt auf.
Rechtsverstoß, Abmahnung, Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung – und dann?! Rechtsexperte Niklas Plutte klärt auf.

Rechtsexperte Niklas Plutte kennt die Antwort. In seinem Artikel zeigt er verschiedene Reaktionsmöglichkeiten auf eine einstweilige Verfügung auf und erläutert die Vor- sowie Nachteile. Mein Fundstück der Woche.

Unterlassungserklärung vs. Einstweilige Verfügung

Niklas Plutte beschreibt in seinem Artikel mögliche Reaktionen auf eine einstweilige Verfügung. Zunächst einmal gilt es jedoch, den Unterschied zwischen einer Unterlassungserklärung und einer einstweiligen Verfügung als Folge eine Abmahnung zu klären.

Unterlassungserklärung

Der Schuldner bestätigt mit einer unterschriebenen Unterlassungserklärung, dass er den Verstoß, weswegen er abgemahnt wurde, zukünftig nicht noch einmal begehen wird – passiert dies doch, wird eine (Vertrags-) Strafe beim Angemahnten fällig.

Hier aber ein wichtiger Hinweis: Da es sich grundsätzlich um einen Vertrag handelt, ist dieser, wie jeder andere auch, verhandelbar. Daher sollten Unterlassungserklärungen nicht einfach „blind“ unterschrieben werden.

Einstweilige Verfügung

Eine einstweilige Verfügung hingegen ermöglicht dem Gläubiger, den Unterlassungsanspruch (z.B. beim wiederholten Vergehen einer Abmahnung) schnell durchzusetzen. Dazu ist kein langwieriger Prozess vonnöten, die einstweilige Verfügung funktioniert per Schnellverfahren ohne Anhörung der Schuldner. Das Hauptsacheverfahren ist trotz der einstweiligen Verfügung parallel möglich.

Reaktionsmöglichkeiten auf eine einstweilige Verfügung

Doch jetzt ans Eingemachte: Der Rechtsexperte deckt fünf Reaktionsmöglichkeiten auf, die sich bieten, wenn eine einstweilige Verfügung ins Haus steht:

  • Abschlusserklärung (sinnvoll bei berechtigter einstweiliger Verfügung)
  • Widerspruch (sinnvoll bei (teilweise) unberechtigter einstweiliger Verfügung)
  • Kostenwiderspruch bzw. strafbewehrte Unterlassungserklärung (sinnvoll bei fehlendem Anspruchsgrund mangels Dringlichkeit – keine vorherige Abmahnung)
  • Erzwingung der Hauptsacheklage (sinnvoll sofern keine Wiederholungsgefahr durch den Antragsgegner besteht)
  • Aufhebung wegen veränderter Umstände (sinnvoll z.B. bei rechtskräftiger Abweisung des Unterlassungsanspruchs im Hauptsacheverfahren).
Fazit: Wieder einmal ein klar strukturierter und informativer Artikel von Rechtsanwalt Niklas Plutte. Er zeigt fünf Reaktionsmöglichkeiten auf einstweilige Verfügungen als Folge von Abmahnungen.
Wie bei jedem rechtlichen Thema sollte man sich mit der Materie intensiv auseinander setzen und gegebenenfalls einen Rechtsbeistand hinzuziehen.

» Rechtsanwalt Niklas Plutte: „Reaktionsmöglichkeiten auf eine einstweilige Verfügung“

Weiterführende Informationen

Kategorien

Über Ralph Günther

Ralph Blog Bild

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

Über die exali AG

exali logo

Die exali AG mit Sitz in Augsburg ist der Spezialist für Berufshaftpflicht-versicherungen für Freelancer und Selbständige. Ein intuitiver Online-Rechner ermöglicht den Abschluss einer Berufshaftpflicht in unter 10 Minuten. Bei exali treiben wir die Digitalisierung der Versicherungsbranche jeden Tag ein weiteres Stück voran.

Alles rund um Chancen und Risiken im Business auf exali.de:

patrick perkins ETRPjvbKM unsplash
Geschäftsmodell finden: Welches ist das Richtige für Ihr Business?
Mit dem passenden Geschäftsmodell zum Erfolg – unser Artikel unterstützt Sie bei diesem Vorhaben mit jeder Menge Tipps und Informationen. weiterlesen
christian wiediger rymhEZPqRs unsplash
Amazon fordert Haftpflichtversicherung: Was Händler jetzt wissen müssen
In den USA verlangte Amazon von Verkäuferinnen und Verkäufern bereits den Nachweis einer Haftpflicht. Jetzt wurde die Regel auf Deutschland ausgeweitet. Was das heißt, lesen Sie im Artikel. weiterlesen
deon fosu ZQZrvLDwiI unsplash
Rechtssicher werben: Das ist gesetzlich erlaubt!
Wer ein Business betreibt, muss für das eigene Angebot werben. Damit dabei niemand übervorteilt wird, gibt der Gesetzgeber den Rahmen vor. Wie Sie rechtssicher werben, lesen Sie im Artikel. weiterlesen
bonnie kittle GiIZSkoGuk unsplash
Nebenberuflich selbständig: Erfolgreich gründen neben dem Hauptjob
Sie wollen sich ein eigenes Business aufbauen, aber nicht gleich alles auf eine Karte setzen? Dann starten Sie doch neben dem Beruf! In unserem Artikel lesen Sie, was Sie dazu wissen müssen. weiterlesen

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

Ralph Blog Bild
Ralph Blog Bild

Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

LogoBlog

Absicherung für Ihr Business ohne kompliziertes Versicherungs-Blabla und tonnenweise Papierkram? Das gibt’s bei exali. Wir sind seit 2008 der Makler für Ihre Berufshaftpflicht – und zwar europaweit! Bei uns schließen Sie Ihren Versicherungsschutz komplett online in Echtzeit ab. Wählen Sie aus maßgeschneiderten Lösungen zur Absicherung von Risiken in Ihrem Berufsfeld: von IT- und Engineering-Experten über Kreative und Medienschaffende bis hin zu Beratern und eCommerce-Anbietern. Mit frei wählbaren Zusatzbausteinen wächst Ihre Berufshaftpflicht mit Ihrem Business mit. Bei Fragen und im Schadenfall sind unsere Profis aus dem exali-Kundenservice persönlich für Sie da. Denn wir finden: Ein digitales Angebot und persönliche Betreuung gehören unbedingt zusammen. So können Sie sich ganz auf Ihr Business konzentrieren – die Risiko-Absicherung übernehmen wir.