Datenschutzverstoß durch offenen E-Mail-Verteiler wird mit Bußgeld geahndet
Datenschutzverstoß: Das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) verhängte ein Bußgeld an ein Unternehmen, weil dessen Mitarbeiterin per offenem Mail-Verteiler eine Kunden-Mail geschrieben hatte.
Auf meinem Blog schildere ich den Fall – und will für das Thema „datenschutzrechtliche Fallstricke“ im Kundenkontakt sensibilisieren.