Aus und vorbei: Wie das Ende eines Startups seinen Schrecken verliert

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Natürlich wünscht ein Gründer sich, dass seine Idee am Markt durchstartet und sein Startup durch die Decke schießt. Wenn das nicht der Fall ist, die Kunden ausbleiben und das Geld knapp wird, steht die schmerzliche Trennung bevor. Damit diese einigermaßen glimpflich über die Bühne geht, sollten Gründer die wichtigsten Schritte für einen gelungenen Exit beachten.

Wenn`s mit dem Startup nicht klappt: So gelingt der Exit.
Wenn`s mit dem Startup nicht klappt: So gelingt der Exit.

In meinem heutigen Fundstück geht es darum, wie ihr heil aus eurem Startup herauskommt, wenn`s nicht so lief wie geplant.

Schritt für Schritt zum Startup-Exit

Zum Thema „Wie gründe ich ein Startup“ gibt es viele mehr oder weniger gute Tipps im Netz. Aber dazu, wie ein Gründer sein Startup beendet, gibt es kaum etwas. Und das, obwohl diese Tipps in der Praxis sicher ebenso häufig gebraucht werden. Deshalb kommt der Fachartikel „Das Ende eines Startups“ von Rechtsanwalt und Sanierungsberater Christian Rissmann auf gründerszene.de wie gerufen. Denn wer als Gründer ein Insolvenzverfahren vermeiden will, sollte wissen, wie er sein Startup selbst beendet und welche Formalien er dafür beachten muss. Christian Rissmann erklärt das in seinem Artikel Schritt für Schritt, ich liefere mal einen kleinen Vorgeschmack:

1.     Auflösungsbeschluss

Dafür braucht ihr einen Gesellschafterbeschluss mit drei Vierteln der Stimmen.

2.     Liquidator und Liquidationsbilanz

Ein Liquidator beendet die laufenden Geschäfte und überwacht, dass Verpflichtungen eingehalten werden. Zum Stichtag des Auflösungsbeschlusses muss er außerdem eine Liquidationsbilanz aufstellen. Darin wird beispielsweise festgehalten, wie viel Vermögen das Startup noch hat.

3.     Bekanntmachung der Auflösung und Eintragung im Handelsregister

Den Auflösungsbeschluss und die Berufung eines Liquidators müsst ihr ins Handelsregister eintragen lassen. Der Liquidator muss dann die Auflösung im Bundesanzeiger bekanntmachen.

4.     Sperrjahr

Nach der Bekanntmachung der Auflösung beginnt das Sperrjahr, in dem kein Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden darf.

5.     Vermögensverteilung und Löschung

Wenn das Sperrjahr vorbei ist, kann das verbliebene Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden und der Liquidator muss die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister eintragen lassen.

Es muss nicht immer das Insolvenzverfahren sein

Alle fünf Schritte beschreibt Christian Rissmann genau und gibt zusätzliche Tipps, wie sie leichter über die Bühne gehen. Außerdem erklärt er, welche Pflichten nach der Auflösung zu beachten sind.

Natürlich wünsche ich euch, dass ihr die Tipps nicht brauchen werdet. Wenn es aber doch so weit kommt, sind Gründer damit gut für den Exit gerüstet!

Fazit: Wenn es mit dem Startup nicht klappt und das Ende naht, dann ist die Unsicherheit groß und Gründer stellen sich die Frage, wie komme ich da am besten raus? Der Artikel zeigt Schritt für Schritt, wie die Beendigung eines Startups ablaufen sollte und erklärt, warum ein Insolvenzverfahren nicht die beste Lösung ist. Am Ende steht dann einem Neustart hoffentlich nichts mehr im Wege.

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