Mit einer guten Idee allein ist noch nichts gewonnen! Wer von seinen geistigen Schöpfungen auch leben können will, muss sie offiziell schützen zu lassen – für Deutschland ist dafür das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Bevor es aber zur Eintragung eines Schutzrechtes kommt, müssen einige Schritte unternommen werden. Was, wann, wo – darüber geben die verschiedenen Informationsdienste des DPMA Auskunft.
Welche Informationsdienste das DPMA gemäß seines Jahresberichtes 2014 so anbietet und worüber man sich überhaupt im Vorfeld einer Anmeldung informieren sollte, das habe ich mir heute als Thema für meinen Blog herausgepickt.
Vor dem Eintragungsantrag informieren
Worüber sollte man sich informieren, bevor man den Antrag auf die Eintragung einer Marke oder eines Designs einreicht und warum ist das überhaupt wichtig? Je nach anzumeldendem Schutzrecht gibt es hierfür verschiedene Gründe:
Marken
Damit eine Marke zur Marke wird und offiziellen Schutz genießt, gilt es einige Voraussetzungen zu beachten. Im Bereich des Markenrechts ist es sinnvoll, von Anfang an kritisch zu überlegen, ob das gewählte Element geeignet ist, um das Produkt von den Produkten anderer Anbieter zu unterscheiden.
Außerdem ist es wichtig, sich vor der Eintragung darüber zu informieren, ob bereits ältere Marken bestehen, mit denen die eigene Marke in Konflikt geraten könnte. Auch Verletzungen von fremden Urheberrechten durch die Verwendung einer Grafik oder Wortkombination sind möglich und sollten deshalb mithilfe einer umfassenden Markenrecherche von vorneherein ausgeschlossen werden.
Eingetragene Designs (früher Geschmacksmuster)
Dass die äußere Gestaltung eines Produkts eine enorm wichtige Rolle für den Verkauf spielt, ist bekannt. Ein Antrag auf Designeintragung ist dann die richtige Wahl, wenn eine bestimmte Farb- und Formgestaltung für den Verkaufserfolg bedeutend ist und vor Plagiaten geschützt werden soll.
Auch hier schützt eine vorherige Recherche nach bereits eingetragenen Designs vor rechtlichen Streitereien mit anderen Inhabern von Schutzrechten. Dabei nicht nur auf Deutschland beschränken, sondern auch beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt und der Weltorganisation für geistiges Eigentum recherchieren – auch dort eingetragene Schutzrechte könnten eurem Design entgegenstehen!
Patente und Gebrauchsmuster
Patente und Gebrauchsmuster eignen sich beide für den Schutz nahezu aller technischen Erfindungen. Lediglich Verfahren und biotechnologische Erfindungen können ausschließlich per Patent geschützt werden. Der Vorteil des Gebrauchsmusters liegt darin, dass die Prüfung und Eintragung der Erfindung schneller und günstiger ist, als das bei seinem „großen Bruder“, dem Patent, der Fall ist.
Achtung: Beim Gebrauchsmuster wird die Neuheit der Erfindung nicht vom DPMA überprüft. Deshalb gilt wiederum: Eine vorherige Recherche nach bereits eingetragenen Gebrauchsmustern und eine kritische Bewertung der eigenen Erfindung im Vergleich zum aktuellen Stand der Technik sind unabdingbar!
Informationen von A bis Z
Dem DPMA liegt viel daran, Schöpfungen aller Art und deren Eintragung zu fördern. Deshalb bietet es zahlreiche Möglichkeiten, sich über die unterschiedlichen Arten, die Voraussetzungen und Verfahren zu informieren.
Erste Anlaufstelle ist selbstverständlich die Homepage des Amts. Hier können erste allgemeine Informationen zu Marke, Design, Patent und Gebrauchsmuster eingeholt werden. Außerdem wird das Amt selbst und seine Leistungen vorgestellt. Besonders interessant ist der Dienst „DPMAregister“, der sämtliche online verfügbaren Datenbanken umfasst, in denen nach bestehenden Schutzrechten recherchiert werden kann.
Wer Hinweise zu Veranstaltungen und Neuerungen, Tipps für die Anmeldung und sonstige Informationen des DPMA erhalten möchte, kann sich für den alle zwei Monate erscheinenden Newsletter anmelden. Einblick in sämtliche ältere Newsletter gibt es im Archiv auf der Internetseite.
Persönlicher Kontakt zum DPMA
Manchmal hilft auch die beste Infobroschüre nichts – der persönliche Kontakt zu Fachleuten kann bei komplizierteren Anliegen eben nicht ersetzt werden.
In München und Berlin stehen eigene Recherchesäle bereit, in denen neben der Online-Recherche (die auch von zuhause aus möglich ist) auch Verfahrensstandermittlungen und Akteneinsichten vorgenommen werden können. Die Mitarbeiter vor Ort unterstützen die Suchenden bei der Recherche und stehen als direkte Ansprechpartner bei Fragen zur Verfügung.
Ebenfalls in München und Berlin werden kostenfreie Beratungsstunden für Erfinder angeboten. 30 Minuten lang beantwortet ein Patentanwalt sämtliche Fragen zum geistigen Eigentum und bietet Hilfestellungen für die Anmeldung eines Patents. Außerdem kooperiert das DPMA mit zahlreichen Patentinformationszentren überall in Deutschland, in denen ihr euch vor Ort in eurer Region informieren könnt.
Zur Sensibilisierung einer breiteren Öffentlichkeit für das Thema der gewerblichen Schutzrechte ist das DPMA außerdem auf einigen großen Messen vertreten – sowohl im Inland als auch außerhalb von Deutschland. Wer den direkten Kontakt sucht und zur Zeit einer Messe sowieso in der entsprechenden Stadt ist, kann also auch hier Informationen einholen.
Übrigens: Die Lektüre des Jahresberichts des DPMA kann ich euch auf jeden Fall empfehlen! Besonders diejenigen, die gerade darüber nachdenken, eine Marke, ein Design oder sonstiges anzumelden, finden darin garantiert noch neue Infos und Anregungen.
Weiterführende Informationen:
- „Made in Germany“ als Qualitätssiegel – Marken & sonstige gewerbliche Schutzrechte
- Dickicht Amtsgebühren: Wie man bei der Markenanmeldung den vollen Durchblick behält
- Mythos Marke: Fragen und Antworten rund ums Markenrecht
- So wird das Firmenlogo zur Marke: Die wichtigsten Tipps und die gefährlichsten Stolperfallen einfach erklärt