Social-Media-Ampel bringt Licht ins Dunkel: Rechtssicher Teilen im Social Web

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Anfang des Jahres war sie da: die erste Abmahnung aufgrund eines Vorschaubildes bei Facebook – eines sogenannten Thumbnails. Der Aufschrei der Netzgemeinde war groß, aber auch wenn bis jetzt die gefürchtete Abmahnwelle ausblieb, ist es wichtig, sich die Risiken im Social Web bewusst zu machen. Gerade Freelancer & Co., die eben kein Unternehmen mit Rechtsabteilung im Rücken haben, sollten sich vergegenwärtigen, wo die rechtlichen Stolperfallen beim Posten liegen und wie diese zu umgehen sind. Klar ist auch, dass immer ein gewisses Restrisiko bleibt. Dennoch: Nach dem Motto „Vorsicht ist besser als Nachsicht“, lassen sich die Chancen im Web 2.0 besser nutzen. Wichtiges Wissen schafft hier die „Social Media Sharing Policy“ – eine Art Social-Media-Ampel für risikoarmes Sharing mit Tipps vom Web-2.0-Rechtsexperten.

traffic light

Der Experte für Internetrecht, Dr. Carsten Ulbricht, gibt in seinem Artikel auf dem Nachrichtenportal silicon.de Empfehlungen und viele Infos zu möglichen rechtlichen Stolperfallen beim Teilen und Posten in Social Networks. Mein Fundstück der Woche.

Rote Phase: Hohes Abmahnrisiko

Um nicht in den „Ungenuss“ einer Abmahnung zu kommen hat der Rechtsexperte in seinem Artikel „Rechtssicher Teilen auf Facebook, Google und Co“ folgende Stolperfallen herausgefiltert, bei denen das Abmahnrisiko besonders hoch ist. Was gilt es zu beachten?

  • Keine Veröffentlichung fremder Bilder ohne Zustimmung
  • Keine Verbreitung anderer geschützter Werke
  • Kein Publikmachen von eigenen Fotos mit anderen Personen darauf, ohne Zustimmung
  • Keine rechtswidrigen Aussagen verbreiten (versteht sich wohl von selbst)

Gelbe Phase: Geringes Abmahnrisiko

In der gelben Phase hat Autor Ulbricht Fälle zusammengefasst, die das Abmahnrisiko zumindest zu minimieren. Doch auch hier gilt: Besser Vorsicht walten lassen als später die Nachsicht zu haben.

  • Wenn Inhalte geteilt werden, dann über Empfehlungsbuttons
  • Privatssphäreeinstellungen beschränken
  • Inhalte von ausländischen Quellen übernehmen (vorausgesetzt dort gilt eine andere Rechtsprechung)

Grüne Phase: Kein Abmahnrisiko

Um aber auf der ganz sicheren Seite zu sein, empfiehlt der Rechtsexperte folgende Tipps:

  • Einfach Vorschaubild entfernen
  • Zitatrecht beachten (§51 UrhG)
  • Inhalte ohne Haftungsgefahr posten (meist einfacher gesagt als getan)
  • Bei Rechtsverstoß fremde Inhalte sofort löschen
Fazit: Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht bringt die Fakten auf den Tisch: klar und strukturiert präsentiert er seine „Social Media Sharing Policy“. Eine praktische Tabelle, die einerseits die Risiken des Social Webs bietet, aber auch dazu passende Empfehlungen und Lösungsvorschläge mit genaueren Erläuterungen. Lesen, ausdrucken, hinpinnen, Übersicht behalten, abmahnfrei bleiben. 🙂

» Web-2.0-Rechtsexperte Dr. Carsten Ulbricht: „Rechtssicher Teilen auf Facebook, Google und Co“

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Schnell, einfach und komplett online: So stellte ich mir als Versicherungsmakler den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Freelancer und Selbständige vor.  Da kein Anbieter eine ansprechende Lösung hatte, setzte ich meine Idee 2008 selbst um und gründete die exali AG (damals exali GmbH). Über meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse schreibe ich auf dem RGBlog.

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