Wenn bei IT-Arbeiten an einem zentralen Kassensystem Fehler passieren, ist die Rechnung einfach: Je größer der Auftraggeber, desto teurer am Ende der Schaden. Eine Erfahrung, die auch ein freiberuflicher IT-Experte machen musste. Durch seine Unachtsamkeit gab es eine Verzögerung im Warenwirtschafssystem seines Kunden – knapp 1 Stunde lang konnten 400 Filialen ihre Kassen nicht mehr bedienen. Ein Umsatzausfall von 200.000 Euro, für den nun ein „Schuldiger“ gerade stehen sollte…
Diese Woche geht es auf meinen Blog um den marginalen Fehler des IT-Experten, der ihn seine Existenz hätte kosten können. Dabei will ich Euch auch für eine „gefährliche“ Rückzugsmöglichkeit in den Verträgen einiger IT-Haftpflichtversicherungen sensibilisieren: den zeitlichen Selbstbehalt.
400 Filialen lahmgelegt: IT-Experte arbeitet im Produktiv- statt Testsystem
Und so kam es zu dem Schaden im sechsstelligen Bereich: Von einem großen Unternehmen war der freiberufliche IT-Experte damit beauftragt worden, ihr zentrales Kassen- bzw. Warenwirtschafssystem zu warten. Beim Ausführen der Software-Codes passierte ihm allerdings ein Fehler: Statt in der Testumgebung arbeitete er versehentlich im Produktivsystem.
Die Folge: Durch die vielen parallel ablaufenden Prozesse wurden die Kassen so langsam, dass rund 400 Filialen nicht mehr damit arbeiten konnten. Zwar wurde die Ursache schnell gefunden und der Fehler behoben – bis dahin war allerdings knapp 1 Stunde vergangen.
1 Stunde, in denen dem Kunden 200.000 Euro Umsatz durch die Lappen gingen…
Vorsicht vor zeitlichem Selbstbehalt in der IT-Haftpflicht
Die „kleine Unachtsamkeit“ (wenn ich sie so nennen darf) des freiberuflichen IT-Experten und ihre teuren Folgen zeigen, wie sich bei kleinen Aufträgen für Großkunden mit vielen Filialen ein Schaden potenzieren und zum ausgewachsenen Folgeschaden durch den Umsatzausfall führen kann.
Wichtigen Schutz bietet in solch einem Fall eine spezielle IT-Haftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn der Geschädigte von dem beauftragten IT-Experten Schadenersatz fordert und übernimmt die Kosten. Allerdings ist IT-Haftpflichtversicherung nicht gleich IT-Haftpflicht – ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich deshalb.
Denn: Einige IT-Haftpflichtversicherungen schränken den Versicherungsschutz bei Unterbrechungsschäden, Systemausfällen etc. durch eine so genannte Zeitliche Selbstbeteiligung ein.
Zur Veranschaulichung hier ein typisches Beispiel für diese Klausel:
„Nicht versichert sind Ansprüche wegen Tätigkeiten (Anm. des Verfassers: hier IT-Tätigkeiten) wegen Betriebsunterbrechungen bei Dritten für die ersten 24 Stunden der Betriebsunterbrechung;“
Die Klausel bedeutet nichts anderes, als dass der Versicherer erst für Ausfälle aufkommen muss, die nach 24 Stunden immer noch bestehen. Die Kosten für die ersten 24 Stunden trägt der IT-Experte alleine (seine Selbstbeteiligung).
Eine erhebliche Einschränkung des Versicherungsschutzes – und eine existenzbedrohende Situation für den freiberuflichen IT-Experten oder das kleine IT-Dienstleistungsunternehmen. Denn wie unser Schadenfall aus der Praxis zeigt, können selbst Ausfälle von nur wenigen Stunden oder gar Minuten zu immensen Schäden führen.
Fazit: IT-Haftpflichtversicherungen ohne zeitliche Selbstbeteiligung
Zur Ehrenrettung der Versicherungsbranche muss ich aber noch klarstellen, dass es selbstverständlich auch IT-Haftpflicht Angebote gibt, die gänzlich auf den zeitlichen Selbstbehalt verzichten.
Dennoch ist es wichtig, diese Klausel zu kennen. Denn die findet man nicht auf den Marketingunterlagen der Versicherer, sondern zwischen den Versicherungsbedingungen.
Weiterführende Informationen
- Basiswissen auf der „Blog-Speisekarte“: Grundlagen zur Berufshaftpflicht für Freiberufler
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Noch mehr echte Schadenfälle aus der IT-Praxis
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