Urteilsbegründung wie sie nicht geht: Richter kopiert fürs Urteil sinnfrei Dokumente aus der Akte

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Wenn jemand kurz vor der Pension steht, hat er am Ende seines Berufslebens noch einiges zu erledigen. Noch schnell mit allen Arbeitskumpels zum Essen gehen, die Yuccapalme einpacken und möglichst viele Post-Its für die Nachwelt hinterlassen. Da kommt auf die letzten Arbeitstage schön was zusammen. Dass da nicht für jede Nebensächlichkeit Zeit bleibt, ist klar. So ging es einem Richter, der wohl keine Lust mehr auf die öden Urteilsbegründungen hatte. Warum auch? Die Akte gab doch viele tolle Schriftsätze her.

Beine hochlegen und trotzdem den Richterhammer schwingen?
Beine hochlegen und trotzdem den Richterhammer schwingen?

Mein heutiges Webzuckerl ist ein gutes Beispiel dafür, dass „Copy and Paste“ selten eine gute Idee ist.

Lieber kopieren als Akte studieren?

In meinem Beruf habe ich beinahe täglich mit Anwälten zu tun, die sich um ihre berufliche Absicherung kümmern. Daher findet sich diese Themenwelt auch von Zeit zu Zeit auf meinem Blog. Bei der Recherche für einen anderen Artikel bin ich über diese unglaubliche Geschichte gestolpert und wollte sie euch nicht vorenthalten.

Was war passiert? Ein Richter hat, anstatt die Urteilsbegründung selbst zu schreiben, einfach sinnfrei Teile der Akte zusammenkopiert. Und das einschließlich sämtlicher Streichungen. Das ist aber noch nicht alles. Noch dazu kopierte er als Einlassung des Angeklagten einen Schriftsatz aus der Akte, der erstens nicht in der Hauptverhandlung zur Sprache kam und zweitens auch nicht die Stellungnahme des Angeklagten war. In der Urteilsbegründung standen also Sachverhalte, die im Prozess nicht mal vorkamen.

Mildes Urteil für rasenden LKW-Fahrer

Der einzige, der sich zumindest vorerst über den Murks des Richters freuen durfte, war der Angeklagte. Denn durch seine allgemeine Unlust beurteilte der Richter den Fall viel zu mild. Der Angeklagte, ein 52-jähriger LKW-Fahrer, hatte unter Alkohol- und Drogeneinfluss mit seinem BMW feiernde Jugendliche angegriffen und einen von ihnen am Fuß verletzt. Der Richter verurteilte ihn in erster Instanz zu 90 Tagessätzen zu je 40 Euro. Diese Milde war es, die den ganzen Pfusch aufdeckte. Denn die Staatsanwaltschaft legte Einspruch ein und so wurde der Fall vor dem Landgericht Köln neu verhandelt. Der Richter dort wunderte sich sehr über das – so seine Worte – „Scheinurteil“ und titulierte die Arbeit des Erstrichters als „Frechheit.“

„Null Bock“ = Rechtsbeugung?

Das Ende der Geschichte: Das Landgericht hob das erste Urteil auf und verurteilte den Lastwagenfahrer zu einem Jahr Freiheitsstraße auf Bewährung. Mit dem Richter beschäftigt sich jetzt eine Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft. Möglicherweise muss er sich wegen Rechtsbeugung verantworten. Laut Strafgesetzbuch ist das mit einer Freiheitsstraße von bis zu fünf Jahren bedroht.

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