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Ralph Günther
exali-Gründer | Versicherungsexperte

Pfui Spinne! Psychologe verklagt Stadt und Veranstalter für Spinnen-Plakat

Stell dir vor, du sollst als Agentur ein Werbeplakat für eine Spinnen-Ausstellung entwerfen. Welches Motiv würdest du wohl wählen? Das Insekt natürlich! Eine riesengroße fette Spinne, sodass jeder, selbst im Vorbeifahren, kapiert, worum es in der Ausstellung geht. Doch wehe ein Spinnenphobiker sieht das Plakat, dann haben die Verantwortlichen Körperverletzungen begangen! Bitte WAS??? Diese Meinung vertritt zumindest ein Psychologe und verklagt deshalb Stadt und Veranstalter. 

Spinnen sind nicht für Jedermann leicht anzusehen
Spinnen sind nicht für Jedermann leicht anzusehen

Wenn ein Werbeplakat für eine Spinnen- und Insektenausstellung in Landsberg am Lech zur angeblichen Körperverletzung wird, ist das definitiv ein Webzuckerl wert – Ein Werbewahnsinn der anderen Art.

Werbeagentur im Wahnsinn

Ein Autofahrer mit Arachnophopie (so der medizinische Ausdruck für Panik vor Spinnen) könnte beim Anblick der Plakate in Panik geraten und in den Gegenverkehr fahren. So lautet eines der Argumente, mit denen der Psychologe seine Klagen gegen die Stadt Landsberg am Lech und den Veranstalter der Ausstelung rechtfertigt.

Zudem würden die Plakate eine Art „unfreiwillige Therapie“ darstellen, indem sie die Kranken mit ihrem Angstobjekt konfrontiert. Dem Bayrischen Rundfunk sagte der Psychologe: „Und das ist genauso, wie wenn ich als Arzt jemandem ein Medikament spritze, ohne vorher sein Einverständnis eingeholt zu haben. Deswegen stellt es eine Körperverletzung dar.“

Diese Plakate sollen Körperverletzung sein?
Diese Plakate sollen Körperverletzung sein?

Müssen Werbeagenturen in Zukunft also neben den altbekannten Themen wie Urheber- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen auch noch darauf achten nicht zur Körperverletzung von Phobikern beizutragen? Zugegeben ein wenig überspitzt formuliert aber – wie der Fall zeigt – nicht ganz ohne wahren Kern.

Ich bin gespannt, ob es der Fall tatsächlich vor ein Gericht schafft. Immerhin hat der Leiter des Bauordnungsamtes dem Bayrischen Rundfunk erklärt, dass die Plakate ordnungsgemäß beantragt und genehmigt wurden und deshalb auch nicht einfach abgehängt werden können. Zumindest wurde versprochen die Plakate direkt nach der Spinnen und Insektenausstellung zu entfernen.

Weiterführende Informationen:

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