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Neue Transparenz bei Google Penalty: Zündstoff für Schadenersatzklagen gegenüber SEO-Agenturen?

Gerade erst machte die Schreckensmeldung „SEO-Leistungen per se ein Werkvertrag?“ (siehe mein Blogbeitrag vergangene Woche) die Runde – nun rollt eine neue Risikowelle auf Anbieter von SEO-Leistungen zu. Google will bei verhängten Penalties künftig für mehr Transparenz sorgen. Konkret bedeutet das: Bei einer Strafe gibt es per Mail nicht mehr nur Infos darüber, DASS gegen die Richtlinien verstoßen wurden, sondern auch WAS konkret zur Abstrafung geführt hat. Und liefert dem Kunden damit quasi die Beweise „frei Haus“, mit denen er seine SEO-Agentur zur Verantwortung ziehen kann – Schadenersatzforderungen inklusive.

Eine Ankündigung von Matt Cutts sorgt für Aufregung unter SEO-Anbietern: Bei verhängten Penalties will Google künftig konkrete Beispiele für Verstöße nennen. Damit steigt die Gefahr für SEO`s von ihren Kunden zur Verantwortung (Schadenersatz) gezogen zu werden. (Bild: Screenshot)

Eie Meldung, die ich diese Woche hier auf dem Blog aufgreifen und dabei auch für Haftungsrisiken bei SEO-Dienstleistern sensibilisieren will. Ein Thema, das viele Web- und SEO-Agenturen immer noch nicht so wirklich auf dem Schirm zu haben scheinen…

Schadennachweis per Mail: Google belegt Verstöße mit Beispielen

Wenn Google bislang gegenüber dem Kunden einer SEO-Agentur eine Penalty verhängte, war es auf den ersten Blick (zumindest für den Laien) bislang nicht wirklich eindeutig, WER genau für den Fehler bzw. Verstoß gegen die Richtlinien verantwortlich ist. Frech formuliert: Die SEO-Agenturen konnte sich im Schadenfall immer noch ganz gut herausreden.

Bislang stand in der Mail zur Strafe von Google nämlich lediglich, dass es etwas zu beanstanden gibt. Bislang. Denn wie Mario Fischer von der Website Boosting berichtete, kündigte Matt Cutts jetzt an, dass Google künftig für mehr Trabsparenz sorgen und konkrete Beispiele als Grund für die Abstrafung nennen will. Was zur schnellen Beseitigung einer Penalty sicherlich sehr hilfreich ist, birgt jedoch auch eine neue Gefahr.

Gute Argumente für Auftraggeber: Fehler können der SEO-Agentur zugeordnet werden

Durch die konkrete Auflistung von Beispielen, die zum SEO-Problem geführt haben, ergeben sich in puncto Schadenersatzforderungen und -klagen für den geschädigten Kunden ganz neue Möglichkeiten, die von ihm beauftragte SEO-Agentur zur Rechenschaft zu ziehen.

Dazu muss man wissen: Im deutschen Schadenersatzrecht gilt, dass der Geschädigte die Beweislast trägt und den entstandenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachweisen muss. Bisher ein schwieriges Unterfangen, wenn der Kunde mit den SEO-Leistungen nicht zufrieden war oder es gar zu Penalties kam. Mit der geplanten Transparenz von Google ist das – auch ohne den Einsatz von kostspieligen Analyse-Tools oder aufwendigen Gutachten – zu bewerkstelligen.

Die Befürchtung, dass diese Mails der gewünschte Schadennachweis für die so genannte „Schlechtleistung“ werden, ist also gar nicht so weit hergeholt – im Gegenteil.

Absicherung & Risikoprävention: Vermögensschadenhaftpflicht schützt SEO-Agenturen

Spätestens jetzt sollten alle, die der Meinung sind, Schäden im SEO-Bereich seien nicht greifbar, eines besseren belehrt sein.

Wenn die Anspruchshaltung der Kunden steigt (und je mehr Infos der Auftraggeber hat, desto mehr Dinge wird er auch einfordern), desto größer wird auch die Gefahr bei Schlechtleistung und Fehlern in Haftung genommen zu werden

Für Web- und SEO-Agenturen ergeben sich daraus zwei wichtige Konsequenzen:

1. Ähnlich wie beim viel diskutierten Fall „SEO als Werkvertrag?!“ vergangene Woche, stehen SEO-Dienstleister in puncto Vertragsgestaltung noch mehr unter Zugzwang: Im Ernstfall (Stichwort: gerichtliche Auseinandersetzung) kann von entscheidender Bedeutung sein, WAS konkret zwischen Kunden und SEO-Agentur vereinbart wurde. Damit kommt auch der Dokumentation, was an Leistung erbracht wurde (oder eben nicht) – etwa, welche Links gesetzt wurden – eine maßgebliche Rolle zu.

2. Risikoprävention ist das Eine – die Absicherung unvermeidbarer Restrisiken das Andere: Eine spezielle Vermögensschadenhaftpflicht springt ein, wenn der SEO einem Dritten einen Schaden zugefügt hat und übernimmt die Zahlung der Schadenersatzforderung sowie die Kosten einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung (Stichwort: Passiver Rechtsschutz).

Übrigens: Hier könnt ihr Euch das YouTube-Video mit der Ankündigung von Matt Cutts zur neuen Transparenz von Google sehen:

Weiterführende Informationen

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