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Ralph Günther
exali-Gründer | Versicherungsexperte

Wer bezahlt die Rücksendungskosten? Retourenkosten-Kalkulator hilft!

Wer kennt das nicht? Im Onlineshop gibt es so viele hübsche Klamotten, dass sich der Kunde gar nicht entscheiden kann. Deshalb bestellt er ganz einfach viele verschiedene Teile, um sie zuhause alle anzuprobieren und dann in Ruhe zu entscheiden, welche er behalten möchte. Die restlichen Kleidungsstücke werden ganz einfach zurückgeschickt – kostet ja nichts. Doch seit dem 13. Juni läuft hier einiges anders: Seit Einführung des neuen Verbraucherrechts können Shopbetreiber die Retourenkosten nämlich auf den Besteller abwälzen. KÖNNEN wohlgemerkt. Viele haben auch einfach ihr bisheriges Modell beibehalten. Schließlich hat auch diese Medaille zwei Seiten…

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Soll ich oder soll ich nicht? Um Online-Händlern bei dieser Entscheidung zu helfen, haben drei Wissenschaftler den „Retourenkosten-Kalkulator“ entwickelt und stellen diesen kostenlos zur Verfügung. Mein Fundstück der Woche.

Wer bezahlt die Retourenkosten?

Prof. Dr. Bernd Skiera, Siham El Kihal und Prof. Dr. Christian Schulze kennen die Bedürfnisse der Webshop-Betreiber, denn die drei beschäftigen sich auf wissenschaftlicher Ebene mit eCommerce und eFinance. Seit der Einführung des neuen Verbraucherrechts und dem Wegfall der sogenannten 40 €-Regelung stehen die Händler vor der Frage, ob sie Retourenkosten weiterhin aus eigener Tasche bezahlen oder das Portemonnaie der Kunden damit belasten.

Mit einer Quote von 50 Prozent in manchen Branchen, stellen die Retouren einen beachtlichen Kostenfaktor dar. Dabei sind nicht nur die Kosten für den Versand zu berücksichtigen, auch die Inspektion der zurückgeschickten Ware, die Erstattung der Einkaufssumme und die erneute Verpackung verursachen einen erheblichen Aufwand.

Retourenkosten-Kalkulator erleichtert Entscheidung

Die Umsetzung des neuen Verbraucherrechts wäre also eine gute Chance, die eigene Preispolitik umzugestalten und durch Abwälzung der Versandkosten auf den Besteller zumindest einen Teil des Aufwandes einer Rücksendung loszuwerden. Viele Onlinehändler zögern jedoch noch. Sie haben Angst, dass die neue Regelung zu einem Rückgang der Bestellungen allgemein führen könnte. Wer die Kosten für die Retoure selbst tragen muss, überlegt sich zweimal, ob er ein Kleidungsstück bestellt, das nur vielleicht gut aussieht oder nur vielleicht passt.

Der Retourenkosten-Kalkulator kann bei dieser schwerwiegenden Entscheidung hilfreich sein. Mit ihm können Webshop-Betreiber berechnen, welche Methode sich mehr lohnt. Sieben Faktoren müssen dabei in ein einfaches Online-Formular eingetragen werden – die Berechnung erfolgt sofort und sekundenschnell.

Neben dem aktuell zutreffenden Fall werden drei weitere Szenarios geliefert, bei denen die beiden Faktoren „Kunde bezahlt Versandkosten“ und „Kunde bezahlt Retourenkosten“ jeweils verändert werden. Durch den angezeigten „Gewinn pro Bestellung nach Retourenkosten“ und die „notwendige bzw. zulässige Änderung in der Anzahl an Bestellungen, um den gleichen Gewinn wie im aktuellen Szenario zu erzielen“ lässt sich auf einen Blick nachvollziehen, ob eine Umstellung auf ein anderes Versandsystem lohnen würde oder nicht.

Fazit: Ein hilfreiches Tool für alle Unentschlossenen. Webshop-Betreiber müssen sich nicht mehr nur auf ihr Bauchgefühl verlassen, sondern können ihre Entscheidung auf Basis wissenschaftlicher Berechnungen fällen. Auf diese Weise ist es möglich, das Thema Versand und Retoure rentabler zu gestalten und somit langfristig den Gewinn zu erhöhen. Eine geniale Entwicklung der drei Wissenschaftler, die ihren Nutzen schon jetzt bewiesen hat!

» Hier geht es zum Retourenkosten-Kalkulator! 

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Über Ralph Günther

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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